Änderung Lohnsteuerkarte 2011

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Beitrag von lassmichclonen - 23.09.11 - 06:48 Uhr

Hallo

Mein Sohn ist ja im April ausgezogen und ich habe den Steuerberater meines damaligen Arbeitgebers gefragt, wie das mit der Lohnsteuerkarte ist, da ja dann ein Kind zuviel drauf steht. Er hat mir damals komentarkos meine Steuerkarte bzw. einen Auszug zugeschickt. Irgendwie habe ich damals nicht mehr hinbekommen, kurzzeitig sah es auch so aus als würde mein Sohn wieder zu mir ziehen...wie dem auch sei, ich hab es bisher noch nicht geändert.

Nun fange ich eine neue Stelle an und möchte alles richtig machen.
Ich habe hier die Lohnsteuerkarte 2010- die ja als Übergang noch gilt, hab ich mir sagen lassen. Wie gesagt, hier stehen 2 Kinder drin!
Kann ich das dem Arbeitgeber einfach sagen oder muss ich das selber auf dem Finanzamt klären?
Und wie sieht es aus wenn mein Sohn, der ja über 18 ist, wieder bei mir einziehen würde? Gebe ich dann wieder ein 2. Kind an? Und wenn ja wie lange kann man das machen?

Vielen Dank schon mal für die Antworten- heute unterschreibe ich übrigens meinen Arbeitsvertrag!!!!#huepf

Beitrag von wemauchimmer - 23.09.11 - 08:27 Uhr

Also ich kann Dir nur sagen, daß die Änderung das Finanzamt machen muß und nicht der AG.
Und die eingetragenen Kinder beeinflussen ja nur die "Abschlagszahlung" für die Einkommenssteuer und nicht die "Endabrechnung", also wird es nicht so kritisch sein, ob Du das immer superaktuell hälst.
LG

Beitrag von lavala - 23.09.11 - 08:46 Uhr

Gratuliere zum neuen Arbeitsvertrag! Gib einfach Deine Lohnsteuerkarte so ab, wie sie jetzt ist. Die Kinderfreibeträge beeinflussen nur die Höhe des Soli und der Kirchensteuer, bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung spielen sie keine Rolle.

beim Lohnsteuerjahresausgleich werden dann alle Faktoren für das Jahr 2011 berücksichtigt.

Beitrag von ujn1 - 23.09.11 - 09:57 Uhr

Hi,

sorry, ich miuss obigen Antworten widersprechen. Du musst die für Dich zu günstige Eintragung ändern lassen (auch wenn es "nur" Soli und Kirchensteuer betrifft).

§ 39 (4) EStG regelt: "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Eintragung der Steuerklasse und der Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte umgehend ändern zu lassen, wenn die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte von den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres zugunsten des Arbeitnehmers abweicht..."

Also: hin zum Finanzamt und die Zahl der Kinderfreibeträge korrigieren lassen

LG

Beitrag von lassmichclonen - 25.09.11 - 19:03 Uhr

Hallo und danke für eure Antworten!

Ich schau mal wann bei uns das Finanzamt offen hat- ich habe ja noch nächste Woche Zeit, meine Papiere in der Personalabteilung abzugeben und dann lass ich es ändern.

Und morgen freu ich mich erst mal auf meinen 1. Arbeitstag und meine neue Kollegen!!!