Hallo,
nehmen wir an,dass es aufgrund verschiedener Vorfälle und Regelverstöße einer Jugendlichen dazu gekommen ist,dass Person XY als Eltern einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen möchten.
Konkret kommt zwischen den Eltern und der Jugendlichen nicht zu einer Einigung, sodass die Eltern über eine Familienauszeit der Jugendlichen nachdenken.Die Jugendliche will sich nicht an die im Elternhaus bestehenden Regeln halten,beleidigt die Eltern und versucht diese psychisch unter Druck zu setzen. Können die Eltern von sich aus eine Auszeit d.h. Unterbringung außerhalb der Familie beantragen,oder muss der/die Jugendliche dem zustimmen,wenn es um eine Familienauszeit geht? Die Lage ist so stark angespannt,dass die Mutter der Jugendlichen mittlerweile auf dem Standpunkt ist,sich stark abgrenzen zu müssen,die Tochter versucht sie unter psychischen Druck zu setzen,beleidigt sie uvm. Versuche der Einigung lehnt die Jugendliche ab und stellt nur Forderungen.
Wie sollten die Eltern sich verhalten? Kontakt zum JA(es erfolgte ein Hausbesuch und ein Gespräch) und einer Kinderpsychologin bestehen bereits,leider ist die Sozialarbeiterin die den Fall kennt erkrankt.In der nächsten Woche besteht ein Termin mit der Psych.,die die Behandlung wegen Mutterschutz unterbrochen hat. Kennt sich jemand mit der Materie aus?
Danke und Grüße Apfel
Hilfen zur Erziehung über das Jugendamt
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von apfelkuchen - 23.09.11 - 13:45 Uhr
Beitrag von jazzbassist - 23.09.11 - 15:46 Uhr
Mit der Materie kenne ich mich leider nicht aus … nur … beantragen werden die Eltern das selbstverständlich können, wenn sie mit der Erziehung der Jugendlichen überfordert sind oder die aktuelle Situation nicht mehr tragbar ist. Was Grundsätzlich erstmal daran liegt, dass die Eltern personensorgeberechtigt für das Kind sind und dieses Recht auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit einschließt. In wie weit sich das Jugendamt darauf einlässt, wenn es das nicht für sinnvoll erachtet oder wenn der Wille der Jugendlichen, das nicht zu wollen, zu stark ist, wird aber sicherlich einzelfallabhängig sein. Weil eine normale kurzfristige Unterbringung eigentlich nur dann möglich ist, wenn die Jugendliche da selbst mitspielt und eine professionelle Unterbringung, die auch mit einer Jugendlichen umgehen könnte, die überhaupt kein Wohlwollen hat, zum einen exorbitante Kosten verursacht und vor allem auch einen exorbitanten Eingriff in die Rechte einer Jugendlichen darstellt … von daher wird man sich dort mMn nur dann darauf einlassen, wenn das Gerechtfertigt ist und die einzige Lösung scheint und es dort keine milderen Mittel mehr gibt, die man zuerst versuchen sollte.
Wie sollten sich die Eltern mMn verhalten: Wenn das eher nur ein pubertärer Konflikt zwischen Eltern und Jugendlicher ist, der sich die letzten Jahre einfach immer weiter aufgebauscht hat, weil beide Parteien schon lange nur noch aus kleinkindischem Trotz handeln und nicht mehr ihrem Alter entsprechend … kann man die Jugendliche nicht vorläufig (mit ihrem Einverständnis) in der Familie einer Freundin oder bei Onkel/Tante/Oma/Oma unterbringen, so dass sie ganz normal weiter zur Schule gehen kann und nicht aus ihrem Umfeld gerissen wird? M.E. kann sich das dann bei normaleren pubertären Problemen entspannen, da auch Jugendliche durchaus wissen: »So ganz ohne Kompromiss und Regeln und einem friedlichen Miteinander geht es nun mal nicht« und sich dann in einer »fremden« Familie ganz automatisch wesentlich umgänglicher verhalten. Und ich denke, auch Eltern könnten dann recht schnell feststellen: »Vielleicht lagen die Probleme ja nicht nur bei unserer Tochter…« wenn sie sehen, dass es plötzlich ja doch spürbar besser klappt, obwohl die 14-jährige jetzt immer noch nicht volltrunken bis 3 Uhr morgens draußen rumhängen darf.
Was waren das denn für Regelverstöße?, wie alt ist die besagte Jugendliche?, was sind die inakzeptablen Forderungen?, wie äußert sich dieses »Sie setzt die Mutter psychisch unter Druck« genau? Was heißt, dass sich die Mutter versucht, stark von Ihrer Tochter abzugrenzen … und … was erhofft sie sich dadurch?
Beitrag von haliundolna - 26.09.11 - 16:18 Uhr
hallo,
dein (?) bericht kommt mir so bekannt vor. so ähnlich siehts bei mir auch aus.
ich arbeite mit dem jugendamt zusammen und kann es nur allen empfehlen, die überfordert sind.
ich wünsche den betroffenen viel kraft und sonne für die zukunft!!
Beitrag von ani771 - 27.09.11 - 21:52 Uhr
stecke als stiefmutter in der gleichen situation!
solang der teenie will ist alles gut, wenn der teenie zu hause bleiben will dann hat man keine chance! das gleiche gilt für eine therapie, stationäre aufnahme etc...
zu uns kommt eine familienhelferin: nach 1,5 jahren kampf mit dem jugendamt. bin zwischenzeitlich ausgezogen und die ganze familie zerbricht- aber das ist wohl egal!! soviel zum thema jugendamt und hilfe!!
die helferin gibt sich viel mühe-aber wenn der teenie nicht will??!!
alles gute und viel kraft!!!!
