Hallo !
Frage für einen guten Freund von uns. Also es geht um folgendes :
Unser Freund hat sich ein Haus gebaut,die Elektrik vom Fachmann machen lassen . Er hat sich vorher einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit Unterschrift und Stempel . Heute hat er dann die Rechnung bekommen und soll das Doppelte zahlen . Kann er dagegen vorgehen ? Oder muß er widerstandslos zahlen .
Ist sehr wichtig und eilt (zahlbar innerhalb von 10 Tagen)
Danke euch schon mal im voraus .
Lg fiwa78
Ist schriftlicher Kostenvoranschlag verbindlich ?
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Beitrag von fiwa78 - 24.09.11 - 18:07 Uhr
Beitrag von jogiyoda - 24.09.11 - 18:43 Uhr
Da versucht der Handwerker witzig zu sein, er darf den Kostenvoranschlag um 10 % überbieten, das war es.
Beitrag von mamavonyannick - 24.09.11 - 19:47 Uhr
Schau mal hier: http://www.hwk-trier.de/101/klimax3.0/html/hwktrier/download/recht/kstvoranschlag.pdf?e3=1&e265=1
vg, m.
Beitrag von marion2 - 24.09.11 - 21:23 Uhr
Hallo,
das kommt ganz darauf an,
wie der Kostenvoranschlag geschrieben wurde,
ob die Angaben des Auftraggebers richtig waren,
wie oft sich der Auftraggeber während der Ausführung für was Neues entschieden hat...
Gruß Marion
Beitrag von lavala - 25.09.11 - 17:33 Uhr
Hallo, geh mit Kostenvoranschlag und Rechnung zur Handwerkskammer, die klären Dich über Deine Rechte und Möglichkeiten in diesem Fall auf.
Vor ein paar Tagen wurde im TV mal ein Gespräch zu diesem Thema gesendet. Dot wurde gesagt, dass der Kostenvoranschlag max. 25 überschritten werden dürfte, wenn man als Kunde nicht vorher gefragt wurde.
Das hat mich erstaunt, ich hatte vor ca. 17 jahren selbst dieses Problem, da wurde mir bei der Handwerkskammer gesagt 15% Überschreitung müsste ich bezahlen. Das habe ich getan mit einem entsprechenden Briefchen über den Bescheid der Handwerkskammer. Von diesem Handwerker habe ich nie mehr etwas gehört.
