Wie schon im Titel zu erkennen ist habe ich ein größeres Problem, ich lebe nun seit 9 Monaten mit meiner Freundin zusammen und sie ist von mir im fünften Monat schwanger. So weit so gut, wäre da nicht noch der Ex, welcher nun schon angekündigt hat die Vaterschaft nicht abzuerkennen. Meine Freundin und der Ex sind noch im Trennungsjahr, welches erst im November endet. Meine Freundin möchte natürlich, dass ich der Vater bin.
Nun habe ich mich schon damit abfinden müssen, dass mein Sohn nicht meinen Namen tragen wird aber zusätzlich jemanden anders als rechtlichen Vater anzuerkennen, weil das Kind in einer Ehe geboren ist welche nur passiv besteht, da beide neue Parteien haben, kann ich irgendwie nicht hinnehmen. Es handelt sich hier schließlich um mein Kind, gewollt gezeugt. Man stelle sich nur mal vor, ich müsste in Partnerschaft lebend zuschauen wie mein Sohn, von dem Ex weil er alle Rechte hat ich nenne es mal geknuddelt wird nur um uns eins auszuwischen. Smiley für Atombombe gibt es leider nicht...
Wir sind beide noch Studenten, haben keine Rechtsschutzversicherungen... oder erst so weit, das diese noch nicht greifen.
Nun habe ich gehört, mir bleiben kaum Möglichkeiten, da sich die Gesetze zum Schutz der Ehe auch verändert haben.
Ich brauche Hilfe und bin über jede Unterstützung sehr sehr dankbar!
Ehemann erkennt Vaterschaft nicht ab..
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Beitrag von gon - 19.09.11 - 20:44 Uhr
Beitrag von comapo - 19.09.11 - 20:59 Uhr
Hey,
vielleicht ist der Herr ja dazu zu bewegen, wenn er seiner angehenden Ex-Gattin nicht nur Kindesunterhalt, sondern auch Betreuungsunterhalt zahlen darf. Der Mindestunterhalt für ein Kind sind 225 Euro, der für die Mutter 770 Euro. Wenn er also monatlich 1000 Euro und mehr für "den Spaß" ausgeben will....
Die Vaterschaft kann die Mutter genauso anfechten wie Du, weil zwischen Ehemann und Kind keine sozial-familiäre Bindung herrscht. http://dejure.org/gesetze/BGB/1600.html
Ich würde dem Ex schriftlich mitteilen, dass er definitiv nicht der Vater des Ungeborenen ist, ihn bitten, der Vaterschaftsklärung zuzustimmen und ihm dazu eine Frist setzen. Geht er darauf nicht ein, ab zum Anwalt. Deine Freundin sollte sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen, ohne Einkommen bekommt sie den (oder auch mit geringem Einkommen). Dann muss ihm eben ein Anwalt schreiben.
Die Rechtschutzversicherung hilft bei familienrechtlichen Streitigkeiten i. d. R. nicht.
LG
Beitrag von hedda.gabler - 20.09.11 - 10:50 Uhr
Hallo.
>>> Die Vaterschaft kann die Mutter genauso anfechten wie Du, weil zwischen Ehemann und Kind keine sozial-familiäre Bindung herrscht. http://dejure.org/gesetze/BGB/1600.html <<<
Du legst hier leider etwas falsch aus ... der leibliche uneheliche Vater kann NICHT anfechten, da es sehr wohl eine sozial-familiäre Bindung zum Ehemann gibt ... nämlich über den Status Ehe.
Dazu Absatz 4:
(4) Eine sozial-familiäre Beziehung nach den Absätzen 2 und 3 besteht, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 zum maßgeblichen Zeitpunkt für das Kind tatsächliche Verantwortung trägt oder getragen hat. Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung liegt in der Regel vor, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.
In diesem Fall gehe ich davon aus, dass eine Anfechtung dennoch möglich ist, da die Ehe nur noch auf dem Papier besteht, aber ich wollte es der Vollständigkeit halber mal anmerken.
LG
Beitrag von comapo - 21.09.11 - 21:52 Uhr
Jepp, da hast Du streng genommen natürlich Recht.
LG
Beitrag von ann-madla - 19.09.11 - 20:59 Uhr
bei meiner freundin war das auch so ... Sie hat bei der Gemeinde / Standesamt achgefragt was sie machen können. Es ist jedenfalls so das der neue Mann auch sein Kind den Namen geben durfte. Einfach mal nachfragen Vaterschafftsanerkennung unterschreiben ....mehr weiß ich auch nicht
Beitrag von gon - 19.09.11 - 21:27 Uhr
In dem Link steht leider auch das Problem:
(4) Eine sozial-familiäre Beziehung nach den Absätzen 2 und 3 besteht, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 zum maßgeblichen Zeitpunkt für das Kind tatsächliche Verantwortung trägt oder getragen hat. Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung liegt in der Regel vor, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.
Er ist ja noch mit meiner Freundin verheiratet, zusätzlich, ist er selbst Student und hat geringes Einkommen, kann also den Zahlungen entgehen. Meine Freundin ist Student, welche kein Recht auf Prozesskostenbeihilfe haben...
danke schon einmal für die Antwort aber bin noch immer mit dem Latein am Ende.
Sollte meine Freundin versuchen die Scheidung einzureichen, so wird er auf das alleinige Sorgerecht des gemeinsamen fünf Jahre alten Sohn klagen... er versucht es zusätzlich noch mit Erpressung.
Weiß keinen Ausweg
Beitrag von junisonne10 - 19.09.11 - 22:04 Uhr
"Meine Freundin ist Student, welche kein Recht auf Prozesskostenbeihilfe haben... "
wer hat dir denn soetwas erzählt?
völliger schmarn.
"Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint."
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann besteht ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
liebe grüße
Beitrag von gon - 19.09.11 - 23:14 Uhr
danke, erste Antwort die mir Hoffnung macht, hoffe auch das sie hilft.
Beitrag von silbermond65 - 20.09.11 - 09:15 Uhr
Sollte meine Freundin versuchen die Scheidung einzureichen, so wird er auf das alleinige Sorgerecht des gemeinsamen fünf Jahre alten Sohn klagen...
Und weil sie davor Angst hat,will sie sich nicht scheiden lassen?
Dann wird euer gemeinsames Kind wohl auch rechtlich das Kind ihres Mannes bleiben.
Sie soll die Scheidung einreichen und du erkennst schon mal die Vaterschaft für euer Kind an.
Und ansonsten sucht euch einen sehr guten Anwalt und laßt den Mann eben Unterhalt für zwei Kinder zahlen. Vielleicht lenkt er ja dann ein.Er wird ja wohl nicht ewig studieren.
Beitrag von gon - 20.09.11 - 13:30 Uhr
Ja, aus eben dieser Angst möchte sie es noch nicht, desweiteren kommt dazu , dass meine Freundin unter einer Schwangerschaftsvergiftung leidet, sie mittlerweile wöchentlich zum Frauenarzt gehen muss und wir uns jetzt schon sehr um das Kind sorgen.
Dies alles würde zusätzlichen Stress bedeuten oder bedeutet es schon, dann noch eine Sorgerechtsklage von einem Psychologen mit Anwalt...., der ihre Macken, auch wenn sie nicht riesig sind kennt und schon hat anklingen lassen wie er die Klage laufen lassen möchte. Ob er damit Erfolg haben sollte, steht auf einem anderen Blatt aber es bedeutet Druck.
Er wird nicht einlenken, ist ein Art Macho, sehr präsent und unnachgiebig, egal ob im Recht oder unrecht.
Deswegen bestehe ich auch vor meiner Freundin auf eine Scheidung, macht es aber nicht einfacher und ich weiß auch nicht wie ich sonst handeln sollte...
nur was passiert wenn das Kind gar nicht erst zur Welt kommt weil zu viele Umstände auch Leben bedeuten können. Psychostress für alle Parteien..
Beitrag von nightwitch1988 - 20.09.11 - 16:54 Uhr
hi
vor nicht allzu langer zeit hat eine enge verwandte von mir die härtefallscheidung wegen schwangerschaft (kurz vor knapp, sie war im 8. monat), das kind war von nem anderen mann, durchbekommen.
das kind heißt mit nachnamen auch wie der richtige vater.
ihr exmann natte sich aus rache auch quergestellt.
rechtschutzversicherung braucht ihr nicht. bei eurem studenteneinkommen bekommt ihr den beratungsschein vom amtsgericht.
lg
Beitrag von marion2 - 21.09.11 - 11:38 Uhr
Hallo,
geht zum Jugendamt und tragt euer Anliegen dort vor.
Mir ist unklar, warum man mit dem Kinderzeugen nicht einfach warten kann, bis die Scheidung durch ist. 
Ein bisschen mehr Weitsicht könnte man von Studenten wohl erwarten 
Gruß
Beitrag von hannah696 - 22.09.11 - 20:30 Uhr
So einen saublöden Kommentar kann man sich doch echt einfach sparen, oder?
Echt einfach unmöglich und zum kotzen sowas.
Beitrag von marion2 - 23.09.11 - 13:42 Uhr
Die Situation war bekannt, die zu erwartenden Probleme auch.
Beitrag von marionr1 - 27.09.11 - 08:59 Uhr
Beitrag von lilalaus2000 - 25.09.11 - 21:58 Uhr
Standesamt - da kannst DU mit deiner Freundin hingehen und die Vaterschaft anerkennen, lass dich da beraten!!!!
Und natürlich der Weg zum Jugendamt um das Sorgerecht zu teilen. Einfach hin und beraten lassen, die können gut helfen und kostet nichts!
Beitrag von sarahg0709 - 28.09.11 - 14:41 Uhr
Hallo,
gab es bereits einen offizielle Vaterschaftsfeststellung?
Ich würde mich in jedem Falle mal an das JA wenden und mich beraten lassen.
Wenn Ihr anwaltliche Vertretung braucht, geht das auch über einen Beratungsschein.
LG
Beitrag von kleenerdrachen - 03.10.11 - 13:03 Uhr
Hallo,
habt ihr die Erpressungsversuche schriftlich? Gibt es Zeugen, dass er ihr angedroht hat, dass sie das Sorgerecht für den Großen verliert? Oder habt ihr gar die "vorbereitete" Anklage?
Dann geht um Himmels willen zum Anwalt, vielleicht auch erst zu pro familia, dass die euch unterstützen können, denn die kennen sich mit derartigen Situtaionen auch aus und können euch auch bei der Wahl des Anwalt helfen.
Lasst euch nicht unterkriegen und kämpft für euer Recht!
LG Steffi
Beitrag von ddchen - 04.10.11 - 15:14 Uhr
Das Theater hab eich auch durch
Ich war seit 2004 getrennt lebend und die Scheidung lief zwar, dauerte aber nun 5 Jahre bis sie endlich durch war..aber das ist eine andere Geschichte
Meine Jüngste ist im Nov 2010 geboren, hatte natürlich den Nachnamen meines Ex Mannes, und dieser Stand auch in der Geburtsurkunde, obwohl er nie irgendwas unterschrieben hat
Ich und mein Partner (der leibliche Vater) hatten aber direkt nach der Geburt schon eine Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt gemacht.
Natürlich wurde diese ohne die Aberkennung meines Ex nicht gültig
Nachdem dann schon einige Monate vergangen waren haben wir auch angefangen ein Verfahren zur feststellung der Vaterschaft in die wege zu leiten....
Mein Ex hatte dann nach 5 Monaten aber doch endlich die Aberkennung unterschrieben und somit brauchten wir nicht vor gericht
So nun zu euch....sagt ihm das ihr Unterhalt verlangt wenn er die Aberkennung nicht macht, denn wenn er meint als Vater eingetragen sein zu müssen kann er ja auch zahlen ;)
Nehmt euch einen Anwalt und zieht notfalls vor Gericht, die möglichkeit habt ihr.
Anderer Punkt....die Namensänderung kann erst mit einem Rechtskräftigen Urteil der Scheidung vollzogen werden...bis dahin würde das Kind so oder so den anderen Namen haben...
Ist zwar alles scheisse und dauert alles etwas, aber das werdet ihr auch hinbekommen
LG
Beitrag von milka22001 - 09.11.11 - 17:11 Uhr
das ist auch total assi- in solchen situationen müsste immer ein vaterschaftstest gemacht werden und dem wahren vater das recht zugesprochen werden. der idiot macht das doch nur um sie zu ärgern und das ist mehr als schade für das kind.
