Hallo,
wenn ich zum 21. 9 meinem Arbeitegeber mitteile das ich schwanger bin mit einem eingeschränkten Beschäftigungsverbot (sprich keine NS, Sonn, Feiertagsarbeit). Bekomm ich dann für den Monat September schon den vollen Mutterschutzlohn oder erst ab Oktober?
Mutterschutzlohn
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Beitrag von koalabaerli - 19.09.11 - 21:13 Uhr
Beitrag von susannea - 19.09.11 - 21:21 Uhr
Du bekommst deinen ganz normalen Lohn weiter (also der Durchschnitt) und das dann für Sptember eben für die 9 Tage.
