Kindergarten (Kind 1,5 Jahre alt), wenn man frisch selbständig ist...

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Beitrag von a.m.b.e.r - 20.09.11 - 11:28 Uhr

Hallo,

der Titel ist komisch, ich weiß... Ich versuch´s mal zu erklären.

Ich würde gerne meine Tochter in einen Kindergarten geben. Sie ist U2 und hat somit keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz.

Da ich mich selbständig machen möchte und damit sozusagen erst in den Startlöchern stehe, habe ich natürlich noch keine Einkommensnachweise. Ausser der Gewerbeanmeldung ist nichts weiter vorhanden.

Muss ich die ersten Monate alles aus eigener Tasche zahlen bis ich dem Kindergarten Einkommen nachweisen kann?

Kennt sich jemand aus?
Würde mich über fachkundige Antworten freuen.

LG
Amber

Beitrag von querulantin123 - 20.09.11 - 11:39 Uhr

In welchem Bundesland lebst Du denn?

Hier in Bayern zahlt man einkommensunabhängig einen fixen Betrag pro Kind und gestaffelt nach täglicher Betreuungszeit.

Beitrag von a.m.b.e.r - 20.09.11 - 11:48 Uhr

In NRW.

Wie das genau hier abläuft, weiß ich leider nicht.

Da kann man bestimmt auch mal beim Jugendamt fragen?!

Beitrag von mami18052010 - 20.09.11 - 12:06 Uhr

Das ist immer unterschiedlich! Schon von Kommune zu Kommune!

In der Prignitz zum Beispiel rechnen die Jugendämter den Elternbeitrag aus, bei uns hier in Potsdam machen das die Kitas!

da musst dich einmal mal durchfragen! Hilft alles nix!

Beitrag von ayshe - 20.09.11 - 13:02 Uhr

Manche Einrichtungen geben die Preise auch auf der HP an.

Beitrag von karin3 - 20.09.11 - 12:59 Uhr

Hallo,

das Geht nicht nach Bundesland sondern nach der Gemeinde... #augen

Gruß Karin

Beitrag von querulantin123 - 20.09.11 - 14:10 Uhr

Aha. Ich kenne einige Eltern aus München und anderen Landkreisen hier, überall gibt es im Kindergarten Festbeträge. Dann scheint das Zufall zu sein. Deswegen muss man nicht gleich unhöflich werden und die Augen verdrehen.

Beitrag von karin3 - 20.09.11 - 16:54 Uhr

Mit dem augenverdrehen wollte ich nur zeigen, was ich davon halte das jede Gemeinde ihr Süppchen kochen darf. Das ging nicht gegen dich.

Beitrag von karin3 - 20.09.11 - 13:00 Uhr

Hallo,

die Kinderbetreuung ist in jeder Gemeine anders geregelt du kannst daher nur bei dir im Amt nachfragen.

Gruß Karin

Beitrag von yms79 - 20.09.11 - 18:45 Uhr

Es wird doch nach Krippe und Kindergarten unterschieden...

ab 3 Jahre haben Kinder Anspruch auf einen Kita-Platz, aber auf einen Krippenplatz nicht, da muss man schon nachweisen, dass man arbeit hat und zählt als "härtefall", aber auch das ist schwierig, wenn keine Plätze frei sind, manchmal gibt es die möglichkeit einer überbelegung der kita-gesamtkapazität fü einen befristeten zeitraum...müssen aber die leiterinnen beantragen bzw. die geschäftsstelle....

bei geringem einkommen ist es so bei uns geregelt, dass geprüft wird, was für einkommen und ob dann ein freiplatz übers jugendamt in betracht kommt, machmal müssen die eltern auch nur ein teil zahlen.

bei der beantragung ist zu beachten, dass die bearbeitung wochen bis monate dauern kann, d.h. vorfinanzierung oder zu unrecht erhaltener freiplatz kann dazu führen, dass die eltern die monate nachträglich bezahlen müssen...

ich kann deine situation verstehen, aber du erhälst die betreuung, was eine dienstleistung ist und der träger möchte dafür auch sein geld (anteil der eltern).

vielleicht kannst du mit denen reden....

lg