Klassenfahrtskosten bei Unterhalt

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Beitrag von gslehrerin - 17.09.11 - 08:28 Uhr

Folgende Situation: Mein Lebensgefährte zahlt für sein Tochter Unterhalt. Jedoch nicht nach Tabelle sondern anteilig, da er sonst unter den Selbstbehalt rutscht. Er befindet sich grad in der Privatinsolvenz, falls das relevant ist.

Jetzt fordet die Mutter von ihm die Übernahme der Bücherkosten für dieses Schuljahr (letztes Schuljahr hat sie allein bezahlt) sowie eine 50% Beteiligung an der Klassenfahrt, dafür soll er schonmal sparen.
Ich hab inzwischen rausbekommen, dass es von den Gerichten unterschiedlich beurteilt wird, ob eine Klassenfahrt als Sonderbedarf gilt oder nicht. Aber da er ja nicht mal den Regelsatz zahlt, kann man von ihm dann Sonderbedarf einfordern?
Wären beide Elternteile in der finanziellen Lage wie er ist, dann würde die Klassenfahrt ja auch über das Bildungpaket gezahlt/bezuschusst werden.

Vielleicht kann mir jemand was dazu sagen.

LG
Susanne

Beitrag von scullyagent01 - 17.09.11 - 08:49 Uhr

Eine Klassenfahrt ist kein Sonderbedarf, das ist richtig .

ABER:
Auch bei Insolvenz ist der Kindesunterhalt in voller Höhe zu zahlen und nicht nur Anteilig.

Die Mutter hat die Möglichkeit den KU neu berechnen zu lassen. Und diesen auch in voller Höhe einzufordern. Der Unterhalt wird auch im Insolvenzverfahren in voller Höhe berücksichtigt.

In Anbetracht dieser Fakten würde ich an Eurer Stelle ganz kleinlaut einen teil der enstehenden Kosten tragen ohne auch nur ein einziges weiteres Wort darüber zu verlieren.........

Scully

Beitrag von gslehrerin - 17.09.11 - 08:56 Uhr

Die anteilige Zahlung galt dich auch schon vor der Insolvenz. Warum soll das jetzt anders sein?
Wenn der Vater 1200€ netto verdient wird der Selbstbehalt abgezogen und das Verbleibende Gled als Unterhalt zwischen beiden Kindern aufgeteilt, also kommt für die Große nicht der Regelsatz raus.
Oder lieg ich da falsch?

Beitrag von scullyagent01 - 17.09.11 - 09:03 Uhr

Er lebt doch mit Dir zusammen, oder ? Dann hat er ohnehin einen runtergesetzten Selbstbehalt von ca. 750 ,- €, er ist also durchaus in der lage den KU fast komplett zu leisten.

Ich , als Kindesmutter, hätte schon längst auf vollständigen KU geklagt.

Blos weil die KM , nicht alle ihr zustehenden Rechtsmittel ausgeschöpft hat, ist das für Euch noch lange kein Grund für kleingeistige Paragraphenreiterei.

Scully

Beitrag von gslehrerin - 17.09.11 - 09:19 Uhr

Danke für die freundliche, hilfreiche Antwort...

Beitrag von comapo - 17.09.11 - 22:20 Uhr

Der runtergesetzte SB ist aber kein Selbstläufer. Das muss ein Gericht ausurteilen und geht auch nur, wenn der andere Partner überhaupt in der Lage ist, den "Unterhalt" an den Ehepartner zu leisten.

LG

Beitrag von scullyagent01 - 18.09.11 - 10:19 Uhr

Bei einer Hauptschullehrererin? Die kann den LP unterhalten, keine Sorge

Scully

Beitrag von nick71 - 17.09.11 - 09:03 Uhr

"Die Mutter hat die Möglichkeit den KU neu berechnen zu lassen. Und diesen auch in voller Höhe einzufordern."

So wie es sich hier liest, ist der Unterhaltsverpflichtete ein Mangelfall...demnach muss er nur das an Unterhalt zahlen, was nicht den Selbstbehalt unterschreitet.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 17.09.11 - 09:26 Uhr

Hallo

Bücherkosten muss er NICHT zahlen. Die sind vom Ku zu zahlen.

Da dein Partner aber nicht den Normalen Unterhalt zahlen kann, kann es passieren, das dein GEhalt indirekt mit zur Berrechnung herangezogen wird. Denn er gilt als Mangelfall.

Bianca

Beitrag von gslehrerin - 17.09.11 - 11:30 Uhr

Kannst du mir erklären, was mit "indirekt" gemeint ist? Wir sind nicht verheiratet, kann also nichts mit den Steuerklassen/ Lohnsteuerjahresausgleich zu tun haben.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 17.09.11 - 11:41 Uhr

Hallo

Es kann passiren, da er ja nicht den Unterhalt, den er zahlen muss, zahlt, das dein Gehalt mit zu Grunde gelegt wird. Da ihr ja zusammen wohnt, wird sein Selbstbehalt auf 750 EUro sinken und was darüber hinaus geht, wird zur Berrechnung des Unterhalts genommen.

Bianca

Beitrag von silbermond65 - 17.09.11 - 10:01 Uhr

Jetzt fordet die Mutter von ihm die Übernahme der Bücherkosten für dieses Schuljahr (letztes Schuljahr hat sie allein bezahlt)

Bücher kann man doch schon fast überall an den Schulen für eine geringe Gebühr ausleihen.
Vielleicht sollte die KM sich da mal erkundigen.

Beitrag von arkti - 17.09.11 - 10:58 Uhr

Das ist aber nicht in jedem Bundesland so.

Beitrag von silbermond65 - 17.09.11 - 12:09 Uhr

Aber erkundigen sollte man sich schon.

Beitrag von ma14schi - 17.09.11 - 18:48 Uhr

In Berlin ist es Usus, für 100 Euro Bücherkosten für jedes Kind in jedem Schuljar zu haben.

Bücher kann man sicher gebraucht kaufen, aber das ist der kleinste Teil, die Arbeitshefte hauen rein. Und die kann man nicht ausleihen.

Beitrag von silbermond65 - 18.09.11 - 13:17 Uhr

Für Arbeitshefte haben wir hier die geringsten Kosten.
Das sind doch pro Schuljahr nur 3- 4 (hier jedenfalls). Mein Sohn ist jetzt in der 10.Klasse.
Schulbuchausleihe kostet ca. 40 Euro.

Beitrag von angelika2112 - 17.09.11 - 14:21 Uhr

Du schreibst, "wären beide Elternteile in der finanziellen Lage wie er, würde die Klassenfahrt ja auch über das Bildungspaket gezahlt/bezuschusst werden.

Demnach nehme ich an das die KM gut verdient. Wenn dem so ist, frage ich mich warum sie das dann nicht selbst übernehmen kann?

Andersherum ist es doch auch so, wenn der KV viel verdienst muss er um so viel mehr für das Kind zahlen, wieso sollte die KM nicht auch umso mehr fürs Kind ausgeben wenn sie mehr verdient? Die Männer ziehen leider immer den kürzeren, wenn es um Kinder geht. Frauen wollen immer Gleichberechtigung, während sie aber nicht bereit sind ihre Vorteile auch den Männern gleich zu stellen.

Aber was auch Richtig ist, der KV hat ein Selbstbehalt von 750€, es sei denn er kann belegen das er mehr Werbungskosten hat, z.B. einen weiten Arbeitsweg.
Ist sein Selbstbehalt dem noch nicht angepasst, würde ich an eurer Stelle schweigend den Zuschuss geben, denn der Schuss sich mit der KM anzulegen könnte nach hinten losgehen falls sein Selbstbehalt noch höher liegt.

Beitrag von nick71 - 17.09.11 - 18:59 Uhr

"Die Männer ziehen leider immer den kürzeren, wenn es um Kinder geht."

Auf derartige Verallgemeinerungen reagiere ich mittlerweile hochgradig allergisch. In unserem Fall war immer ich diejenige, die den Kürzeren gezogen hat...also verschone mich bitte mit deinen Pauschalurteilen. Danke.

Beitrag von manavgat - 17.09.11 - 17:30 Uhr

Sonderbedarf kann nur geltend gemacht werden, wenn der KV nicht ohnehin schon den Selbstbehalt erreicht.

Tipp für die Mutter: ALG2 beantragen und das Bildungspaket für das Kind. Klassenfahrten werden von der ARGE - auf Antrag - übernommen.

Gruß

Manavgat

Beitrag von gslehrerin - 17.09.11 - 17:36 Uhr

"Sonderbedarf kann nur geltend gemacht werden, wenn der KV nicht ohnehin schon den Selbstbehalt erreicht. "
???
Wenn der Vater den Selbstbehalt nicht ohnehin schon erreicht? Also in diesem Fall kann sie den Sonderbedarf geltend machen oder nicht?
Die Mutter verdient ja vernünftig, da braucht sie doch kein ALG2 beantragen.

Beitrag von manavgat - 18.09.11 - 11:15 Uhr

Da ist die Frage: was ist ein vernünftiger Verdienst?

Aber egal. Wenn sie so viel verdient, dass sie ausreichend hat, dann verstehe ich die Aufregung nicht.

Sonderbedarf kann nur eingefordert werden, wenn nach dem Regelunterhalt für das Kind, unter Berücksichtigung des Selbstbehalts noch Geld zum Verteilen übrig ist.

Gruß

Manavgat

Beitrag von gslehrerin - 18.09.11 - 07:58 Uhr

Also bis auf das Büchergeld bin ich jetzt so schlau wie vorher. Der runtergesetzte Unterhalt hatte übrigens nichts mit der Privatinsolvenz zu tun, hab ich vielleicht schlecht ausgedrückt. Trotzdem werden wir diesbezüglich jetzt die Anwältin befragen, die die Insolvenz betreut.

Schade eigentlich, dass so viele gleich nach verklagen schreien, kann man nicht (auch auf Grundlage von Gesetzen) miteinander umgehen, ohne sich bei Gericht zu treffen? Was das alles kostet, das Geld könnte dann doch wirklich besser für das Kind ausgeben. Wir haben das jetzt über 11 Jahre geschafft und schaffen es auch hoffentlich weiterhin.

Danke euch!