huhu
ich habe mal gehört man kann die schadensprozente am auto übertragen. ich habe seit 11 jahren führerschein, aber leider noch nie auf mich eine versicherung laufen.
mein vater hatte zuletzt 2007 ein auto mit 30 % und er braucht diese nicht mehr. er würde sie mir geben. nun ist das ja aber schon mehr als 4 jahre her, ginge das trotzdem ?
und ich habe mal geschaut, das ich dann wegen 11 jahre führerschein, stufe SF 11 eingestuft werden würde, also 45 % .. ist das so richtig ?
ich werd die woche die versicherung fragen, aber würde mich freuen wenn jemand anhnung hat und mir schon mal was zu sagen könnte.
lg guppy
KFZ Schadensklassen Prozente übertragen, Fragen dazu
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Beitrag von guppy77 - 18.09.11 - 07:43 Uhr
Beitrag von hebigabi - 18.09.11 - 08:34 Uhr
Kommt auf die Versicherung an denke ich, vor allem, wenn es schon 4 Jahre her ist.
Da du ja noch nicht so lange fährst wie dein Vater werden da Prozente wieder drauf kommen, aber es wird deutlich weniger sein, als wenn die Versicherung über dich abgeschlossen würde.
LG
Gabi
Beitrag von mamavonyannick - 18.09.11 - 09:49 Uhr
Hallo,
die Prozente verfallen nach 7 Jahren. Wenn du seit 11 Jahren den Führerschein hast, würdest du somit theoretisch die SF 11 bekommen, das entspricht bei vielen Versicherungen 45%. Beachten musst du, dass einige Versicherungen (z.B. die Allianz) für die Übertragung voraussetzen, dass du zum Zeitpunkt des bestenhenden Vertrages mit dem Auto vertragsgemäß hättest fahren können. D.h., sollte dein vater Alleinfahrer oder nur VN+Partner vereinbart haben, würde die Allianz der Übertragung nicht zustimmen.
In diesem Fall solltest du dir eine Versicherung suchen, der der fahrerkreis wurscht ist, das Fahrzeug dort eine kurze Zeit über deinen Vater (z.B. 1 Monat) versichern (du kannst ja schon Halter sein) und dann erst die Prozente auf deinen Namen übertragen lassen.
vg, m.
Beitrag von raindrops2 - 18.09.11 - 21:17 Uhr
Hallo guppy!
Ich arbeite bei einer Versicherung im KFZ-Bereich. Kann Dir also, denke ich, ganz gut helfen.
Wie meine Vorschreiberin schon richtig geschrieben hat, mußt Du die Fahrzeuge Deines Vaters gefahren haben, d.h. es muß im Vertrag Deines Vaters im Fahrerkreis festgelegt sein. Wenn dem nicht so ist, gibt es Gesellschaften, die den Fahrerkreis entsprechend rückwirkend für 2 Jahre ändern. So machen wir das jedenfalls. Dann mußt Du natürlich mit einer Nachzahlung rechnen....
Wenn´s auf dem Vertrag Deines Vaters keine Schäden gab, wirst Du SF11 bekommen.
Das einzige Problem ist: eine SFR-Übertragung ist nur innerhalb eines Jahres ab Vertragsaufhebung möglich. Frag bei der Gesellschaft nach, ob die dort Ausnahmen machen. Evtl. kann man den Vertrag erst mal wieder auf Deinen Vater laufen lassen und nimmt dann die SFR-Übertragung vor.
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.
LG
Rain
