Elterngeld bei LSK-Wechsel?

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Beitrag von ana-nym - 18.09.11 - 10:03 Uhr

Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen...

Das Elterngeld wird doch vom Nettogehalt der letzten 12 Monate berechnet, oder?

Ich bin jetzt in der LSK 1, wir überlegen im Dezember noch zu heiraten, aber da mein Zukünftiger in die LSK 3 gehen würde und ich in die 5, würde das ja für das ganze Jahr noch nachberechnet werden, oder? Das würde aber erst bei der Einkommenssteuererklärung nachberechnet werden, denke ich.

Würde sich dann auch am Elterngeld etwas ändern?

Beitrag von ana-nym - 18.09.11 - 10:12 Uhr

Noch vergessen:

Ab Mitte Dezember erhalte ich Mutterschaftsgeld. VIelleicht ist das wichtig für die Antwort.

Beitrag von ana-nym - 18.09.11 - 10:17 Uhr

Oder wäre es sinnvoller, wenn wir im Dezember heiraten, beide in die 4/4 zu gehen (obwohl ich wesentlich weniger verdiene als er) und danach dann (Ende Mutterschaftsgeld im März 2012) in die 3/5 zu wechseln?

Was würdet ihr da tun?

Beitrag von bi_di - 18.09.11 - 10:45 Uhr

Das kann man so nicht beantworten.

Für's Elterngeld ist es wichtig, das Du solange wie möglich das höchstmögliche Netto 'rausbekommst - ob man der Dezember noch eine Rolle spielt, weiss ich nicht.

Für die Wahl der LSK 2012 solltet ihr den Progressionsvorbehalt, dem das Elterngeld unterliegt, im Kopf behalten. Progressionsvorbehalt bedeutet, das Dein Elterngeld für die Steuerstufe des Gehalts deines Mannes eine Rolle spielt. Das wird nämlich dazu addiert und Dein Mann könnte bei der Einkommensteuererklärung 2012 in eine höhere Steuerstufe rutschen, die ihr dann nachversteuern müsst.

Ich würde mir eine gutes Steuerprogramm besorgen und rechnen lassen. Speziell für Eurer erwartes Einkommen 2012. Die meisten Programme schlagen Euch die bessere LSK-Kombi auch vor.
Oder macht einen Termin mit einem Steuerberater.

Grüsse
BiDi

Beitrag von ana-nym - 18.09.11 - 10:52 Uhr

Danke dir für deine Antwort!

Wenn wir im Dezember heiraten, werde ich dennoch die 67 % vom Nettogehalt meiner letzten 12 Gehälter bekommen, oder?
Soweit ich jetzt gelesen habe, müssen wir die Gehaltsbescheinigungen einreichen zur Elterngeldberechnung und die werden ja nicht nochmal geändert.

Der Wechsel würde sich erst bei der Einkommenssteuererklärung bemerkbar machen, oder nicht?

Folgende Eckdaten:

Mein Zukünftiger ist der Hauptverdiener
Ich arbeite nicht Vollzeit, sondern 75 %
Am Mitte Dezember bekomme ich Mutterschaftsgeld
Geburt Baby im Januar
Mutterschaftsgeld Ende ca. März 2012, dann Elterngeld für ein Jahr.
Da ich um einiges weniger verdiene als er und ich nach einem Jahr nur 25 % arbeiten werde und für die Kinder da sein werde, werden wir die LSK 3/5 wählen.

Beitrag von yms79 - 18.09.11 - 12:24 Uhr

hi,

ich gebe meinem "vorschreiber" recht das eltergeld und auch muschu-geld wirkt sich progressiv bei der lst-erklärung aus...

wenn ihr die lst wechselt in 3 und fünf, meist bei unterschiedlich hohem einkommen, spart man eventuell die steuer für den monat, kann sich aber nachteilig bei der lst-erklärung auswirken, d.h. ihr müsstet nachzahlen, ich kenne es auch von jemanden, der bekommt wieder raus, zahlt trotz der steuerklasse steuern...hat eine menge zum absetzen...

wenn ihr belege sammelt, wie praxisgebühr, etc. drückt das die steuerlast

ihr erhaltet auch die steuerklasse für das gesammte jahr und dein mann erhält einen halben kinderfreibetrag, kannst deine 0,5 auch auf ihn übertragen...

im folgenden jahr könnt ihr die steuerklasse auch wieder wechseln...wie die fristen der beantragung bzw. mitteilung sind, das weiß ich nicht...

lg ^^

Beitrag von susannea - 18.09.11 - 21:37 Uhr

Hat sie irgendetwas von einem unehelichen Kind geschrieben, dass sie 0,5 Kidnerfreibeträge hat? Bei ehelichen gibts nur einen Kinderfreibetrag! UNd bei 3/5 hat den der mit 3 bei 4/4 hat jeder einen!

Beitrag von yms79 - 20.09.11 - 17:02 Uhr

wie bitte? ein kind macht einen 0,5 freibetrag aus pro elternteil, bekommt man auch, wenn man nicht verheiratet ist.

1,0 bekommt man, wenn man alleinerziehend und allein sorgeberechtigt ist, bzw. die 0,5 auf seinen Partner überschreit.

Der Kinderfreibetrag existiert ab Geburt.

Beitrag von susannea - 20.09.11 - 20:56 Uhr

Nein, das stimmt nicht, ist man verehiratet, bekommt man 1,0 Kinderfreibeträge jede bei 4/4 oder nur einer bei 3/5.


Eine Übertragung ist in der Regel nicht mehr möglich!

Beitrag von wemauchimmer - 18.09.11 - 16:02 Uhr

1. Wenn Ihr im Dezember 2011 heiratet, werdet Ihr für das ganze Jahr 2011 nach dem Splittingtarif versteuert. Da Ihr beide 2011 in Steuerklasse 1 wart, und da Ihr unterschiedlich viel verdient, werdet Ihr 2012 mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Steuerrückerstattung bekommen. Und zwar wird die umso größer sein, je unterschiedlicher Eure Gehälter sind.
2. Da Du 12/2011 in Mutterschutz gehst, hat die Heirat und die Steuerklasse danach keine Auswirkung auf Mutterschaftsgeld oder Elterngeld, denn da geht es immer um die letzten 3 bzw. 12 Nettogehälter.
3. 2012 würde ich an Eurer Stelle - aber das ist Ansichtssache, 3/5 wählen (also Dein Mann in der 3), so bekommt Ihr mehr Netto raus, dies kann dann dazu führen, daß 2013 eine (vermutlich eher kleine) Steuernachzahlung wegen dem Elterngeld ins Haus steht, muß aber nicht sein. Wir z.B. mussten bei ähnlichen Umständen etwa 1% des Elterngelds nachzahlen. Also das hat uns keine grauen Haare verursacht.
Umgekehrt, in 4/4, würdet Ihr zwar 2013 vermutlich was zurückbekommen, aber dafür wäret Ihr 2012 auf das deutlich geringere Netto Deines Mannes in Steuerklasse 4 + Deine 65% des Nettos von Steuerklasse 1 angewiesen, also wesentlich weniger Geld als Ihr es so gewohnt seid, und das in einer Situation, wo Ihr viele Ausgaben für Neuanschaffungen habt (Baby...).
LG

Beitrag von susannea - 18.09.11 - 19:42 Uhr

Der Lohnsteuerklassenwechsel findet dann ja erst zum Januar tatt, also zählt ees fürs Elterngeld nicht mehr.

Es wird dann nach Splittingtabelle bei der Einkomemnssteuererklärung gerechnet, sonst ändert sich nichts!