Wonach richtet sich das arbeitslosengeld?brutto oder netto?

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Beitrag von sommertraum0884 - 22.09.11 - 07:10 Uhr

guten morgen!
ich würde gerne wissen, falls mein vertrag nicht verlängert wird, wie danach das arbeitslosengeld für die überbrückungszeit gerechnet wird, aus dem brutto oder netto gehalt? habe ja momentan die 5er lohnsteuerklasse!
lieben dank.

Beitrag von marion2 - 22.09.11 - 07:37 Uhr

Hallo,

ca. 60 % vom Netto.

LG Marion

Beitrag von mami-nrw2008 - 22.09.11 - 07:39 Uhr

Guten Morgen.

Soweit ich weiss wird das Arbeitslosengeld, wie auch andere Gelder nach dem Nettogehalt gerechnet. Ich glaub man bekommt ca 60% vom Nettogehalt (wird von den letzten 3 Monaten aus berechnet wie viel du erhalten wirst) Hast du dich denn schonmal Arbeitssuchend gemeldet für den Fall das du nicht übernommen wirst??
Hier bei uns muss man mindestens 3 Monat voher angeben das man evt Arbeitslos wird.

Lieben Gruss

Beitrag von zwillinge2005 - 22.09.11 - 10:02 Uhr

Hallo,

Lohnersatzleistungen (ALGI, Krankengeld, Elterngeld) werden nach dem monatlichen Nettogehalt berechnet.

Deshalb macht es Sinn die "bessere" Steuerklasse zu wählen, falls man in den nächsten 1-2 Jahren Lohnersazleistungen erwartet (z.B. eine SS plant).

LG, Andrea