Teil 3 Vermieter meines Sohnes- Vollpfosten- Sorry

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Beitrag von lassmichclonen - 20.09.11 - 13:27 Uhr

Hallo,

und es geht in die Runde 3! Gestern rief er an und wieder- wie sieht es denn im Zimmer des Sohnes aus und es würde riechen! Ich war da- ich riech nix- sorry so ein Vollpfosten!!!

ER hat es echt auf meinen Sohn abgesehen und ich will jetzt das mein Sohn so schnell wie möglich da auszieht, selbst wenn er dann erst mal zu mir ziehen muss! Wieder kommt der Typ mit Geruchbelästigung, nachdem ich ihm gesteckt habe - schon wieder- das es ihn nicht zu interessieren hat, wie es im Zimmer aussieht.

Mein Sohn hat mir sozusagen "verboten" mit dem noch mal zu sprechen- was ich wohl auch beherzigen werde, ich reg mich nur auf. Fängt der doch an mit er, also der Vermieter, habe mehr Rechte, weil er sich noch nie etwas zu schulen kommen lassen!!! AHA so weit sind wir schon- dabei weis er von meinem Sohn garnix außer, das er eine Ausbildung macht! Was also soll das gelaber vom Staat und nichts zu schulden kommen lassen? Hat er tatsächlich seinen "Freund von der Polizei" kontaktiert und der irgendwas geplaudert- mein Sohn hatte mal Prolbleme mit der Polizei aber das ist ne Weile her und hat damit nix zu tun!!!

Ich reg mich so auf!

Nochmal für mich zum Mitschreiben.

Der Vermieter kann ihm fristlos kündigen.
Daraufhin kann mein Sohn wiederspruch einlegen.
Der Wiederspruch wird- sagen wir mal, abgelehnt, Kündigung bleibt bestehen.
Dann gibt der Vermieter meinem Sohn eine Frist (1 Monat?2?)
Mein Sohn zieht aus.

Ach ja, wie sieht es eigentlich mit der Kaution aus? Ich vermute das der die behalten wird, auch wenn das Zimmer okay ist- aber dem Vermieter ist ja alles zuzutrauen und für eine neue Wohnung haben wir gerade keine Geld mehr für die Kaution. Kann er die Miete- vorsichtshalber, zurückbehalten, bis er ausgezogen ist, um ihm dann im Nachhinein die Miete zu bezahlen, falls die Kaution wieder ausgehändigt wurde?

Danke schon mal für eure Antworten

Beitrag von altehippe - 20.09.11 - 16:04 Uhr

**Kann er die Miete- vorsichtshalber, zurückbehalten, bis er ausgezogen ist, um ihm dann im Nachhinein die Miete zu bezahlen, falls die Kaution wieder ausgehändigt wurde? **

Was seid ihr denn für Menschen? #kratz

Beitrag von lassmichclonen - 21.09.11 - 11:18 Uhr

Hallo, haben Sie auch den Anfang gelesen? Was ist das für ein Mensch???

Im Vorfeld, Teil 1 und 2 habe ich ja schon geschrieben, dass der Vermieter im Zimmer war, als mein Sohn arbeiten war- er hat ihn noch im Hausgang getroffen und ist dann hoch gegangen, nachdem er sicher sein konnte das mein Sohn nicht mehr da ist- und der Vermieter wohnt 30 km entfernt, also trifft man ihn nicht jeden Tag im Gang....!

Was ist das für ein Mensch??#kratz

Beitrag von biene81 - 20.09.11 - 17:12 Uhr

Nein, kann er natuerlich nicht. Es steht ihm aber frei, spaeter die Kaution einzuklagen, falls diese nicht fristgerecht ausgezahlt wurde.

Beitrag von kawatina - 20.09.11 - 20:27 Uhr

Hallo,

ganz einfach. Der Jung soll ganz offen sagen : "Wenn sie mich los werden wollen, zahlen sie mir die Kaution sofort (und Summe X obendrauf) dann sind Sie mich in einem Monat los"

Miete "abwohnen" oder zurückhalten würde ich besser unterlassen, da das nicht statthaft ist

Wie lange wohnt der Jung denn dort?

Man kann das auch so regeln, das bei der Wohnungsabnahme (spätestens) man sich einige, das die Kaution zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgezahlt wird (schriftlich)
So würde ich das bei meinem Vermieter händeln, das ich je nach Auszugstermin am nächsten 1.1 oder 1.6 meine Kaution zurück bekäme, sonst
nutze ich meine Mietrechtschutz.;-)

LG
tina

Beitrag von lassmichclonen - 21.09.11 - 11:37 Uhr

Hallo,

jetzt hat mich der Vermieter angerufen und mehr oder weniger gedroht!! Er würde meinem Sohn jetzt fristlos kündigen und er soll bis 1. Oktober draußen sein ansonsten muss ich bzw. mein Sohn die ganzen Kosten für seinen Anwalt bezahlen (wie sie wissen, meinte er- nein ich weis nicht!!!)
Stimmt das? Muss mein Sohn das dann bezahlen? Mir gehts total schlecht damit! Für meinen Sohn würde das heißen, dass er erst mal wieder hier einziehen muss, was ganz schön schwierig wird! Ich liebe ihn, wir kommen auch gut miteinander klar- aber eher weil er eben nicht zuhause wohnt!!! Distanz schaft in diesem Fall Nähe!

Der Vermieter steckt jetzt auch mich in eine Schublade- weil ich mich gestern nicht mehr gemeldet habe, dabei habe ich gesagt, ich melde mich sobald ich meinen Sohn erreicht habe, spätestens am Mittwoch- ja heute ist Mittwoch- vormittag! "was soll ich von solchen Leuten halten, die sich nicht melden..." meinte er dann zu mir- ich verstehe solche Leute nicht, die einen in eine Schublade stecken und einen versuchen Fertig zu machen. Egal was ich sage, er verdreht mir das Wort im Mund herrum- ich mag echt nicht mehr.

Kommen jetzt Kosten auf meinen Sohn zu?
Kann er gegen die Kündigung wiederspruch einlegen und wie viel Zeit bleibt ihm dann noch?

Ich hab so Angst, dass jetzt alles den Bach runtergehen könnte- mein Sohn hat sich im letzten halben Jahr so gefestigt, ne Lehre begonnen, seine Schulen in Griff genommen und jetzt das!
Übrigens wohnt er seit April oder Mai in der Wohnung, also nicht so lange!

Danke schon mal für eure Antworten und ich weis, dass solche Geschichten die "Nation" spalten können- in Mieter und Vermieter!

Beitrag von bambolina - 21.09.11 - 13:03 Uhr

Hallo

zuerst mal muss er die Kündigungsfrist lt. Vertrag einhalten.
Fristlos kündigen geht nur bei gravierendem Eigenverschulden - aber sicher nicht wegen einer (angeblich) miffelnden Wohnung.

Zweitens gibt es Mietervereine, wo man sich beraten lassen kann.

Die Mindestkündigungsfrist beträgt 3Monate - solange hat dein Sohn Zeit sich eine Wohnung zu suchen, erst DANN kann der Vermieter klagen.

Zugegeben, ich hätte mir (auch wenn es ärgerlich ist) schon längst etwas neues gesucht. Mit so einem Vermieter könnte ich auch nicht.

lg bambolina

Beitrag von lassmichclonen - 21.09.11 - 13:10 Uhr

Hallo und Danke für deine Antwort.

Mietvereine kosten Geld- hier eine einmalige Gebühr von 25 Euro und Jahresbeitrag- gleich zahlbar, von 60 Euro- das Geld hab ich gerade nicht umbedingt übrig u. mein Sohn schon gar nicht!!

Wenn es miefen sollte dann werde ich meinen Sohn ans Herz legen, alles zu tun was möglich ist, damit es nicht müffelt um nicht vorzeitig rauszufliegen. Heute mittag kommt er vorbei, dann spreche ich mal mit ihm.

In seinem Mietvertrag ist von einer Kündigungsfrist von 1 Monat die Rede- die muss der Vermieter wohl einhalten, aber so wie er am Telefon abging, interessieren ihn Fristen.

Beitrag von bambolina - 21.09.11 - 13:22 Uhr

Hallo

ein Umzug kommt teurer wie ein einmaliger Betrag von 25€ - also ich würde mich auf jeden Fall beraten lassen. Kommt es dann trotzdem noch zum Auszug wären die halt in den Sand gesetzt.

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate - da kann ein Tag im Vertrag drinne stehen, das ist nicht gültig.
Gesetzliche Verlängerungen der Kündigungsfristen liegen an der Mietdauer.
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/mieter_lexikon/ratgdmbmh_kuendigungsfristen.jsp

lg bambolina

Beitrag von lassmichclonen - 25.09.11 - 19:08 Uhr

So wie ich den Vermieter einschätze, ist ihm egal was im Vertrag steht!! Er hat mir gegenüber schon angekündigt, sich auch auf illegale Weise sein Eigentum zurück zu erobern- die Konsequenzen sei er gerne bereit zu tragen! Ich kann nun nur hoffen, dass es nicht so weit kommt. Schlechter Zeitpunkt im Moment für die Suche nach einer 1- 2 Zimmer Wohnung- hier hat wie überall das neue Semester angefangen- ist unterm Jahr schon schwierig...aber was zuletzt stirbt ist die Hoffnung und zur Not kommt er für den Übergang wieder heim, dann rücken wir hier noch mal zusammen!!

Mir tut es übrigens sehr gut, eure Meinungen zu hören, ich merke dann oft wie mich viele Antworten auch wieder auf den Teppich runter holen und mir aufzeigen- es gibt schlimmeres und mach dich locker!!! Das tut mir soooo gut! Vielen dank an alle dafür- und ich werde weiterhin alles postenk, was sich hier so ansammelt und auf Meinungsfang gehen!!!#winke

Beitrag von bambolina - 27.09.11 - 09:49 Uhr

Hallo

na ja, wenn er "illegal" seine Forderungen durchsetzt wird er wohl fürchterlich auf die Nase fallen (sein Problem)... abgesehen davon ist fraglich, ob er nicht nur droht um euch einzuschüchtern, in der Hoffnung, dein Sohn zieht schneller aus.
Meist ist es ja so, bellende Hunde beißen nicht ;-)

Alles gute - auch bei der neuen Wohnunssuche

lg bambolina

Beitrag von lassmichclonen - 08.10.11 - 12:10 Uhr

Noch hat sich nichts getan- noch nicht mal die angekündigte Kündigung wurde meinen Sohn überreicht- der dem Vermieter erfolgreich aus dem Weg geht....! Meine letzte Info war ja, der Vermieter überreicht ihm bei der nächsten Gelegenheit die Kündigung- tja, entweder er wartet immer noch das er in trifft oder man müsste ihm mal sagen, dass dies auch auf dem Postweg möglich ist- ich sags ihm nicht!

Ich denke auch einerseits, dass der Vermieter uns bzw. meinen Sohn einschüchtern wollte. Anderseits kann ich mir bei ihm auch vorstellen das er gerne eine Anzeige in kauf nimmt und meinen Sohn eines Tages knall auf fall vor die Tür setzt! Wir können dann klagen, das ist klar. Vielleicht bekommt mein Sohn auch recht- sicher sogar, wenn der Vermieter einfach so, wie angedroht, seine Sachen auf die Straße stellt, aber erst mal würde es meinem Sohn nichts nützen- denn er würde ja erst mal auf der Straße stehen!

Nun hoffe ich natürlich das dies nicht passiert und er vorher eine Wohnung findet. Gut da ich die Miete über mein Konto überweise (vom Geld meines Sohnes, schon klar, bin ja nicht Rockefeller)- ich denke mein Sohn hätte sich sicher überlegt es dem Vermieter auszuwischen indem er ihm die Miete nicht überweist- so bin ich wenigstens sicher, dass der Vermieter diesen Trumpf nicht im Ärmel hat!!!

Beitrag von lassmichclonen - 28.01.12 - 12:30 Uhr

Und es geht weiter....!

Nachdem wir im September glaube ich wars, einen Kobold auf´s Schloss gesteckt haben, so das der Vermieter mit seinem Schlüssel nicht mehr rein kommt- war komischerweise Ruhe!!! Kein komischer Geruch mehr? Kein Lärm?

Aber gestern hatte ich dann auf dem AB einen Anruf- wegen Lärmbelästigung will er meinem Sohn nun kündigen, fragte nach seiner Telefonnummer. Er sprach von "wiederholt" hm, mein Sohn hatte letzte Woche Geburtstag, er hat mir noch erzählt das er reingefeiert hat -das haben in meinem Haus übrigens auch schon einige, da drückt man mal ein Auge zu- aber nicht der Vermieter meines Sohnes!!! Für den ist dieser "Zustand unhaltbar"! Na ja, das er ihn auf dem Kicker hatte war ja nun kein Geheimnis mehr, wobei mein Sohn ihn schon oft getroffen hat und er ihn komischerweise ganz normal grüßt- als währe nie was gewesen.

Wie dem auch sei- jetzt wird es wohl ernst- kann er ihm innerhalb von 2 Wochen kündigen oder gibt es hier auch, wie bei der Mietschuld eine Schonfrist? Vorerst könnte man Sohn eh wieder zu mir, lieber währe mir aber, er würde gleich wieder in eine eigene Wohnung ziehen um seine Selbstständigkeit zu erhalten und wohin mit den Möbeln ist das nächste Problem!