Hallo und guten Morgen!
Ich habe mal eine, bzw. zwei, drei Fragen:
Wenn man eine neue Beschäftigung mit 6 Monaten Probezeit aufnimmt und die befristet ist, was passiert dann, wenn man
- 1. während der Probezeit schwanger werden würde?
- 2. nach der Probezeit aber innerhalb der Befristung schwanger werden würde?
Kann man während der Probezeit dann deshalb gekündigt werden?
Endet das Beschäftigungsverhältnis auf jeden Fall nach der Befristung?
Würde mich freuen, wenn mir hier jemand dazu Auskunft geben kann!!!
Probezeit und befr. Beschäftigungsverhältnis/Schwangerschaft
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von modena.didi - 21.09.11 - 09:02 Uhr
Beitrag von demy - 21.09.11 - 09:07 Uhr
"Kann man während der Probezeit dann deshalb gekündigt werden?"
Nein!
"Endet das Beschäftigungsverhältnis auf jeden Fall nach der Befristung?"
Wenn es nicht verlängert wird, dann JA!
Das ist aber immer so und hat nichts mit einer Schwangerschaft zu tun.
Gruß
Demy
Beitrag von modena.didi - 21.09.11 - 09:09 Uhr
Danke Demy!
Beitrag von ina_bunny - 21.09.11 - 09:08 Uhr
Kann man während der Probezeit dann deshalb gekündigt werden?
- Nein
Endet das Beschäftigungsverhältnis auf jeden Fall nach der Befristung?
- Wenn die Befristung ausläuft endet der Vertrag automatisch, ist ja Sinn der Befristung. Eine Verlängerung des Vertrages ist Verhandlungssache
LG Ina
Beitrag von modena.didi - 21.09.11 - 09:16 Uhr
Dankeschön! Ich wusste halt nicht, ob es irgendeine Regelung gibt, die besagt, dass man die Befristung in so einem Fall aufheben muss. Aber ist ja ok so. Dann weiß ich Bescheid
Beitrag von tina_b84 - 21.09.11 - 09:12 Uhr
Huhu,
ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag und bin nach der Probezeit schwanger geworden. Mein Arbeitsvertrag wird während der Elternzeit auslaufen. Mein Mutterschutz beginnt am 07.01.2012, der Vertrag endet am 31.03.2012, weil dann die Kollegin, die ich vertrete, aus ihrer Elternzeit wiederkommt. Habe also einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag.
Wenn du während der Probezeit schwanger wirst, kannst du meines Wissens nicht gekündigt werden. Aber du musst natürlich damit rechnen, dass der Vertrag ausläuft. Beginnt dein Mutterschutz vor dem Vertragsende, läuft der Vertrag mit Beginn des Mutterschutzes aus.
Also so hab ich das jetzt verstanden 
LG, Tina
Beitrag von modena.didi - 21.09.11 - 09:17 Uhr
Danke dir!!!
Beitrag von karin3 - 21.09.11 - 09:16 Uhr
Hallo,
wenn du schwanger wirst/bist greift das Mutterschutzgestz unabhängig davon ob du noch in der Probezeit bist oder schon danach.
Aber auch Schwangere können gekündigt werden, wenn das entsprechende Gewerbeaufsichtsamt zustimmt.
Ob das Beschäftigungsverhöltnis endet oder nicht kann keiner vorhersagen. Es ist das normale muss aber nicht sein.
Gruß Karin
Beitrag von woodgo - 21.09.11 - 15:06 Uhr
Hallo,
ich meine, wenn ich in Probezeit bin, seh ich zu, daß ich erst mal ein bissl arbeite und NICHT schwanger werde!
LG
Beitrag von tina_b84 - 22.09.11 - 09:51 Uhr
Na, das kommt doch darauf an, in welcher Situation die TE steckt.
Ich habe bewusst in Kauf genommen, in der Probezeit schwanger zu werden, gerade weil mein Arbeitsvertrag nur befristet ist. Das ist mein dritter befristeter AV in Folge... da es heute ziemlich schwierig ist, einen unbefristeten AV zu bekommen, wollten wir mit unserem zweiten Kind nicht länger warten.
LG, Tina
