Thema Krankengeld? Jahreswechsel?

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Beitrag von tvsch - 21.09.11 - 12:56 Uhr

Hallo,

zur Zeit bin ich krankgeschrieben, ich hoffe das ich ab in zwei Wochen wieder arbeiten gehen darf. Dann hab ich allerdings 5 Wochen voll.

Wie verhält es sich denn nun, wenn ich im Frühjahr mit der selber Erkrankung ( BSV) wieder ausfallen sollte, zählen dann die 6 Wochen wieder neu, oder erst wenn eine Bestimmte Zeit vergangen ist?

Ich meine ob ich dann nach 1 Woche mit erneutem Krankmeldung dann Krankengeld beziehen muß?

Ich meine mal was von einer Halbjahresfrist gehört zu haben, bin mir aber nicht mehr sicher.

Kann mir da vieleicht jemand weiterhelfen?

MfG
Tanja

Beitrag von myimmortal1977 - 21.09.11 - 13:11 Uhr

"Einen Anspruch auf volle sechs Wochen Entgeltfortzahlung hätte er bei der selben Krankheit nur dann, wenn zwischen dem Ende der ersten Arbeitsunfähigkeit und Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate liegen oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist."

http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_09.html