Hallo!
Was ist denn nun richtig? Einerseits wird uns gesagt,mein Freund hätte einen Selbstbehalt von 950,dann aber wieder von 1000 oder gar 1050€...
Seit 1.9. arbeitet er Vollzeit,wir werden weiter ergänzendes ALGII bekommen. Sein Brutto liegt erstmal bei 1473,also ca.1050 netto.Werden wir genau Ende des Monats wissen.Ich habe eine Tochter mit in die Beziehung gebracht,wir haben eine gemeinsame Tochter und es geht um Unterhaltszahlung seinerseits(9-jähriges Kind).
Ich arbeite ab diesem monat auch wieder ein bißchen,werde es langsam erweitern.Ist das relevant?Bin auf Minijobbasis.
Als wir ALGII verdienten und er noch auf Minijobbasis arbeitete,sollte er auch Unterhalt zahlen und nicht wenig.
Von meinem Exmann weiß ich,daß bei ihm die Fahrten zur Arbeit voll angerechnet werden,also hin und zurück.Ist das richtig?Daher ist er knapp über Selbstbehalt und zahlt nicht,bekommen UHV.Erfahre aber nicht,wie da der Selbstbehalt ist.
Danke für Antworten!
Selbstbehalt
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Beitrag von bobb - 18.09.11 - 15:08 Uhr
Beitrag von comapo - 18.09.11 - 17:35 Uhr
Hallo,
der Selbstbehalt Kindern gegenüber liegt bei 950 Euro. Der einem Exehegatten oder der Mutter des Kindes bei 1050 Euro. Er liegt also vor der Bereinigung des Nettos (also vor Abzug Fahrtkosten, etc.) bei 100 Euro, die unter beiden berechtigten Kindern zu verteilen wären. Er ist also ein Mangelfall.
Wenn der Mindestunterhalt für die Kinder nicht gewährleistet ist, was ja hier der Fall ist, kann es passieren, dass der Selbstbehalt durch das Gericht weiter gesenkt wird, wenn man in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt.
Wichtig zu wissen ist: Gibt es für die 9jährige einen Titel? Denn wenn es den gibt, muss er so zahlen, wie es im Titel steht. Wenn die Zahlungen darin zu hoch sind, weil das 2. Kind bspw. noch nicht berücksichtigt ist, dann muss er auf Abänderung des Titels klagen. Dafür braucht er einen Anwalt, der mit ihm zunächst einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellt und dann muss der Titel geändert werden.
Wobei Gerichte eben erfinderisch sind, damit die Unterhaltsleistung nicht der Allgemeinheit zur Last fällt.
LG
Beitrag von angelika2112 - 18.09.11 - 17:39 Uhr
Soweit ich weiß muss jemand der ALG2 bezieht (nicht verdient, dafür wirst du hier bestimmt noch gesteinigt werden, aber nicht von mir
) keinen Unterhalt zahlen, denn wenn genügend Geld da wäre für Unterhalt, hätte man ja keinen Anspruch mehr auf ALG2... Kann aber auch sein das ich mich irre.
Da ihr ja auch noch ein gemeinsames Kind habt, das Anspruch auf Unterhalt hat, bleibt auch ein Teil das über Selbst behalt geht, bei euch für euer Kind.
Der Selbstbehalt sind 950? Euro (oder 900, weiß ich nicht genau) aber ich weiß das Fahrtkosten auf jeden Fall angerechnet werden. Zudem sinkt der Selbstbehalt auf 750€ wenn ihr gemeinsam lebt, allerdings nur wenn du auch verdienst. Wieviel du verdienen kannst, weiß ich leider auch nicht.
Eigentlich kann ich dir nicht wirklich genau sagen was du wissen willst. Aber du solltest dich erkundigen wieviel du verdienen kannst, damit sein selbstbehalt nicht sinkt wegen geimeinsamer Wohnungsführung.
Beitrag von suess82 - 19.09.11 - 08:47 Uhr
Was die anderen beiden schreiben habe ich so auch schon gelesen.
Uns betrifft das auch so ähnlich. Mein Freund hat eine Tochter; ich zwei Kinder und unser gemeinsames soll in 2 Wochen kommen. Wobei wir die Tochter leider nicht kennen weil die Mutter den Umgang verweigert. Und wenn man es geschickt macht kommt man problemlos damit durch.
Jedenfalls habe ich das mit dem Selbstbehalt kürzen auch gelesen; wobei es glaube erst relevant wird wenn du über 650 Euro netto verdienst. Zumindest stand das irgendwo. Es kann ja nicht sein, dass man selber Sozialleistungen beziehen muss weil das Geld nicht reicht und dann diese ja eigentlich wieder abtritt als Unterhalt. Und das Geld reicht anschließend wieder nicht.
Ich habe aber auch die Erfahrung gemacht, dass Anwälte dies doch recht unterschiedlich sehen und auch Gerichte schon nach Einzelfall entscheiden. Gerade wenn bei dir noch ein Kind da ist dürfte eigentlich nichts gekürzt werden.
Und ehrlich; wenn es das gemacht wird (dafür werde ich sicher jetzt gesteinigt
) warum geht man dann überhaupt noch arbeiten, wenn man nichts von seinem Geld behalten darf.
Gerade bei uns - mein Freund macht jeden morgen 4:30 Uhr los und hat teilweise einen 12 h Arbeitstag und dann darf er das Kind noch nicht mal sehen..... Aber das ist eben Deutschland
