Makler schickt keine Rechnung!

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Beitrag von sunshine310177 - 22.09.11 - 17:38 Uhr

Hallo,

...eigentlich könnten wir ja froh sein dass er sein Geld nicht möchte! Aber wie lange hat er Anspruch auf sein Geld? Bzw wann verjährt sowas??#gruebel
Haben im August dieses Jahr gekauft.

Kann uns jemand eine Antwort geben?

Danke

Beitrag von kaminrot - 22.09.11 - 18:01 Uhr

Hallo!

Wir haben doch erst September.... #kratz

Denke, die Rechnung wird bald kommen!

Gruß, k.

Beitrag von bensu1 - 22.09.11 - 18:21 Uhr

hallo,

ist zwar ungewöhnlich (unserer hat uns beim notartermin bereits die rechnung in die hand gedrückt), aber ich bin sicher, dass die rechnung bald eintrudeln wird - spätestens ende dezember zum jahresabschluss.

lg
karin

Beitrag von nick71 - 22.09.11 - 18:32 Uhr

"Bzw wann verjährt sowas??"

Nach drei Jahren zum Jahresende...in eurem Fall also am 31.12.2014 bzw. 01.01.2015.

Macht euch mal keine Sorgen...die Rechnung kommt schon noch. ;-)

Beitrag von lilalaus2000 - 23.09.11 - 12:32 Uhr

Echt jetzt? Ich dachte nach 2 Jahren!

Ich hatte mal eine Nachforderung einer Telefonrechnung bekommen, die war 5 Jahre alt - ich sofort zu einem Anwalt weil ich einen Betrug witterte ;-)

Er meinte das die Forderung über 2 Jahre alt ist und daher entfällt das ohnehin. So war es auch.

Beitrag von risala - 23.09.11 - 12:57 Uhr

Sie verjährt aber auch nur, wenn vor Ablauf der Verjährungsfrist nicht gemahnt wird!

Beitrag von lilalaus2000 - 23.09.11 - 13:06 Uhr

Aja, danke....

Bei mir war nichts damals.

Daher sicher nur ein Betrugsfall, also ein Versuch!

Aber gut zu wissen #danke

Beitrag von nick71 - 23.09.11 - 15:48 Uhr

Nein...das stimmt nicht.

Eine Mahnung ist nicht verjährungsunterbrechend...

Beitrag von risala - 23.09.11 - 16:51 Uhr

Na, da hat der Anwalt meines Vaters was anderes gesagt - und die Telekom musste auf Geld verzichten, eben weil keine Mahnung vor Ablauf der Verjährungsfrist erfolgt ist.

Wobei das natürlich für bereits erstellte Rechnungen gibt, die innerhalb der Frist nicht angemahnt werden.

Anders sieht es aus, wenn gar keine Rechnung gestellt wurde. Da gibt es andere Bedingungen, wann etwas verjährt ist bzw. was verjähren kann.

Beitrag von demy - 24.09.11 - 11:38 Uhr

"Na, da hat der Anwalt meines Vaters was anderes gesagt"

Glaube ich nicht.

Die Verjährungsfrist bei einer Geldforderung wird nur bei folgenden Handlungen unterbrochen.

1. Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides.
2. Einreichen einer Klage bei Gericht.
3. Zahlungsverhandlungen/Ratenzahlungsvereinbarungen.

Nur in diesen Fällen wird eine Verjährung unterbrochen, alles andere, also z.B. eine normale Mahnung, oder ein Inkassoschreiben z.B. unterbricht die Verjährungsfrist nicht.

Das ist und war übrigens auch schon vor der großen Schuldrechtsreform des BGB im Jahre 2001 so.

Deshalb denke ich, ihr bzw. dein Vater, habt den Anwalt nicht richtig verstanden.

Gruß
Demy

Beitrag von risala - 23.09.11 - 13:00 Uhr

Hi,

bei uns kam die Rechnung im Mai - gekauft hatten wir im Februar.

Gruß
Kim