huhu,
in der elternzeit wenn man die 2 jahre nimmt bekommt man ja nur 12 monate elterngeld bzw 24 monate wenn man sich das halbiert.
jetz frag ich mich was bekommt man nach der elternzeit wenn man dann noch keinen neuen job hat und auch nicht in den alten job zurück kehren möchte?
Huhu Frage zu Elterngeld bzw. Geld nach Elternzeit
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Beitrag von jolanda1980 - 22.09.11 - 09:28 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 22.09.11 - 09:35 Uhr
Wenn Du Mutterschaftsgeld bekommst, sind es nur 10/20 Monate Elterngeld.
Anschließend gibt es nichts bzw. den Unterhalt des Kindsvaters.
Gruß,
W
Beitrag von jolanda1980 - 22.09.11 - 09:39 Uhr
sozusagen muss mein Schatz mich dann durchfüttern wenn ich noch keinen neuen Job hätte? also gibts kein arbeitslosengeld oder so?
Beitrag von windsbraut69 - 22.09.11 - 09:46 Uhr
Du hast Dich sehr undeutlich ausgedrückt.
Wenn Du dem Arbeitsmarkt dann zur Verfügung stehst und Kinderbetreuung nachweisen kannst, kannst Du ALGI beziehen.
Wenn Du aber den Job ohne gravierende Gründe bzgl. Unzumutbarkeit kündigst, wirst Du wohl 3 Monate gesperrt.
Stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht nachweislich min. 15 Wochenstunden zur Verfügung, bekommst Du auch kein ALGI.
Gruß,
W
Beitrag von jolanda1980 - 22.09.11 - 09:55 Uhr
danke das hab ich gemeint
Beitrag von windsbraut69 - 22.09.11 - 10:05 Uhr
Was denn von den beiden Alternativen?
Beitrag von jolanda1980 - 22.09.11 - 10:10 Uhr
für mich gibts nur Job suchen nach elternzeit ABER wenn ich keinen neuen finde wollte ich nur wissen was da gezahlt wird. Schließlich war ich in meinem leben noch NIE von einem Amt abhängig oder arbeitslos. Kommt mir auch nicht in die Tüte dazu bin ich zu sehr sicherheitsbedacht veranlagt.
Beitrag von hedda.gabler - 22.09.11 - 09:46 Uhr
Hallo.
Was heißt "durchfüttern" ... er kommt für Dich und sein Kind, also seine Familie, auf.
Mir ist es ein Rätsel, warum das neuerdings so eine Empörung hervorruft. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
LG
Beitrag von fancy82 - 22.09.11 - 09:48 Uhr
natürlich gibt es arbeitslosengeld nach der elternzeit, wenn man vom alten AG gekündigt wird!
wie es natürlich bei einer eigenkündigung aussieht, weiß ich nicht.
Beitrag von cateye82 - 22.09.11 - 09:49 Uhr
Wer denn sonst, wenn nicht er?
Beitrag von sissy1981 - 22.09.11 - 09:50 Uhr
Wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst gibt es natürlich ALG1, wenn euer gesamtes EInkommen unter dem Existenzminimum ist dann auch ALG2.
Ansonsten füttert dich dein Schatz durch - DER hat dich doch auch seinerzeit geschwängert, oder?!
Beitrag von cateye82 - 22.09.11 - 09:48 Uhr
Die Frage ist berechtigt, nur dieser Teil stört mich etwas:
<und auch nicht in den alten job zurück kehren möchte?>
Entweder Arschbacken zusammenkneifen und wieder arbeiten bis man was neues gefunden hat oder, wie meine Vorschreiberin schon antwortete, Unterhalt vom Kindsvater.
LG
Susanne
Beitrag von jolanda1980 - 22.09.11 - 09:54 Uhr
die würde mich kündigen haben die schon gesagt sobald ich sozusagen arbeiten könnte / ist aber auch gut so. nur wollt ich wissen was dann ist. 6,5 Jahre in dem Saftladen haben jetzt gereicht.
Beitrag von silbermond65 - 22.09.11 - 09:59 Uhr
Wenn du jetzt schon weißt,daß du nach der Elternzeit gekündigt wirst,fang doch schon mal rechtzeitig nach einem neuen Job und Kinderbetreuung zu suchen .
Beitrag von jolanda1980 - 22.09.11 - 10:02 Uhr
danke für den tip aber ich bin gerade mal in der 7 ssw.... !!
Beitrag von windsbraut69 - 22.09.11 - 10:07 Uhr
Warum fragst Du dann heute schon nach Arbeitslosengeld?
Wenn Du nicht rechtzeitig einen neuen Job hast, um zum Elternzeitende selbst kündigen zu können, wirst Du zumindest während der Kündigungsfrist noch beim alten AG arbeiten müssen.
Beitrag von jolanda1980 - 22.09.11 - 10:11 Uhr
... ich gehe ganz ganz stark davon aus, dass die mich kündigen weil die alle plätze wieder besetzen... die warten doch nicht die elternzeit ab bis ich wieder komme... (das ist zumindest immer so gewesen wenn hier welche schwanger waren, keiner konnte zurückkehren)
Beitrag von windsbraut69 - 22.09.11 - 10:21 Uhr
Sie können ja erst nach der Elternzeit kündigen.
Beitrag von jolanda1980 - 22.09.11 - 10:22 Uhr
japs und dann müsst ich schon nen neuen job am start haben damit ich denen dann sofort ADIEU sagen kann (wenn das der fall nicht sein sollte krieg ich solang arbeitslosengeld) das war das was ich wissen wollt.
Beitrag von susannea - 22.09.11 - 10:51 Uhr
DAnn wird auch dein AG dich nach der Elternzeit bis zum Ende der Kündigungsfrist beschäftigen müssen, denn er kann ja erst am ersten tag nach der Elternzeit kündigen. Und wenn du gut bist, nimmst du z.B. 3 Jahre, genug Zeit um was zu suchen!
Beitrag von silbermond65 - 22.09.11 - 10:17 Uhr
Das hab ich gesehen.
Krippenplätze und Jobs ,die man mit der Kinderbetreuung vereinbaren kann ,wachsen allerdings nicht auf Bäumen.
Da sollte man sich schon rechtzeitig kümmern.
Beitrag von jolanda1980 - 22.09.11 - 10:19 Uhr
erstmal muss das würmchen durch kommen deswegen mach ich mir da drum erst nächstes jahr im mai gedanken wenn es da ist!
Beitrag von babe2006 - 22.09.11 - 10:24 Uhr
In manchen Städten, muss man sich aber schon während der Schwangerschaft um einen krippen oder KiGa Platz kümmern... die sind nämlich sonst alle futsch!
Wer zu spät kommt, den bestraft das leben ;)
Und wenn du weist das dein alter AG dich nach Elternzeit kündigen will... was ja nicht so einfach geht
solltest du dir nen neuen Job suchen...
egal ob 7 Schwangerschaftswoche oder sonst was...
im übrigen ist der Vater (dein Schatz wie du ihn nennst) Unterhaltspflichtig für das Kind und Dich!!
Beitrag von jolanda1980 - 22.09.11 - 10:28 Uhr
einen job suchen als schwangere, da wird nirgendswo einer eingestellt. ist fakt! und ich war wie gesagt niemals arbeitslos wollte nur wissen was im schlimmsten fall passiert!
finde die weiber nämlich furchtbar die sich auf ihren partner verlassen (und wenn er mal weg ist, was ist dann?) oder auf Amt weil die nie was gelernt haben und immer nur Arbeitslosenhilfe kriegen... von solchen Frauen höate ich nämlich rein gar nichts! die sollen erstmal geld sparen und arbeiten gehen bevor sie ein kind kriegen.
Beitrag von hanna0815 - 22.09.11 - 13:47 Uhr
Und nach was fragst du hier grad?
Du machst nicht grad den Eindruck, als seiest du ambitioniert dich in der SS um Betreuung für den Wegfall des Elterngeldes zu bemühen, sondern fragst nach Stellen, von denen du noch was abzwacken kannst
Wenn man sich rechtzeitig um einen Platz bemüht (1-2 Jahre im Voraus), kann man auch getrost wieder arbeiten gehen (egal wo)
Andernfalls bleiben dir nur die bereits mehrfach genannten Optionen!
