hallo
poste mal hier, da ich nicht weiß wohin damit.
wir sind gerade dabei ein haus zu kaufen. werden in 1-2 wochen den vertrag unterzeichnen.
ermal die fakten:
wir sind:
mein mann
ich
haben zusammen 2 kinder (1 und 3 )
ich hab nochmal 2 kinder. (14 und 16)
also 6 personen.
daher muß das haus auch groß sein. ist klar. jeder hat seinen anspruch auf ein eigenes zimmer...
mein mann ist selbständig. arbeitet sehr viel. ich hab vor unseren kindern mitgearbeitet.
ich arbeite im moment nicht. werde mir im frühjahr wieder einen job suchen (erstmal wohl auf 400€ basis) und zusätzlich noch ab und zu bei meinem mann wieder mitarbeiten.
das eigenkapital ist im moment ausschließlich von meinen eltern (vorgezogenes erbe). meine eltern wollen sich evtl (oder in den wintermonaten ohne einnahmen) monatlich mit 100-200€ beteiligen. (müssen sie aber nicht, aber es ist natürlich gut für alle fälle).
bis jetzt haben wir unsere miete (strom, heizöl...) so aufgeteilt: er 1/3 und ich 2/3.
beim hauskauf sind wir davon ausgegangen, wie beim autokauf alles zu halbieren.
ich weiß nur nicht ob das ok ist? auf der einen seite denke ich mir ja, denn die beiden kinderzimmer, die in 10 jahren oder so leerstehen werden dann büro für meinen mann und prxisraum für mich (ich fange einen neue ausbildung an)
und dann denke ich immer was ist wenn wir das haus mal vererben? (also eigentlich denke ich da gar nicht so kompliziert. sondern er.)
ich würde das haus (den wert) einfach vierteln. einfach auch um niemandem das gefühl des wertloseren kindes o.ä. zu sein... zu geben.
er hat damit irgendwie ein problem. da meine kinder ja auch einen vater haben von dem sie auch erben würden... (obs da was zu erben gibt ist noch sehr unsicher?)....
was das erbrecht sagt weiß ich gar nicht.
habt ihr ideen? soll ich weiterhin 2/3 zahlen? obwohl s dann immer noch nicht aufgeht (aufs erbe bezogen müßte ich 3/4 zahlen).
eigentlich wollt ich mir nie so kompliziert darüber nen kopf machen müssen 
wir müssen auch nochmal in ner ruhigen minute drüber reden.
danke
hauskauf. aufteilung (erbe) bei patchwork-familie
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von mandragora58 - 23.09.11 - 14:01 Uhr
Beitrag von gh1954 - 23.09.11 - 14:17 Uhr
>>>ich würde das haus (den wert) einfach vierteln.<<<
Wenn du von dem Fall ausgehst, dass du nach deinem Mann stirbst und eure gemeinsamen Kinder keine Erbansprüche von ihrem Vater geltend gemacht haben, geht das so auf. Aber es gibt ja noch viele Varianten.
Beitrag von mandragora58 - 23.09.11 - 21:34 Uhr
hm, ich glaub jetzt fast, ich ging davon aus, dass wir gleichzeitig sterben
aber das kommt wohl nicht sooft vor, oder??
ich les mir mal die andern varianten durch....
danke dir!
Beitrag von lavala - 23.09.11 - 14:29 Uhr
Wie werdet Ihr als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen?
Ist in irgendeiner Form vertraglich festgehalten, dass Dein vorgezogenes Erbe als Eigenkapital dient?
Wer hat in welchem Umfang die Darlehensverträge unterzeichnet?
Du siehst an meinen Fragen sicherlich, dass mich ganz andere Gedanken bewegen, wenn ich Deinen Beitrag lese, als um das spätere Erbe.
Diese gegenwärtigen Dinge ganz klar zu regeln, ist m. E. wesentlich wichtiger, als sich um die Erbaufteilung zu kümmern. Ich hoffe nämlich sehr, Du hast noch ein sehr langes Leben vor Dir, so dass noch einige Jahrzehnte vergehen, bis der Erbfall eintritt. Aber für diese jahrzehnte musst Du vorsorgen, so dass Du auch gesichert bist.
Deine Kinder erben lt. deutschem Erbrecht von Dir zu gleichen Teilen, von Denem Mann nichts. natürlich könnt Ihr ein Testament aufsetzen, in dem alle vier Kinder das Haus zu gleichen Teilen erben. Wenn Dein Mann das nicht will, kann er in einem Testament etwas anderes festlegen.
Beitrag von mandragora58 - 23.09.11 - 21:42 Uhr
wir werden beide ins grundbuch eingetragen. wie? ich denke gleich (50:50)...
wird das auch im grundbuch eingetragen (das eigenkapital = mein vorgezogenes erbe?)
die darlehensverträge hat noch keiner unterzeichnet, wird aber mein mann machen (da im moment alleinverdiener). ich werde auch unterzeichnen. wie sich das nannte weiß ich nicht mehr. hm.
ich weiß woran du denkst. bei mir auch nicht aus dem kopf (habe ja schließlich schon 2kinder mit anderem vater
). und mir ist klar, dass man solche dinge regeln muß bevor was im argen ist (deshalb mein posting).
danke!
Beitrag von lavala - 23.09.11 - 22:29 Uhr
Ich kann es kaum glauben! Du bist 38 Jahre alt und nicht in der Lage Dich um die simpelsten materiellen Dinge zu kümmern!
Seit wann wird der Eintrag ins Grundbucvh vorgenommen, b e v o r die Finanzierung steht?
Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt n a c h vollzogenem Kauf und beurkundet quasi das/die neuen Eigentunmsverhältnisse an der Immobilie.
Wenn Du überhaupt mit als Eigentümer geführt wirst, m u s s t DU den Kaufvertrag beim Notar auch unterzeichnet haben. Wenn das nicht so ist, gehört Dir wohl auch nichts.
"ich werde auch unterzeichnen, wie sich das nannte, weiß ich nicht mehr." Vielleicht unterschreibst Du ja, dass Du für alle Verbindlichkeiten bürgst. Dann gehörtt Deinem Mann das Haus und Du bezahlst.
Offensichtlich hst Du wohl auch das Eigenkapital einfach so hingegeben, ohne dass D E I N eigentum daran irgendwie gesichert wurde. Hoffentlich haben Deine Eltern dafür nicht schuften müssen.
Eigentlich ist es schon zu spät, umsich so aufzuregen,aber es geht nicht anders. Hoffentlich haben Deine beiden älteren Kinder wenigstens einen Vater, der etwas klar denken kann!
Beitrag von mandragora58 - 23.09.11 - 22:55 Uhr
na danke! was regst du dich hier so auf? hab ich dich persönlich angegriffen??
sorry dass ich mich bei hauskäufen nicht auskenne, stand bei mir bis jetzt noch nicht an.
habe ich behauptet dass der eintrag vorher gemacht wird?
der darlehensnehmer ist mein mann (ohne einkommen kann ich das nicht sein) und ich bin zweiterdarlehnsnehmer soweit ich das weiß hatte das eine bestimmte bezeichnung, weiß ich aber nicht mehr.
muß ich den duden dafür auswendig lernen? muß ich bwl dafür studieren?
ich steig bei der finanzierung durch, ich weiß was mit dem eigenkapital gemacht wird, wann welche zinssätze sich wie ändern oder nicht...
im moment ist noch gar nichts "passiert". heißt, das eigenkapital ist auf meinem konto. unterschrieben hab ich auch noch nichts und so blöd werd ich sein, sowas wie du beschreibst zu unterzeichnen (ist dir wohl schon öfter passiert, wenn du bei sonem thema so explodierst)...
mein mann wird nicht das haus besitzen und ich zahl. ich weiß auch nicht, wie du darauf kommst.
nur weil ich mich hier erkundige und nicht die bank/steuer/erb- fachfrau bin heißt es weder dass ich nicht klar im kopf sei noch dass dieses thema das simpelste materielle thema sei. kann mir nicht vorstellen, dass das wissen vererbt wird. (du wirst jetzt wahrscheinlich wieder denken: "wenn doch, dann hoffen wir mal dass der vater, dessen klarheit in der birne hier keiner kennt, dominantere gene hatte...")
unser hauskauf ist erst seit kurzer zeit thema (liegt u.a. daran, dass unser derzeitiges wohnhaus langsam zerfällt, weil der vermieter nichts tun will - anderes thema). von daher hatte ich bis jetzt andere hobbies als mich einschlägiger fachliteratur bezüglich hauskauf zu widmen.
Beitrag von lavala - 23.09.11 - 23:03 Uhr
Gut, dass alles bei Dir angekommen ist. Ich fühle mich in keiner Weise von Dir angegriffen, habe nur schon zuviel in meinem Leben erlebt.
Nun wünsche ich Dir, dass Du mit wachen Augen und offenen Ohren das Thema Hauskauf angehst und die Beteiligten lieber einmal zuviel als zuwenig fragst, wenn Dir etwas unklar ist.
Gute Nacht!
Beitrag von mandragora58 - 23.09.11 - 23:08 Uhr
na wenn du mir das nur über den weg klarmachen wolltest, dann ist ja gut!
habe hier durch die antworten schon so einiges kapiert...
habe dich ja auch nicht angegriffen, sondern nur infrage gestellt, wieso du dich von mir angegriffen fühlst/ mich so angehst, als hätte ich...
werde mich dann wohl nicht morgen (samstag) aber montag mal auf die suche nach den richtigen wichtigen leuten hier vorort machen.
danke und schönen abend noch!
Beitrag von wemauchimmer - 23.09.11 - 15:36 Uhr
Tja, ich denke mal, bei solchen Konstellationen kann man es sich leicht machen, oder man kann es sich kompliziert machen.
Leicht heißt, daß Ihr 50:50 im Grundbuch steht und fertig. So machen wir es auch, obwohl das EK von mir war, obwohl ich mehr verdiene, obwohl in bestimmten Erbkonstellationen "ihre" Seite mehr erben würde als "meine" (hat aber nichts mit Patchwork zu tun). Man könnte z.B. argumentieren, daß Deine Kinder, wenn sie mehr erben, darin eine kleine Kompensation für ihr Scheidungskinderdasein erleben. Und daß das EK von Dir/Deinen Eltern kommt. Der Nachteil dieser Vorgehensweise ist, daß manche Beteiligten eben mal fünfe gerade sein lassen müssen.
Schwer heisst, daß man eine unter allen Gesichtspunkten absolut gerechte Lösung sucht, mit der jeder voll zufrieden ist und wo unter keinen denkbaren Umständen jemand zu kurz kommt. Das hat eben den Nachteil, daß man sich da über einen Haufen ungelegte Eier jede Menge Gedanken machen muß. Also mir wär die Zeit dafür zu schade, und ich würde raten, sie lieber für die Kinder zu verwenden.
LG
Beitrag von mandragora58 - 23.09.11 - 21:49 Uhr
verstehe deine meinung voll und ganz. und der letzte teil deines letzten abschnittes spricht mir aus der seele.
und doch. durch das scheitern mit meinem ex und dem kompletten verlust meiner (materiellen!) welt damals grübelt man, wie man was wie besser absichern kann. ohne alles permanent auf die waage zu legen und gegenzurechnen.
eigentlich tendiere ich dazu: alles kommt in einen topf und jeder lebt davon. nur würde es doch nicht funktionieren. mein mann kennt sich da zu gut. und weiß dass (wenn z.b. der topf über eine zeit sehr leer wäre) er sich benachteiligt sähe und übelstlaunig würde. und ich weiß es auch
Beitrag von alpenbaby711 - 23.09.11 - 16:43 Uhr
Ich finde deinen Mann etwas daneben weil er will DEINEN Kindern weniger Rechte zugestehen, dabei gehören sie zu dir. Er hat sie mir dir angenommen und die sollen den gleichen Teil kriegen finde ich auch. Denn sonst gibts später vielleicht noch Streitereien unter den "GEschwistern".
Gruß Ela
Beitrag von mandragora58 - 23.09.11 - 21:50 Uhr
ja, so denke ich das auch, aber ich dachte mein mann denkt anders.... (s.u.)
danke
Beitrag von alpenbaby711 - 24.09.11 - 07:34 Uhr
Wie behandelt er deine Kinder sonst? Wenn er sonst normal und gut zu Ihnen ist würde ich ihn fragen was die Kinder später von ihm denken sollen wenn sie sich dann möglicherweise weniger wert fühlen.
Ela
Beitrag von kati543 - 23.09.11 - 17:17 Uhr
Ich finde den (Grund-)Gedanken deines Mannes gar nicht so schlecht. Klar ist es auf den ersten Moment ein "Schock", wenn man in einer heilen Beziehung über so etwas nachdenkt, aber in Zukunft kann viel passieren. Dein Mann kann ja z.B. auch ein Kind "bekommen". Wie wird denn das dann noch beteiligt? Über so etwas sollte man immer reden, wenn die Beziehung gut läuft. Denn die Regelung übers Erbe kann auch gleichzeitig eine Regelung im Falle einer Scheidung beinhalten.
Was das Erbrecht sagt, ist einfach. Falls deinem Mann und dir das Haus jeweils zur Hälfte gehört (ob das so ist und für dich vorteilhaft, wage ich zu bezweifeln, wenn deine Eltern jetzt schon dein Erbe da rein pumpen und dein Mann deine anderen Kinder quasi enterben will), dann vererbt jeder Partner seinen Kindern seinen Anteil zu jeweils gleichen Teilen. Also Eure gemeinsamen Kinder bekommen (natürlich nachdem ihr beide gestorben seid und kein Testament vorliegt und keine weiteren Erbberechtigten Personen da sind) von deinem Mann jeweils 25% des Hauses. Du vererbst deine 50% des Hauses gleichberechtigt an alle 4 Kinder, die du hast. Also 12,5% pro Kind. Damit haben eure gemeinsamen Kinder den 3-fachen Anteil am Haus als deren Halbgeschwister.
Für alles andere würde ich mir an deiner Stelle VOR unterschreiben des Vertrages eine Anwältin suchen. Dein Mann zieht dich kräftig über den Tisch. Er ist dir und euren gemeinsamen Kindern zu Unterhalt verpflichtet - nicht andersherum.
Warum kaufen deine Eltern nicht das Haus und vererben es ihren Enkeln?
Beitrag von gh1954 - 23.09.11 - 19:47 Uhr
>>>Also Eure gemeinsamen Kinder bekommen (natürlich nachdem ihr beide gestorben seid und kein Testament vorliegt und keine weiteren Erbberechtigten Personen da sind) von deinem Mann jeweils 25% des Hauses. Du vererbst deine 50% des Hauses gleichberechtigt an alle 4 Kinder, die du hast. Also 12,5% pro Kind.<<<
Das stimmt ja alles so nicht.
Wenn einer der Partner vorverstirbt, erbt der Überlebende vom Partner, somit verschieben sich beim Tod des Letztversterbenden die Erbansprüche der Kinder.
Beitrag von mandragora58 - 23.09.11 - 22:03 Uhr
das wird ja immer komplizierter... ich glaub ich leb ewig. dann erleb ich das nicht mehr...
seh schon... testament ruft.
Beitrag von gh1954 - 23.09.11 - 22:07 Uhr
Das ist gar nicht so schwierig. Alles recht logisch.
Aber du solltest die Gedanken weglassen, was DEINE Kinder irgendwann mal von deinem Exmann erben, das tut bei euch nichts zur Sache und verwirrt nur. Wenn dein Ex z.B. seine neue Frau (falls er eine hat), als Alleinerbin einsetzt, bekommen deine beiden ersten Kinder nicht mehr viel vom Erbe.
Beitrag von mandragora58 - 23.09.11 - 22:01 Uhr
also erstmal steig ich bei dir noch durch...
aber
wieso ist er mir zum unterhalt verpflichtet nicht ich ihm? ich versteh den zusammenhang nicht.
vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt? (mittlerweile hat sich das ja eh "geklärt")
mein mann will meine kinder nicht enterben. er will auch seine nicht als haupterben sehen, die den 3 fachen teil bekommen... er wußte nur nicht wie man das als eltern im voraus (man wieß ja nie, wann man stirbt) sowas regelt.
er ging davon aus:
meine kinder erben z.b. je 1/4 haus von uns und je 1/2 (oder weniger anteil, je nachdem wieviele kinder mein ex noch bekommt??) von ihrem vater. demnach hat jedes meiner kinder 3/4 haus.
unsere gemeinsamen kinder aber nur je 1/4 haus.
da es für unsere kinder ja kein 3. elternteil gibt, welches ein haus vererben kann...
ich kann seine gedanken schon nachvollziehen, da meine ja ähnlich und doch naders sind:
ich zahl meinen kindern taschengeld unabhängig ob sie die gleiche summe vom vater bekommen würden (wäre ihr vorteil der trennung). und so seh ichs mit dem haus auch. jedes kind 1/4 egal welcher vater...
meine eltern können das haus nicht kaufen. um das geld auf den tisch zu legen, reichts nicht, und für nen kredit reicht die zeit nicht, sind ja keine 40 mehr.
Beitrag von werner1 - 23.09.11 - 17:36 Uhr
Hallo,
meins, meins, meins, deins, deins, deins.
So wird das nichts.
freundliche Grüsse Werner
Beitrag von manavgat - 23.09.11 - 18:07 Uhr
Ich weiß nicht, warum Frauen eigentlich immer so blöd sind. Sorry.
Ihr seid eine Familie, ergo gibt es eine gemeinsame Kasse.
Bei einem Hauskauf musst Du Dich absichern. Das, was Deine Eltern Dir schenken, geht Dir auf keinen Fall verloren, im Falle einer Trennung. Es sollte aber schriftlich festgehalten werden.
Ihr braucht auf jeden Fall eine Risikolebensversicherung für jeden von Euch (nicht auf Gegenseitigkeit). Man versichert sich über Kreuz. Heißt: Dein Mann ist Versicherungsnehmer und Du die versicherte Person bei der einen und umgekehrt bei der anderen Versicherung.
Jeder von Euch beiden Erwachsenen sollte außer einem halben Grundbuchanteil einen aufgeschobenen Nießbrauch im Grundbuch bekommen. Das hat den Vorteil, dass im Todesfall der Überlebende Erwachsene von den - vielleicht mißratenen - Kindern oder deren gesetzlichen Vertretern nicht rausgeworfen werden kann.
Außerdem solltet ihr Euch von einer Fachanwältin für Erbrecht beraten lassen. Das ist nicht soooo teuer, bewahrt einen aber vor unliebsamen Überraschungen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von lisasimpson - 23.09.11 - 19:24 Uhr
"Man versichert sich über Kreuz. Heißt: Dein Mann ist Versicherungsnehmer und Du die versicherte Person bei der einen und umgekehrt bei der anderen Versicherung. "
was hat das für einen vorteil gegenüber der klassischen variante "ich habe eine lebensversicherung und ausgezahlt wird diese an meinen mann"?
lisasimpson
Beitrag von manavgat - 24.09.11 - 11:04 Uhr
Unterschied ist bei der Steuer, siehe meine andere Antwort.
Gruß
Manavgat
Beitrag von mandragora58 - 23.09.11 - 22:09 Uhr
danke dir für deine schwer verstehbaren tipps.
ich hab wahrscheinlich nicht mal die hälfte verstanden (dein mann ist versicherungsnehmer und du die versicherte person bei der einen und umgekehrt bei der anderen versicherung...
)
aber trotzdem zwichen den zeilen rauslesen können, dass vor ableben, scheidung oder eintretendem pflegefall handlungsbedarf besteht!
muß das alles vor dem kauf, vor dem notartermin passieren?
Beitrag von manavgat - 24.09.11 - 11:03 Uhr
Ich würde zumindest zeitgleich mit dem Kaufvertrag eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung treffen. Es ist sicherlich kostengünstiger wenn Du alles gleichzeitig veranlasst: Grundbucheintrag hälftig und Eintrag des "aufgeschobenen Nießbrauchs" (Nießbrauch nach Tod des jeweils anderen).
Der Vorteil bei dem Versicherungsmodell ist die Steuer (die man dann nicht zahlt).
Wenn Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch sind, dann muss der Begünstigte (also der Überlebende der die Kohle kriegt) darauf Steuern zahlen.
Bei der anderen Variante nicht. Zumindest war das mal so - frag vertrauensvoll Deinn Versicherungsmaklerin oder Deine Steuerberaterin
Dass Du nichts verstanden hast, macht imho nix. Nimm die einzelnen Begriffe und wende Dich an eine Fachanwältin für Erbrecht.
Wenn Du jetzt hier sparst, dann kann das u. U. später sehr, sehr teuer werden, auf mehreren Ebenen.
Gruß
Manavgat
