Huhu ihr lieben....
vielleicht bekomme ich hier nun mal konkrekte aussagen wie das ganze jetzt mit Elterngeld und ALG 2 abläuft.
Und zwar,
ich bin alleinerziehend mit derzeit 2 Kindern im Alter von 3,5 und 5 Jahren,
im November erwarte ich mein 3 tes Kind.
Für die beiden Großen bekomme ich UHV welcher ja auch wie das Kindergeld als einkommen angerechnet wird.
Wie verhält sich das nun mit dem Elterngeld und Kindergeld ?
Ja es wird angerechnet auch beim 3ten , weiß ich 
aber bis diese Anträge alle durch sind, Elterngeldstelle, Familenkasse, und Jugendamt der UHV.
Wie geht das dann von statten solange bis alles genehmigt wurde?
Streicht die ARGE mit dann das Geld?
oder beziehe ich das solange weiter, bis ich die Bewilligungsbescheide einreiche?
Wäre ja beschiss, den ( so war es bei meinen beiden großen) bekam ich immer eine Nachzahlung , von dem Zeitraum Geburt bis Bewilligung )
nur wie ist es diesmal?
Erhalte ich weiter alles Geld wie bisher ?
Oder kriege ich entsprechend weniger ALG 2 und muss auf die Zahlungen von Elterngeld, UHV und Kindergeld warten?
Ich bin echt überfragt 
Liebe Grüße semmelhase
ALG 2 , Elterngeld ?
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Beitrag von semmelhase - 17.09.11 - 17:13 Uhr
Beitrag von manavgat - 17.09.11 - 17:21 Uhr
Laut VK hast Du einen Partner, ich nehme mal an, der hat Dir zumindest das letzte Kind gemacht, oder?
Wie wäre es mit Unterhalt für Dich und das Kind?
sind die anderen beiden auch von ihm?
Gruß
Manavgat
Beitrag von semmelhase - 17.09.11 - 17:24 Uhr
Ein freundliches Hallo, wäre auch gegangen oder?
Wie man deutlichen erkennen kann, erhalte ich Unterhalt für mich und die Kinder .
Es war aber nicht meine Frage , ob mir jemand sagen kann wie ich an Unterhalt komme ,oder?
Beitrag von babe2006 - 17.09.11 - 18:43 Uhr
du schreibst selbst, das du UHV = Unterhaltsvorschuss?? richtig?? bekommst!
Wieso zahlt denn der oder die Väter nicht für ihre Kinder???
Beitrag von semmelhase - 17.09.11 - 19:01 Uhr
Und wo ist darauf nun die Antwort auf meine Frage weshalb ich gepostet habe?
Beitrag von woodgo - 19.09.11 - 09:01 Uhr
Die Antwort war doch klar und deutlich formuliert! Kindesväter!!!!!!!!!!!!!
Beitrag von blinki.bill - 17.09.11 - 17:24 Uhr
Hallo
ich kann dir berichten wie es bei mir war, als ich elterngeld bezogen habe , war ichleider auhnoch vom amt abhänig.
mir wurde gleich das elterngeld un dkindergeld angerechnet, d.h. man muss ja die Geburtsurkunde einreichen, als sie diese hatten, habe ich direkt einen neuen 'Bescheid bekommen.
bei diesen neuen Bescheid wurde berreits das elterngeld soie das kindergeld angerechnet.
also wenn es bei dir so ist wie beimir, musst du auf die zahlungen vom elterngeld und kindergeld warten, bekommst entsprechend weniger alg2
Beitrag von semmelhase - 17.09.11 - 17:27 Uhr
Huhu,
Dankeschön 
das ist doch mal ein ausagekräftiger Beitrag auf meine Frage 
Beitrag von king.with.deckchair - 17.09.11 - 19:47 Uhr
Cliché as cliché can: Das letzte Kind hat ein Alter, in dem man der Mutter bzgl. ARBEITEN GEHEN! auf die Füße steigt - und hoppsa: Da kommt das nächste.
Eigentlich hasse ich solche Sätze, aber: Dass ihr euch nicht schämt! Schon die ersten Kinder in existenzieller Not hocken haben, aber mal flugs das nächste nachlegen! Ich werde es nie begreifen!
Und nein: Auch das war keine Antwort auf deine Frage.
Beitrag von babe2006 - 17.09.11 - 21:09 Uhr
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dem ist nichts hinzuzufügen...
Beitrag von montana82 - 17.09.11 - 21:50 Uhr
Hallo,
ich kann Dir berichten wie es bei einer Freundin war.
Ihr Kleiner wurde ich Februar 2011 geboren. Nach der Geburt hat sie einen neuen ALG 2 Antrag gestellt. Kindergeld wurde dann auch sofort angerechnet. Dieses wird aber auch recht schnell gezahlt. Elterngeld wurde nicht sofort angerechnet. Hier hat Jobcenter Versorgungsamt angeschrieben und mitgeteilt, das Leistungen bis zu der und der Höhe direkt an das Jobcenter zu überweisen sind. Angerechnet wurde es erst, als das Versorgungsamt an sie ausgezahlt hat.
Sie hat auch recht schnell mehr Leistungen bezogen.
Unterhalt wurde erst einmal gar nicht angerechnet. Als der Kleine etwa fünf Monate alt war, wurde das Jugendamt zwecks UHV angeschrieben.
Mittlerweile hat ihr Partner die Vaterschaft anerkannt. Und muß auch ab dem Zeitpunkt der Vaterschaftanerkennenung Unterhalt zahlen. Das Jobcenter hat aber dieses immer noch nicht bei ihr angerechnet...
Ich denke, Du bekommst dann weiterhin die Leistungen wie bisher bzw. wird es ja ein wenig mehr.
LG
Beitrag von windsbraut69 - 18.09.11 - 08:11 Uhr
Dann sollten sich Deine Freundin UND Ihr Partner auf dicke Rückforderungen einstellen.
Gruß,
W
Beitrag von montana82 - 18.09.11 - 10:01 Uhr
Hallo,
ja, sie weiß es auch. Aber das muß er und nicht sie dann nachzahlen, weil er zahlt ihr keinen Unterhalt bisher gezahlt, weder bar noch aufs Konto.
Irgendwie drückt er sich jeden Monat davor. Ich mische mich da auch nicht mehr ein. Habe ihr schon gefühlte tausendmal gesagt, dass das so nicht ib Ordnung ist....
LG
Beitrag von windsbraut69 - 19.09.11 - 12:16 Uhr
Das Jobcenter wird an sie herantreten, nicht an den Vater.
Gruß,
W
Beitrag von king.with.deckchair - 19.09.11 - 12:52 Uhr
Doch, an den Vater.
Beitrag von yms79 - 18.09.11 - 11:28 Uhr
hi,
das eltergeld gibt es in dieser form für alg2 empfänger nicht mehr...du musst trotzdem einen antrag ber der kk auf muschu-geld beantragen, der abgelehnt wird, damit musst du zum amt.
d.h. du musst nach der geburt antrag auf kindergeld stellen, ebenso wird dein partner oder ex in die pflicht genommen, er muss für dich unterhalt zahlen in muschu-frist, ich glaube nur die 6 wochen davor...grund ist, du kannst nicht arbeiten gehen durch deine schwangerschaft...
so kenne ich das prozedere bei ener freundin von mir...
lg
Beitrag von king.with.deckchair - 18.09.11 - 11:34 Uhr
Was für ein gequirlter Unfug.
Beitrag von yms79 - 18.09.11 - 11:48 Uhr
merkst du es noch?
hier ist es so, du musst dir von der kk ablehnen lassen, damit dir das amt dein alg2 weiter bezahlt...
muschu-geld wird anhand der letzten 13 gehälter berechnet und was sagt dir das???? denk mal selbst nach....
die 300,00 € gab es mal zusätzlich, aber das wurde auch geändert...diesen anspruch hat man als alg2 bezieher, wird aber jetzt als einkommen gegengerechnet...
solltest dich vielleicht mal mit neuerungen von gesetzen befassen und nicht andere leute als doof hinstellen.
Beitrag von silbermond65 - 18.09.11 - 11:56 Uhr
merkst du es noch?
Lies dir mal deinen Text durch und dann weißt du,wer hier nichts mehr merkt und Blödsinn erzählt.
Beitrag von yms79 - 18.09.11 - 12:02 Uhr
was hänst du dich denn da jetzt rein? das war nicht auf deinen beitrag gemünzt, wenn ich das nicht wüsste, dann hätte ich keinen kommentar geschrieben, oder?
der partner ist in dieser zeit der frau unterhaltsverpflichtet, da sie keiner beruflichen tätigkeit nachgehen kann.
wenn man zusammenlebt wird ja so oder so das einkommen zusammen gerechnet, aber in dem fall der vater des kindes lebt getrennt, dann bekommt sie den unterhalt gezahlt oder das amt zieht das ab.
und ich kenne einen momentanen fall wo die ex ihren ex genau auf diesen unterhalt verklagen will.
^^
Beitrag von silbermond65 - 18.09.11 - 17:02 Uhr
Mir ging es hauptsächlich um "ALG2- Empfänger bekommen ja eh kein Elterngeld mehr".
Beitrag von king.with.deckchair - 18.09.11 - 23:27 Uhr
Und weiter geht's mit dem Blödsinn - der Kindsvater ist ihr NICHT NUR IN DER MUTTERSCHUTZFRIST unterhaltsverpflichtet.
Wie dummfrech kann man eigentlich sein?!
Beitrag von windsbraut69 - 19.09.11 - 12:29 Uhr
Dann erklär dem "Fall" mal, dass er Kindsvater auch nach der Geburt noch für Mutter (3 Jahre) und Kind verantwortlich ist.
In Deiner ersten Antwort haben vielleicht 5% gepaßt, der Rest war Unsinn und hier hat niemand bestritten, dass der KV theoretisch unterhaltspflichtig ist.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 18.09.11 - 14:22 Uhr
Du merkst hier was nicht.
Die Dame ist Sachbearbeiterin und weiss, was sie schreibt.
Beitrag von yms79 - 19.09.11 - 14:43 Uhr
Genau, weil sie Sachbearbeiterin ist, hat sie immer recht....
