KV Beitragsbemessungsgrenze, Lohnabrechnungs-Spezialist hier?

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Beitrag von sunny1505 - 21.09.11 - 13:45 Uhr

Hallo,

vielleicht kennt sich hier jemand mit Lohnabrechnung aus:

Wenn man mit seinem monatlichen Bruttoentgelt über die BBG kommt und Mitte des Jahres Überstunden ausgezahlt bekommt, kann es dann sein, dass diese Überstunden unabhängig von der BBG verbeitragt werden?
(Die Überstunden sind in der Zeit 01.07.2010 - 30.06.2011 aufgebaut worden.)

Als Beispiel:
mtl. Arbeitslohn: 4.000 Euro
Überstunden-Auszahlung: 1.500 Euro (einmalig)

Abzug Krankenversicherung:
vom mtl. Arbeitslohn: 304,43€ (8,2% von der BBG 3.712,50€)
zusätzlicher Abzug: 123,00€ (8,2% von 1.500,00)

Der Abzug wird mit einem sog. "Störfall" betitelt.

Kann das sein, dass man bei Auszahlung der Überstunden Beiträge über der BBG zahlt? #kratz

Vorab schon mal vielen Dank für Eure Hilfe. #danke

Viele Grüße,
Sunny1505

Beitrag von mami18052010 - 21.09.11 - 14:03 Uhr

Ich bin kein Spezialist, aber ich meine ja!

Alles andere wär ja ungerecht!

Es wäre der Bedarfsgemeinschaft ja ungerecht gegenüber, wenn du auf diese zahlung keine beiträge zahlen würdest.

Das wär unsozial!

Beitrag von sunny1505 - 21.09.11 - 14:42 Uhr

Hm... leider kann ich deine Aussage nicht ganz verstehen.

Die BBG besagt, dass max. bis zu diesem Betrag Beiträge abgeführt werden dürfen.
Was ist also der Unterschied, wenn ich nun Überstunden ausgezahlt bekomme und damit über die BBG komme zu dem, wenn ich generell mit meinem normalen Arbeitslohn über die BBG komme und trotzdem nur Beiträge bis zur BBG zahle? Das ist ja demnach auch "ungerecht und unsozial".
Oder hab ich an deiner Aussage etwas falsch verstanden? #gruebel

Beitrag von mami18052010 - 21.09.11 - 14:44 Uhr

Naja, aber normalerweise bist du auch nicht mehr gesetzlich krankenversichert, wenn du über der BBG liegst!

Also wären die Optionen:
1. Der Beitrag wird auch von der Einmalzahlung fällig
2. Du scheidest für diesen Monat aus der gesetzlichen KV aus und müsstest dich privat versichern.

Zweiteres geht nicht, also greift Theorie Nummer 1!

Beitrag von fred_kotelett - 21.09.11 - 14:45 Uhr

Warum solte man nicht mehr gesetzl versichert sein wenn man über der BBG liegt.

Man überlegt sich ob man freiwillig gesetzl. bleibt oder sich privat versichert.

Beitrag von ayshe - 21.09.11 - 14:51 Uhr

Bist du sicher, daß das alles nötig ist, wenn es ja nur eine Ausnahme ist?
Also mal dieser eine Monat, aber eben NICHT regelmäßig?


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Naja, aber normalerweise bist du auch nicht mehr gesetzlich krankenversichert, wenn du über der BBG liegst!
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Ich weiß nicht, ob das tatsächlich so streng ist, heute.

Bei mir ist es schon einige Jahre her, als ich das erste mal drüber war und ich bekam nur einen netten Brief von KV mit der Frage, ob ich mich denn zukünftig freiwillig versichern möchte oder privat und ob das EK jetzt regelmäßig drüber sein würde.


Beitrag von fred_kotelett - 21.09.11 - 15:05 Uhr

So war das bei mir auch.

Beitrag von ayshe - 21.09.11 - 15:23 Uhr

Tja, vllt wurde auch irgendwann etwas geändert, ich weiß es nicht.

Beitrag von sunny1505 - 21.09.11 - 15:00 Uhr

Tut mir leid, das verstehe ich schon wieder nicht:

Ich muss sogar weiterhin in der gesetzlichen KV versichert bleiben, da ich nicht über die Versicherungspflichtgrenze komme.
Die Möglichkeit, für diesen Monat aus der gesetzlichen KV auszuscheiden und mich privat zu versichern gibt es nicht, da die Versicherungspflichtgrenze nicht überschritten wird.
Deine Theorien sind leider nicht möglich.

Beitrag von fred_kotelett - 21.09.11 - 14:11 Uhr

Hi,

die BBG liegt 2011 meines Wissens nach bei 49.500€ im Jahr, sprich 4125€ im Monat.

Das heist mit nur 4000 brutto bist du noch nicht über der BBG und zahlst somit auf die Überstunden noch KV Beiträge.

VG

Beitrag von sunny1505 - 21.09.11 - 14:27 Uhr

Hallo,

die Versicherungspflichtgrenze (das ist die Grenze, die man erreichen muss, um von der gesetzlicher KV in die Private KV wechseln zu können) liegt bei 49.500€.

Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der max. Beiträge abeführt werden dürfen, liegt bei 44.550€ pro Jahr, demnach 3.712,50€ monatlich.

Viele Grüße,
Sunny1505

Beitrag von fred_kotelett - 21.09.11 - 14:36 Uhr

Ok, dann mea culpa.

Ich habe aber ohnehin vor Jahren aufgeben meine Gehaltsabrechnung verstehen zu wollen.... :)



Beitrag von sunny1505 - 21.09.11 - 14:43 Uhr

Ohh ja... das verstehe ich ;-)

Beitrag von fred_kotelett - 21.09.11 - 14:52 Uhr

Mich hatten deine Beträge etwas verwirrt.

Normal führt man ja als freiwillig gesetzl versicherter diese knapp über 570€ ab und bekomt dafür ca 270 Zuschuss vom AG. Kommt natürlich aufs gleiche raus, bin heute nicht so fit.

Beitrag von sunny1505 - 21.09.11 - 15:11 Uhr

Das Ganze ist ein bisschen verwirrend:

Es gibt eine Versicherungspflichtgrenze und eine Beitragsbemessungsgrenze.

Der Unterschied:

Versicherungspflichtgrenze:
Ist man unterhalb der Grenze ist man gesetzlich pflichtversichert. Man hat keine Möglichkeit in eine private Krankenversicherung zu wechseln. (So ist es in meinem Beispiel.)
Ist man oberhalb dieser Grenze kann man sich freiwillig gesetzlich versichern oder privat versichern. (Dies trifft jedoch nicht bei meinem Beispiel zu.)

Beitragsbemessungsgrenze:
Übersteigt das Arbeitsentgelt diesen Betrag werden die Krankenversicherungsbeiträge nicht für den gesamten Arbeitslohn abgeführt, sondern nur bis zu der Beitragsbemessungsgrenze.

Hoffentlich hab ich ein bisschen Licht ins Dunkle gebracht. ;-)

Beitrag von lavala - 21.09.11 - 14:45 Uhr

Wenn die Überstunden in der Zeit vom 01.07.2010 bis 30.06.2011 entstanden und erst nachträglich bezahlt werden, muss der AG für jeden Monat, in dem Überstunden angefallen sind, eine komplett neue Gehaltsabrechnung und gegenüber der KV Nachberechnung für sämtliche SV-Beiträge und dem FA gegenüber für die Lohnsteuerabführungen vornehmen. Damit verteilen sich die abzuziehendenden SV-Beiträge und Lohnsteuerabzug auf die Monate, für die Überstunden bezahlt werden. Man muss für den AN eine komplette Neuberechnung aller dieser Monate und damit auch des Jahresarbeitsverdienstes u. s. w. anfertigen. Da das eine Riesenarbeit macht, wollen die meisten AG sich durch diese Einmalzahlung herumdrücken. Das geht so nicht! Hast Du eine pauschale Überstundenabgeltung erhalten, dann kann es anders aussehen. Da müsstest Du Dich bei der KV erkundigen, die bekommen nämlich den gesamten SV-Beitrag und führen dann an Renten- und Arbeitslosenversicherung ab. Die eventuell zuviel gezahlte Lohnsteuer ist nicht so das Problem, die kann man sich über den Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen, zuviel bezahlte SV-Beiträge gibt es nicht zurück.

Mich würde mal interessieren, wie das auf der gehaltsabrechnung deklariert ist.

Beitrag von fred_kotelett - 21.09.11 - 14:48 Uhr

Ok, das von dir beschriebene macht echt Sinn.

Ich bekomme in der Regel im Spätsommer eine Gehaltserhöhung die dann rückwirkend zum 1. Januar gilt und habe mich immer gefragt warum ich dann für jeden schon abgelaufenen Monat eine zusätzliche Gehaltsabrechnung bekomme.
Zumindest scheint mein AG dann gewissenhaft zu sein.

Beitrag von lavala - 21.09.11 - 14:49 Uhr

Er verhält sich korrekt und erfüllt seine Pflichten als AG.

Beitrag von ayshe - 21.09.11 - 14:53 Uhr

Ist bei uns auch so, dafür können sich dann MA zuhause zu Tode abheften.

Beitrag von fred_kotelett - 21.09.11 - 14:54 Uhr

Ist bei uns zum Glück nur online.

Beitrag von ayshe - 21.09.11 - 15:22 Uhr

Bei uns werden werden noch die Bäume dafür gefällt, schade eigentlich.

Beitrag von fred_kotelett - 21.09.11 - 15:25 Uhr

Ich bin echt froh das wir die teile nicht mehr geschickt bekommen.

Ich kuck eh nie rein.

Beitrag von ayshe - 21.09.11 - 15:27 Uhr

Ich auch nicht, aber ich hefte sie ab #rofl

Beitrag von sunny1505 - 21.09.11 - 15:42 Uhr

Die Summe wird als "Mehrarbeitsstd.Einmalb." betitelt.

Dass man die Überstunden auf die Monate aufteilen muss, macht Sinn und verstehe ich soweit auch.
Aber betrifft das nur die Prüfung im aktuellen Jahr oder wird das vergangene Jahr auch heran gezogen?

Im letzten Jahr wurde die BBG nicht überschritten. Erst ab 01.01.2011.
Im Jahr 2011 wird sowohl die monatliche als auch die jährliche BBG überschritten.

Kann es daher sein, dass die Verbeitragung deshalb stattfindet, weil man vom 01.07.2010 bis 31.12.2010 nicht über die BBG kam?
(Und das, obwohl das Jahr seit über einem halben Jahr "abgeschlossen" ist?)

Beitrag von yms79 - 21.09.11 - 17:17 Uhr

Ü-Stunden werden versteuert, das weißt du sicherlich.

wieso kannst du über den jahreswechsel soviele ü-stunden mitnehmen?

bei der beitragsbemessungsgrenze zahlen alle die darüber sind einen festen kv-beitrag....

dass du in die private wechseln müsstest, ist mir nicht bekannt.

und es handelt sich um eine einmalzahlung, korrekturen deiner monatlichen gehaltsabrechnung werden nicht gemacht, wie soll man das vertreten...deswegen einmalzahlung, du musst mit den abzügen klarkommen...

wenn du ne steuererklärung machst, kannst du dir ja die steuern wiederholen...private kv kannst du steuerlich absetzen ...