Hallo ihr,
bin gelernte Krankenschwester, hab eine stelle von 75% in einem Pflegeheim (unbefristeter vertrag). Aktuell bin ich noch bis 13.6.2012 in Elternzeit.
Den Arbeitsplatz habe ich damals angenommen weil wir umgezogen sind und es nur darum ging eben in der neuen heimat nen "sicheren" job zu bekommen.
Nun ist es aber so, da es nur ein kleines Hiem ist, dass ich nciht die Möglichkeit habe auf 40 oder 50% zu redzuzieren.
Also war mein Plan nach ner Alternative umzuschauen- muss nicht Pflege sein- würd auch in Verkauf gehen.
Nun hätte ich eben im Verkauf ne Stelle in Aussicht (also die suchen jemand- hab mich aber noch nicht beworben). Ab Mai 2012 für halbtags (immer nachmittags von mo bis sa).
Was passiert denn, wenn ich jetzt kündige, dann verfällt mein Elterngeld oder?
LG und Danke für die Antwort.
Solania
Kündigen in der Elternzeit?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von solania85 - 25.09.11 - 16:40 Uhr
Beitrag von susannea - 25.09.11 - 19:53 Uhr
Elterngeld ist unabhängig von Elternzeit, aber mit Ablauf des Elterngeldes endet dann auch deine kostenlose KK usw.
Soltlest du also ncihts bis dahin haben, musst du dich familienversichern lassen oder selber die ca. 140 Euro zahlen oder rechtzeitig das Elterngeld splitten lassen!
Beitrag von diana1101 - 25.09.11 - 20:04 Uhr
Hi,
wielange bekommst du denn noch Elterngeld?
LG Diana
Beitrag von zwillinge2005 - 25.09.11 - 20:16 Uhr
Hallo,
warum solltest Du JETZT kündigen, nur weil Du eventuell ab MAI bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten möchtest? Was sollte das bringen? Bewirb Dich bei dem neuen Arbeitgeber und unterschreibe einen arbeitsvertrag. Dann kannst Du von Deinem Kündigungsrecht zum Ende der Elternzeit bei Deinem bisherigen Arbeitgeber Gebrauch machen.
Der Verdienst vom 01.05.-13.06.2011 wird je nach wöchentlicher Arbeitszeit (bis 30 Std) angerechnet oder aber für diesen Zeitraum entfällt das Elterngeld ganz.
Vielleicht lässt sich mit dem neuen Arbeitgeber auch ein günstigerer Vertragsbeginn aushandeln?
LG, Andrea
