Unterhalt/UVG/ALG II

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Beitrag von duchovny - 19.09.11 - 12:49 Uhr

Hallo,

ich lebe seit 2 Wochen getrennt von meinem Ehemann mit dem ich 3 Kinder habe. Nun wissen wir nicht wie wir dies mit dem Unterhalt machen sollen.
er verdient max. 1500 € (mit LStK III) aber auch immer unterschiedlich. Für den Mindestunterhalt ist es wohl zu wenig oder?

Ich muss vorübergehend ALG II beantragen bis ich aus der Elternzeit raus bin und muss ja auch vorlegen, dass er korrekt zahlt. Wie mache ich dies? UVG beantragen und die rechnen mit ihm ab, oder soll er mir alles bis auf die 1000€ selbstbehalt überweisen? SChwankt ja auch immer sein Lohn! Wie wäre es rechtlich korrekt?

Meine Kinder sind 8, 2, und 3 Monate.

Bitte um Rat!

LG Susanne

Beitrag von silbermond65 - 19.09.11 - 13:38 Uhr

Wieso geht ihr nicht gemeinsam zum JA und laßt berechnen,was er zahlen muß und kann.

Beitrag von duchovny - 19.09.11 - 14:44 Uhr

An wen wende ich mich denn dann? Wie sieht dies mir der ARGE aus, sind die damit einverstanden wenn dies so läuft. Zahlt er dann jeden Monat einen anderen Unterhaltssatz wenn er z.B. im ersten Monat 1500 verdient und im 2. dann angnommen 1400 €, wie gleicht sich dies dann bei mir aus wegen der ARGE.

ICh war im Jugendamt und wollte mich erkundigen. DA meinte eine Dame es wäre nicht ratsam wenn ich eine Beistandschaft beantrage bei ALG II und schickte mich weiter zur UVG-Stelle. Der meinte wäre grenzwertig und gab mir Formulare mit!
Komm da nicht ganz mit, es wäre jetzt das erste MAl, dass ich sowas beantrage und ich habe keine Durchblick! Jugendamt war auch keine große Hilfe. Würde dies gerne korrekt und ohne Amt dazwischen machen, nur da fehlt mir das Wissen zu und hab auch etwas Angst dass mir die ARGE eins obendrauf gibt.

Beitrag von silbermond65 - 19.09.11 - 16:10 Uhr

Wenn der Verdienst jeden Monat unterschiedlich ist,wird glaub ich der Durchschnitt des letzten Jahres genommen und dann errechnet.Also würde er trotzdem jeden Monat gleich zahlen.
Ich hab eine Beistandschaft beim JA mit ALG2 eingerichtet.
Grade da ist man doch verpflichtet ,sich drum zu kümmern ,daß Unterhalt fließt.
Vielleicht gehst du bzw. ihr mal zu einer Beratungsstelle (Caritas oder Pro familia) .Die können dir sicher weiterhelfen.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 19.09.11 - 21:23 Uhr

Hallo

Bei stk 1 wird er ja wesentlich weniger verdienen. Erst dann kann man sagen, was er zahlen kann.

Bianca