Hallo,
ich hab mal eine Frage und hoffe es kennt sich jemand aus.
Ich hatte meinem Vater ein Training beim ADAC geschenkt. Das hat er durchgeführt mir einem Jeep vom ADAC. Nun ist er dabei ion einen kleinen Unfall verwickelt worden. Jetzt haben die angerufen und gemeint, er müsse sich mit 500,00€ Selbstbeteiligung daran beteiligen?
Ist denn das korrekt? Es ist doch wie bei einem Mietauto, da ist doch die Firma mit den autos versichert?
Danke
Ramona
ADAC Sicherheitstraining und Crash - Rechtsfrage
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Beitrag von ramonabrauner - 22.09.11 - 10:05 Uhr
Beitrag von ina_bunny - 22.09.11 - 10:11 Uhr
Genau, das ist wie bei einem Mietauto.
Im Vertrag, den er unterschrieben haben wird, steht sicherlich drin das er einen Selbstbeteiligung von 500 Euro haben wird.
LG Ina
Beitrag von myimmortal1977 - 22.09.11 - 10:43 Uhr
Man gucke in die AGB oder/und in den Durchführungs- bzw. Leistungsvertrag und dann weiß man bescheid.
Bei einem Mietauto kann man durchaus auch an Kosten beteiligt werden. Wie bei seinem eigenen Auto auch, wenn man einen Versicherungsvertrag mit SB hat.
LG Janette
Beitrag von manavgat - 22.09.11 - 10:45 Uhr
Nun ist er dabei ion einen kleinen Unfall verwickelt worden.
Das ist zu unspezifisch.
Mein Rat: die AGBs, Unfallskizze und Unfallhergangsschilderung nehmen und sich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von parzifal - 22.09.11 - 11:42 Uhr
Prinzipiell ist das möglich.
Um das beurteilen zu können muss man zunächst die Schuldfrage klären. Dazu müsste man den Unfallhergang wissen.
Dann müsste man den Vertrag kennen. Um zu einer Nullhaftung im Schadensfall zu kommen muss man bei Mietwagen regelmäßig extra Versicherungen abschließen.
