Hallo zusammen,
mich würde mal folgendes interessieren:
eine Bekannte erhält Alg2, zu unrecht wie ich vermute, denn sie wohnt seit geraumer Zeit bei ihrem Lebensgefährten der nicht schlecht verdient (sie hat sich nicht umgemeldet).
Die beiden haben sich jetzt zusammen ein Haus gekauft! Sie hat das Geld für ihren Teil vom Haus von der Familie geschenkt bekommen. Sie bezieht weiterhin Alg 2.
Wie geht denn sowas? Darf man sich als Alg2-Bezieher so einfach ein Haus kaufen? Ohne Abstriche?
Würde mich nur mal so interessieren. (Vielleicht spricht auch der Neid aus mir
)
Lieben Dank
rotihex
Mal eine Frage zu Alg2
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von rotihex - 20.09.11 - 23:45 Uhr
Beitrag von lonelygirl071 - 21.09.11 - 01:12 Uhr
im grunde darf man das nicht, man ist dazu verpflichtet alle änderungen anzugeben, sonst kanns richtig ärger geben, von geldsperre, geldstrafe, bis zu nem verfahren...
man darf zwar in einem haus wohnen, aber der partner müsste in dem fall finanziell für den anderen aufkommen (richtet sich nach seinem verdienst)
und wenn beide alg2 wären dürfen sie nur dann ein haus haben wenn die quadratmeterzahl für 2 personen angemessen ist..
deine bekannte fliegt spätestens dann auf wenn sie wie es üblich ist, alle paar monate auskunft in form von kontoauszügen etc und so geben muss
Beitrag von rotihex - 21.09.11 - 21:45 Uhr
Hm, ich glaube nicht, daß irgendwas über ihr Konto gelaufen ist! Sie könnte also Glück haben.
Beitrag von scullyagent01 - 21.09.11 - 09:03 Uhr
Die beiden haben sich jetzt zusammen ein Haus gekauft! Sie hat das Geld für ihren Teil vom Haus von der Familie geschenkt bekommen. Sie bezieht weiterhin Alg 2.
Ja, wer soooooooooooo doof ist und sich dann auch noch ins Grundbuch eintragen läßt , der hat es nicht besser verdient.
Du brauchst, wenn deine Bekannte echt so dämlich war, gar nichts unternehmen, denn im Zuge des Datenabgleichs, wird der grundbucheintrag der ARGE bekannt.
Steht die Frau aber nicht im Grundbuch, wird der Hauskauf wohl nicht auffallen - weil nicht offiziell - aber wenn der neue Mann keinen Bock mehr hat, hat deine Bekannte eben auch keinen Anspruch auf ihren Teil des Hauses resp. ihre Investion - auch blöd
scully
Beitrag von rotihex - 21.09.11 - 21:50 Uhr
Im Grundbuch steht sie meines Wissens nach nicht. Ich meine es wurde eine Grundschuld auf ihren Namen eingetragen.
Beitrag von hoeppy - 21.09.11 - 09:07 Uhr
Hallo,
hat sie vorher bei ihren Eltern gelebt oder hatte sie eine eigene Wohnung? Das Amt zahlt ja bestimmt für irgend eine Unterkunft die Miete.
Hat sie vielleicht eine eigene Wohnung und hält sich nur bei ihrem Freund auf? Läuft das Haus auf seinen Namen?
Haben ihre Verwandten ihm das Geld (offiziell) geschenkt-so das ihr Name da nirgends auftaucht?
Ich sag mal so-wenn es wie oben beschrieben geschehen ist und die beiden sich noch eine weile gut anstellen, dann könnten sie damit sogar noch eine Zeit Erfolg haben.
Denn wenn ich ALGII beziehe kann mir niemand verbieten bei meinem Freund zu übernachten.
Und dieser darf auch ein Haus haben.
Wenn sie allerdings nur noch eine leerstehende Wohnung hat, oder das alte Mietverhältnis gar schon gekündigt wurde, dann ist es nur eine Frage der Zeit bis es auffällt.
Und wenn die Schenkung auf ihren Namen läuft auch.
Man weiß nichts genaues, deshalb kann man hier nur spekulieren.
LG Mona
Beitrag von rotihex - 21.09.11 - 21:54 Uhr
Also, sie ist offiziell bei ihrem Vater gemeldet. Bis vor ein paar Jahren hat sie eine eigene Wohnung gehabt, bis sie zu ihrem Freund gezogen ist. Nach einer Weile haben sie sich das Haus gekauft.
Das Haus läuft auf seinen Namen, es ist wohl eine Grundschuld auf ihren Namen eingetragen. Über ihr Konto ging kein Geld.
Ich kenne den Sachverhalt auch nicht 100%ig, habe mich eben nur gewundert, wie so etwas funktioniert 
