Kürzung Kindertagespflege

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Beitrag von 4mone - 22.09.11 - 12:59 Uhr

Hallo,

ich bin alleinerziehend, gehe arbeiten, seit ich aus dem MuSchu raus bin, erst im Ausland, jetzt wieder in D!

Meine Tochter ist jetzt 4, besucht vormittags den Kindergarten und verbringt den Nachmittag bei der Tagesmutter.

Den KiGa zahle ich selbst (ca. 150 Euro), die Kindertagespflege wurde bis dato vom Kreis / Jugendamt mit 3,55 Euro pro Stunde gefördert. Das ist auch der Stundensatz meiner Tagesmutter....

Nun habe ich eine neue Stelle angenommen und musste für meinen Bescheid neue Unterlagen einreichen.
Daraufhin bekam ich den neuen Bescheid und bin fast vom Glauben abgefallen. Es werden nicht mehr 100% gefördert, sondern lediglich 20 %. Und das obwohl mein Bruttogehalt GESUNKEN ist, die Betreuungszeit aber heraufgesetzt werden musste.

Auf Nachfrage begründete man mir das wie folgt:
Bis 2011 konnte man den fiktiven Betrag, den man für die Kinderbetreuung zahlen müsste, vom Brutto abziehen - daraus ergab sich dann das verfügbare EK, bzw. der Prozentsatz der Förderung.
Nun habe ich WENIGER Brutto, muss dennoch 80 % der Tagesmutterkosten selbst tragen??? Warum gehen die an die Alleinerziehenden? Viele alleinerziehende Mütter können sich dann die Arbeit nicht mehr leisten, gehen auf TZ zurück und der Staat bekommt demzufolge weniger Steuern.....das ist doch eine Milchmädchenrechnung!!!!!

Meint ihr, ich kann irgendwie dagegen vorgehen?
Oder möchte mir jemand vielleicht monatlich 571 Euro für meine Kinderbetreuung spenden??? :-)

Kopfschüttelnd
Simone

Beitrag von zwiebelchen1977 - 22.09.11 - 13:19 Uhr

Hallöchen

Was ist mit dem KV? Wenn er leistungsfähig ist, muss er sich an Betruungskosten beteiligen

Bianca

Beitrag von 4mone - 22.09.11 - 13:23 Uhr

Muss er? Wo steht das?
Ich bekomme ganz normal Unterhalt nach Richtlinie der DD Tabelle. Das hatten wir privat geregelt.
Er lebt in seinem gebürtigen Ausland, verdient nicht allzu viel.

Danke für Deine Antwort!

Beitrag von zwiebelchen1977 - 22.09.11 - 13:28 Uhr

Hallo

Gogle mal nach Betruungskosten KV. Da steht alles beschrieben. Das ist zusätzlich zum Unterhalt zu zahlen.

Bianca

Beitrag von 4mone - 22.09.11 - 13:39 Uhr

Habe ich gerade auf einer Finanztip-Seite gelesen.......mal sehen....Danke!

Beitrag von manavgat - 22.09.11 - 13:43 Uhr

Kannst Du ALG2 beantragen?

Oder Wohngeld (da werden die Kinderbetreuungskosten glaub ich angerechnet).

???

Gruß

Manavgat

Beitrag von 4mone - 22.09.11 - 13:53 Uhr

Hallo,

nein, Wohngeld berücksichtigt keine Kinderbetreuungskosten. Da liege ich drüber. Ich habe jetzt einen Antrag auf Ermäßigung der KiGa Gebühren gestellt, der geht wohl durch....

Für ALG 2 verdiene ich zuviel. Aber ich gehe doch auch nicht arbeiten, um max. ALG 2 Niveau zu haben....

LG

Beitrag von cunababy - 22.09.11 - 14:12 Uhr

Hallo,

sorry, dass ich es jetzt so hart formuliere. Aber wenn es nicht anders geht wirst du genau das tun. Du hast dich für dein Kind entschieden, also musst du auch entsprechend dafür Sorge tragen. Und wenn du die Bertreuung alleine zahlen muss und dann eben nur so viel hast wie daheim mit ALGII dann ist das eben so.

Warum hast du denn überhaupt die Stelle gewechselt, wenn di eneue schlechter bezahlt ist, wenn ich das fragen darf?

Das ist wirklich nicht böse gemeint. Aber ich kann solche Aussagen nciht nachvollziehen: "Für ALG 2 verdiene ich zuviel. Aber ich gehe doch auch nicht arbeiten, um max. ALG 2 Niveau zu haben.... "
Dafür habe ich eben auch kein Verständnis.

VG Cunababy

Beitrag von 4mone - 22.09.11 - 15:23 Uhr

Bei meiner letzten Stelle wurde mir innerhalb der Probezeit (auf meinen Wunsch, Arbeitszeiten 60 Stunden +) gekündigt - ich habe innerhalb von 1.5 Monaten eine neue Anstellung gefunden.

Ich habe nicht gesagt, dass ich das nicht tun werde! Ich gehe arbeiten, zahle für meine Rente ein etc. - ich finde einfach, dass es eine himmelschreiende Ungerechtigkeit ist, bei den Menschen zu einzusparen, die selbst ihren Hintern jeweils hochbekommen und eh schon Probleme mit Kinderbetreuung eben wegen Alleinerziehung haben.

Das Land SH hat kein Geld mehr - dann sparen wir eben bei den Tagesmüttern.....dass dadurch womöglich weniger Geld in die Steuerkasse kommt, lassen sie außer Acht. Und wenn die Mamas sich die Betreuung nicht mehr leisten können, weniger / gar nicht arbeiten.... dann besteht womöglich wieder Anspruch auf ergänzendes ALG 2 und NICHTS ist gespart, verstehst du?

(Deshalb habe ich im ersten Satz deutlich gemacht, dass ich arbeiten gehe und nicht einmal Elterngeld für mich beansprucht habe!)

Gruß 4mone

Beitrag von zwillinge2005 - 22.09.11 - 18:48 Uhr

Hallo Somone,

da Du nach der Geburt im Ausland gelebt hast, hätte Dir wohl auch kein Elterngeld zugestanden, oder?

Du weisst aber schon, dass Du die 571 Euro Kinderbetreuungskosten steuerlich abseten kannst, oder? Ausserdem hast Du doch sogar noch eine Reduzierung - wie hoch ist denn der reale Betrag? Für eine Unterbringung, die Dir eine Vollzeitstelle ermöglicht finde ich 571,- Euro nicht viel. Eine Bekannte in Stuttgard bezahlt ca. 900,- Euro. Wir zahlten 300,- Euro (42 Std)- aber ich konnte damit nur 50% arbeiten. Für Vollzeit hätte es gar keine Betreuung gegeben - obwohl ich bereit gewesen wäre zu zahlen.

LG, Andrea

Beitrag von cunababy - 22.09.11 - 20:30 Uhr

Das sollte wie gesagt auch kein Angriff sein =)

Die Frage ist, warum bekommst du so wenig Gehalt, dass du bei Abzug der Betreuungskosten nru auf ALG 2 Niveau bist? Du erhälst ja schließlich auch Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss und auch Kindergeld. Laut VK hast du eine Patchworkfamilie, also auch keine volle MIete.

Daraus ergibt sich für mich rein aus der Überlegung (lasse mich aber gerne verbessern), dass du:

- ungelernt bist oder
- wenig oder keine Berfuserfahrung hast oder
- eine Ausbildung gemacht hast, mit der man am Arbeitsmarkt nichts Anfangen kann, weil völlig überüllt oder
- du eine Ausbildung gemacht hast, bei der man von vornherein weiß, dass man nur sehr wenig verdient.

Je nach dem war es nicht so geschickt ein Kind zu planen (wenn geplant)

Helfen tut dir das natürlich nicht.

Vielleicht solltest du überlegen eine Ausbildung oder Zweitusbildung zu machen in einem Beruf, der gefragt und besser bezahlt ist. Ich denke, dass du dann zum Ausbildungsgehalt aufstockendes ALG II bekommen würdes? Da würde ich mich mal beim Arbeitsamt erkundigen. Wichitig ist ja dass du langfristig auf ein besseres Gehlat kommst um die und deinem Kind eine angenehmes Leben zu ermöglichen ohne sich immer Sorgen machen zu müssen.

Viel Glück für die Zukunft, hoffe, dass es bei dir bald angenehmer wird =)

LG Cunababy

Beitrag von 4mone - 23.09.11 - 09:48 Uhr

Hey Cunababy,

ich habe dir das auch nicht übel genommen! :-)

Ich bin Bankkauffrau, habe aber nicht lange in dem Beruf gearbeitet. Seit 5 Jahren bin ich Direktionsassistentin.

Ich arbeite bei einem recht namhaften Institut und werde nach TVÖD bezahlt. Ohne Studium ist bei EG 8 Schluss - und da bin ich noch nicht angelangt :-(

Patchwork heißt in meinem Fall: Zwei getrennte Haushalte, er zwei Kinder, ich eine Tochter - --> getrennte Kassen! Es lebe die Unabhängigkeit :-)

Klar gibt es Unterhalt und Kindergeld - und sicher liege ich damit über dem ALG 2 - Niveau....mir geht es doch einfach nur ums Prinzip. Und ich ärger mich, dass am falschen Ende gespart wird :-(

Aber Danke für Deine Antwort!

Beitrag von manavgat - 22.09.11 - 18:49 Uhr

Es gibt beim Wohngeld doch die Rubrik außerordentliche Belastung.

Gehst Du davon aus, das Kinderbetreuung nicht berücksichtigt wird oder hast Du einen konkreten Antrag gestellt und der ist abgewiesen worden?

Gruß

Manavgat

Beitrag von 4mone - 22.09.11 - 19:36 Uhr

Hallo,

ich war bei der Wohngeldstelle - die Dame meinte, ich hätte keine Chance.

Gruß
Simone

Beitrag von manavgat - 22.09.11 - 22:51 Uhr

Die meinen immer viel.

Antrag stellen und Bescheid abwarten. Gegebenenfalls Widerspruch einlegen.

Gruß

Manavgat