Mutterschaftsgeld - etwas kompliziert

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von tiffylie - 22.09.11 - 10:28 Uhr

Hallo zusammen,

am 03.01.2009 ist unser Sohn zur Welt gekommen.
Ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in Elternzeit.
Diese Elternzeit endet am 03.01.2012 (dies wäre also mein 1. Arbeitstag).

Während der Elternzeit arbeite ich nun bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit, der Vertrag läuft am 31.12.2011 aus, am 23.12.2011 gehe ich wieder in den Mutterschutz.

Die Krankenkasse zahlt mir dann ja 13€ am Tag.
Mein Teilzeit Arbeitgeber stockt aufgrund des nicht mehr bestehenden Arbeitsverhältnis dann ab Januar 2012 natürlich auch nichts mehr auf.

Mein Mann meinte gestern, dass mein "alter" Arbeitgeber, bei dem dass Beschäftigungsverhältnis ja nur ruht und egtl. ja auch am 03.01.2012 wieder aufgenommen wird zu meinem alten Gehalt aufstocken müsse.

Klingt logisch, aber hat er Recht? #gruebel

LG Steffi

Beitrag von myimmortal1977 - 22.09.11 - 10:32 Uhr

Nein, dafür hättest Du bei Deinem alten AG vor Eintritt MuSchu Einkommen durch die Aufnahme der Erwerbstätigkeit erzielen müssen.

Dein AG, wo das Arbeitsverhältnis ruht, steht demnach nicht in der Verpflichtung das MuSchu-Geld aufzustocken.

LG Janette

Beitrag von tiffylie - 22.09.11 - 10:58 Uhr

Hallo Janette,

danke für die Antwort!
Jetzt bin ich wieder ein wenig schlauer :-)

LG Steffi

Beitrag von susannea - 22.09.11 - 11:28 Uhr

Nein, bist du nicht, denn die Antwort war falsch! ;)

http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/finanzielle-leistungen/mutterschaftsgeld.html

Erklärt es ganz gut!

Beitrag von tiffylie - 22.09.11 - 11:55 Uhr

Dann danke ich dir! :-)

Der link ist wirklich super.

Jetzt überlege ich nur, ob ich abwarte was von meinem Arbeitgeber kommt, oder ob ich dass ganze jetzt schon zur Sprache bringe.
Und wie ich meinen Arbeitgeber kenne wird es wohl auf den Anwalt hinauslaufen sofern er davon nichts wissen will #augen

Beitrag von susannea - 22.09.11 - 12:44 Uhr

Dann würde ich es wohl gleich ansprechen. Der AG wäre schön blöd, wenns über einen Anwalt läuft, denn den AG-ZUschuß bekommt er ja wieder, die Anwaltskosten aber nicht ;)

Beitrag von susannea - 22.09.11 - 11:28 Uhr

DAs ist Blödsinn. Momentan reicht es, dass die Elternzeit endet um das volle Arbeitentgeld zu erhalten und das ohne zwischendurch arbeiten zu müssen, siehe auch hier:

http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/finanzielle-leistungen/mutterschaftsgeld.html POunkt 3.5

Es muss wohl eigentlich sogar so geädnert werden, dass diese Aufstockung auch in laufender Elternzeit stattfindet nach einem Urteil der EU. Dies ist aber noch nicht in Kraft!

Also ja, ihr Mann hat Recht und du glücklicher Weise für sie, Unrecht!

Beitrag von myimmortal1977 - 22.09.11 - 12:16 Uhr

Nö, Unrecht habe ich weiß Gott nicht.

Es handelt sich aktuell lediglich um eine Rechtsauffassung. Diese Rechtsauffassung begründet keinen ALLGEMEINGÜLTIGEN rechtlichen Anspruch und müsste im Fall des Falles individuell eingeklagt werden, wenn sich Arbeitgeber und Krankenkassen weigern, was sie bei der jetzt noch geltenden Rechtslage durchaus tun können.

Die TE hat aktuell KEINEN RECHTSANSPRUCH. Sie hat lediglich die Möglichkeit, den AG drauf hinzuweisen und ist auf sein Wohlwollen angewiesen.

So wäre es korrekt!

http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/finanzielle-leistungen/mutterschaftsgeld.html

"Was tun?
Wenn Sie sich dieser Rechtsauffassung anschließen und sie für sich umgesetzt haben möchten, stehen Ihnen zum Beispiel folgende Möglichkeiten offen:

•Weisen Sie Ihren Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse auf diese Rechtsauffassung hin. Lassen Sie sich von Ihrer Elterngeldstelle (berät auch zum Thema Elternzeit) sowie dem Servicetelefon des BMFSFJ (Tel. 0180-1907050) beraten. Im Einvernehmen aller ist eine Umsetzung in die Praxis möglich. #aha Verweigert Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Krankenkasse die Zustimmung, bedenken Sie, dies entspricht den derzeit geltenden Gesetzen. #aha
•Lassen Sie sich juristisch beraten (kostenpflichtig) und gegebenenfalls durch einen Anwalt unterstützen. Vielleicht kann eine gütliche Einigung aller Beteiligten erreicht werden.
•Ist dies nicht der Fall, besteht für Sie die Möglichkeit gegen eine Ablehnung Ihres schriftlichen Antrages zu klagen."

Beitrag von tiffylie - 22.09.11 - 12:26 Uhr

Grundsätzlich gebe ich dir da auch Recht, ABER unter Punkt A, also der bisherigen Handhabung steht es so:

2.Endet die Elternzeit während der neuen Mutterschutzfrist:
◦Von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld (bis zu 13 €/kalendertäglich)
◦Vom Arbeitgeber einen Zuschuss für den nach dem Ende der Elternzeit verbleibenden Zeitraum (Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und dem Netto-Durchschnittsverdienst des Arbeitsverhältnisses, das nach Ablauf der Elternzeit wieder aufgelebt wäre, wenn nicht die neue Mutterschutzfrist eingetreten wäre)

Und dies trifft ja genau so bei mir zu.

Oder versteh ich jetzt alles falsch? #kratz

Beitrag von susannea - 22.09.11 - 12:45 Uhr

Nein, das verstehst du richtig. Ich sprach ja davon, dass du nach neuen Urteilen dann sogar ohne Ende der Elternzeit Anspruch hättest.

Beitrag von susannea - 22.09.11 - 12:49 Uhr

das ist absoluter Blödsinn, was du schreibst, denn es trifft ja auf ihren fall nicht zu. Ihr fall ist ja diese Rechtsauffassung nciht entscheiden, sondern die allgemein gültige Durchführung.

Und ich kann dir aus der Praxis sagen, dass die auch so umgesetzt wird!

Also bitte verschrecke doch durch dein nicht richtig lesen und deine falschen Infos dazu die Leute!#nanana

Ab dem Ende der Elternzeit hat sie einen Rechtsanspruch! Für sie trifft ja Punkt A, der in den derzeitigen Gesetzen drin ist zu!

Beitrag von susannea - 22.09.11 - 11:25 Uhr

Ja, er hat Recht und die KK müsste in den Tagen dazwischen auf die Höhe deines momentanen Krankeengeldes aufstocken!

Beitrag von rotes-berlin - 22.09.11 - 14:58 Uhr

Auch wenn es nicht zum Thema gehört. Aber langsam verstehe ich wirklich, wieso kaum noch jemand jüngere Frauen einstellt. Was da als Chef auf einen zukommt ...

Beitrag von tiffylie - 22.09.11 - 15:26 Uhr

Was hat das mit 'jüngeren' frauen zu tun?

Das recht haben ältere frauen doch genauso.

Beitrag von zwillinge2005 - 22.09.11 - 19:04 Uhr

Hallo,

ich glaube es geht um Frauen bis zur normalen gebärfähigen Altergrenze - also sagen wir mal Ende 40.

60jährige können zwar mit ausreichender Unterstützung manchmal auch noch schwanger werden - aber die werden dann aus anderen Gründen nicht eingestellt....

LG, Andrea

Beitrag von thekchen - 22.09.11 - 15:37 Uhr

Als Chef bekommt man seinen Anteil am Mutterschaftsgeld von der KK über die U2 Umlage erstattet.

Ich glaube das ist betriebsfreundlich genug.

Beitrag von susannea - 22.09.11 - 19:12 Uhr

Wieso kommt auf den Chef was zu? Weil er den Antrag für die Rückerstattung durch die KK ausfüllen muss?!?
Echt schlimm!
#rofl

Beitrag von thekchen - 22.09.11 - 15:34 Uhr

Hallo Steffi,

mir geht es momentan genauso wie Dir. Ich habe dies auch mit der KK durchgesprochen. Du hast auf jeden Fall Anspruch auf den Zuschuss von Deinem alten Arbeitgeber.

Wenn Du die Bescheinigung vom FA für das Mutterschaftsgeld bekommst musst Du halt hinten 2 Arbeitgeber eintragen. Bei mir war es einmal bis zum 31.08.2011 das befristete Arbeitsverhältnis und ab 05.09.2011 mein alter Arbeitgeber. Für die 4 Tage dazwischen bekomme ich 13,00 € von der KK.
Die KK schreibt dann beide Arbeitgeber an und lässt sich Ihre Bescheinigungen ausfüllen.

Aber ich bin selbst gespannt ob mein alter Arbeitgeber das so weiss. Nächste Woche müsste dann die Abrechnung kommen. Jedoch hoffe ich da es ein großer deutschlandweiter Konzern ist, dass die den Fall dort nicht zum ersten mal haben.

Wenn Du magst kann ich Dir ja ne Info geben ob alles so geklappt hat.

LG Thekchen

Beitrag von tiffylie - 22.09.11 - 18:07 Uhr

Oh das hört sich gut an, eine Gleichgesinnte!

Darf ich fragen bei welcher krankenkasse du bist?

Die firma bei der ich beschäftigt bin ist eine tochtergesellschaft einer grossen firma weltweit. Ich hoffe auch darauf dass sie es 'wissen', aber die gesellschaft wurde erst vor etwa 3jahren gegründet und wir verkauft, daher bin ich mir da sehr unsicher #schein

Wäre lieb wenn du mich auf dem laufenden hälst ob es bei dir funktioniert hat!

Lg steffi

Beitrag von susannea - 22.09.11 - 19:16 Uhr

Für die 4 Tage dazwischen bekomme ich 13,00 € von der KK.


Wieso solltest du nur die bekommen? Eigentlich müsste man doch beim auslaufenden Vertrag das genauso handhaben wie bei einem außerhalb der Elternzeit und da gibts dann Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von der KK. Würde ich also mal nachhaken!