Kindkranktage -Vater ohne Sorgerecht

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Beitrag von richy678 - 20.09.11 - 15:39 Uhr

Hallo,

ich habe (noch) das alleinige Sorgerecht für unseren 2jährigen Sohn.
Wir leben aber alle in einem Haushalt.
Hat mein Partner (=der Vater) auch den Anspruch auf die 10 Kindkranktage pro Jahr, obwohl er das Sorgerecht nicht hat? Oder, darf nur ich zu Hause bleiben und hab dafür 20 Tage.
Die Vaterschaft wurde natürlich anerkannt ;-).

Danke

Beitrag von susannea - 20.09.11 - 16:08 Uhr

Meiner Meinung nach giltst du dann für die KK als alleinerziehend und hast den Anspruch auf 20 Tage.
Ich würde aber bei der KK nachfragen.

Beitrag von marion2 - 21.09.11 - 11:25 Uhr

Hallo,

das ist leider nicht der Fall.

10 Tage für jeden.

Gruß Marion

Beitrag von susannea - 21.09.11 - 13:58 Uhr

Wieso sollte dem so sien, der Vater hat kein Sorgerecht, also kein zu betreuendes Kind rein rechtlich.
Also kann er zumidenst momentan keine 10 Tage haben, wenn die Frau sie ihm nicht "überträgt".

Es kann allerdings sein, dass sie trotzdem nur 10 hat!

Beitrag von marion2 - 21.09.11 - 14:37 Uhr

Der Vater hat trotz fehlendem Sorgerecht bei gemeinsamem Haushalt die Fürsorge übernommen.

Darum ist das so.

Es sei denn, da hat sich in den letzten Jahren grundsätzlich etwas geändert.

Beitrag von yms79 - 20.09.11 - 17:14 Uhr

er müsste doch in der geburtsurkunde eingetragen sein und diese musstest du sicherlich an die kk schicken.

normalerweise 10-10, man kann aber auch die 10 tage dem anderen überschreiben...wenn er berufstätig ist, wäre es ratsam, kind krank macht sich beim lohn/ gehalt negativ bemerkbar

frag bei der kk nach

lg

Beitrag von richy678 - 20.09.11 - 18:48 Uhr

Ich will ja, dass wir beide je 10 Tage nehmen können. Auf der Lohnsteuerkarte wird ihm das Kind ja auch angerechnet...

Beitrag von windsbraut69 - 21.09.11 - 09:46 Uhr

"wenn er berufstätig ist, wäre es ratsam, kind krank macht sich beim lohn/ gehalt negativ bemerkbar "

Nur bei Männern/Vätern?
Oder meinst Du, der berufstätige Vater soll seine Kind-krank-Tage auf die nicht erwerbstätige Mutter überschreiben???

Gruß,

W

Beitrag von yms79 - 21.09.11 - 17:20 Uhr

genau, etwas unglücklich formuliert, aber der mann sollte der berufstätigen frau die 10 tage überschreiben ^^

Beitrag von yms79 - 21.09.11 - 17:25 Uhr

nicht berufstätigen...

Beitrag von windsbraut69 - 22.09.11 - 10:30 Uhr

Überschreiben?
Einer Hausfrau, die keinen AG und keinen Verdienstausfall hat, der auszugleichen wäre?

Sorry, das ist Unfug.

Beitrag von nele27 - 21.09.11 - 09:58 Uhr

***
wenn er berufstätig ist, wäre es ratsam, kind krank macht sich beim lohn/ gehalt negativ bemerkbar
***

HÄ?? Nur beim Mann?? Kindkrank-Tage bekommt man doch eh nur, wenn man arbeitet logischerweise. Und warum macht sich das freinehmen dann beim Mann negativ bemerkbar und bei der Frau nicht? Viel schlimmer ists doch, wenn einer gleich 20 Tage, in deinem Vorschlag die Frau, zH bleibt!
Da würde ich mich als AG fragen, warum ich die Krankheiten des Kindes allein ausbaden soll und nicht der andere AG auch.

LG; Nele

Beitrag von windsbraut69 - 21.09.11 - 12:34 Uhr

Ich denke, der Tip war nicht so 100% zu Ende gedacht :)
Die AG müßten dem ja auch zustimmen.

LG

Beitrag von nele27 - 21.09.11 - 14:19 Uhr

Ich denke, es war der typische "der-Job-des-Mannes-ist-wichtiger"-Scheiß :-)

Beitrag von windsbraut69 - 21.09.11 - 15:34 Uhr

Ohoh, für die Einstellung hab ich gestern wieder auf die Nase bekommen #augen

Beitrag von yms79 - 21.09.11 - 17:23 Uhr

wenn die frau zu hause ist, warum soll er kind krank nehmen, geht doch an sein gehalt...

die frau ist nicht berufstätig, also komplett die 20 tage auf sie

Beitrag von windsbraut69 - 22.09.11 - 10:29 Uhr

#kratz
Welche 20(?) Tage denn, wenn sie nicht berufstätig WÄRE????

Sie erwähnt aber mit keinem Wort, dass sie Hausfrau ist und würde sonst sicher auch nicht schreiben, dass sie die Tage gern aufteilen würden.