Gesetzliche "Betreuerin"! Nur Ärger mit der -.-*

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Beitrag von aisling-grey - 26.09.11 - 10:55 Uhr

Hallo ihr Lieben. Ich hab da mal ein wichtiges anliegen wo ich echt nicht mehr weiter weiß. ich hoffe jemand kann mir da mal Helfen.

Meine Mutter hat seit etwa 7 Jahren eine Betreuerin vom Amtsgericht, die sich um ihre Finanziellen dinge kümmern "soll".
Ich konnte die Frau irgendwie noch nie wirklich leiden.
Seit einigen Monaten hat die nun die Kontokarte meiner Mutter. Früher war es so dass sie meiner Mutter wöchentlich etwas Geld nach Hause gebracht hat. Und heute ist es so dass meine Mutter sich ihr geld selbst abholen kann/soll. Sie ist ja nun nicht mehr die jüngste und Gesundheitlich auch sehr stark eingeschränkt. Das heißt sie hat eine Geh Behinderung und benötigt eine Gehhilfe ( Rolator). Die sie auch benutzt.
Sie hat auch erhebliche Schwierigkeiten mit dem Sprechen, dass sie nur gebrochen Deutsch spricht. Wo ich wirklich nicht verstehen kann wie sie sich überhaupt mit "ihrer" Betreuerin verständigt?

Nun frage ich mich wirklich, warum man meiner Mutter nicht gleich eine Betreuerin zugestellt hat die auch Russisch spricht? Das ärgert mich jetzt wirklich total. Denn diese Frau macht nur Ärger. Sie ist der Ansicht Kontoauszüge würden meine Mutter nichts angehen und das hätte sie nicht zu interessieren. Genau wie jeder andere Papierkram der ins Haus flattert. Es ist auch so das die ganze Post zuerst an ihre Betreuerin zugestellt wird. Wenn etwas für mich dabei ist, bekomm ich eine Mehrfertigung und diese bekom ich erst viel später.

Nun ist es auch so das sie sich überhaupt um nichts kümmert. Sie kommt höchstens jedes Halbe jahr bei uns zuhause vorbei, wenn überhaupt.


Kann ich irgendwie gegen diese Frau vorgehen? So kann das echt nicht weiter gehen.

Nützliche Tipps und Ratschläge sind gern willkommen.

lg

Beitrag von kathi.net - 26.09.11 - 11:14 Uhr

Warum wurde denn eine "fremde" Betreuung angeordnet?
Zunächst versucht man doch solche Dinge innerhalb der Familie zu klären. Wir reden ja hier nicht von der Pflege deiner Mutter.
Warum also hast du diese Aufgabe nicht übernommen?

Beitrag von arkti - 26.09.11 - 11:22 Uhr

Wahrscheinlich weil sie vor 7 Jahren noch minderjährig war.

Beitrag von aisling-grey - 26.09.11 - 11:25 Uhr

Als die betreuung angeordnet worden ist, war ich erst 12.
Ich weiß nicht genau ob das meine Mutter selbst beantragt hat. es ist einfach so, dass sie das Geld "aus dem fenster geworfen" hat. Sie hat damals sehr viel bei Weltbild, QVS und wie die Bestellsender nicht alle heißen bestellt.

Und es innerhalb der Familie zu klären ist auch sehr schwierig. ich lebe mit meiner Mutter alleine. Unsere Verwandenden leben zum größten Teil in Kasachstan.

Ehrlich gesagt ich komm kaum selbst mit meinen eigenen papierkram zurecht. Irgendwo hab ich totale Panik davor irgendwas falsch zu machen.
Aber es wäre denk ich besser, wenn ich mich versuchen würde darum zu kümmern!

Beitrag von windsbraut69 - 26.09.11 - 12:16 Uhr

"Ehrlich gesagt ich komm kaum selbst mit meinen eigenen papierkram zurecht. Irgendwo hab ich totale Panik davor irgendwas falsch zu machen.
Aber es wäre denk ich besser, wenn ich mich versuchen würde darum zu kümmern!"

Ich denke nicht, dass Du die Betreuung Deiner Mutter übernehmen sollst, wenn Du selbst so unsicher bist.
Warum spricht Deine Mutter kein Deutsch?

Gruß,

W

Beitrag von king.with.deckchair - 26.09.11 - 17:22 Uhr

"Zunächst versucht man doch solche Dinge innerhalb der Familie zu klären."

Nö, versucht "man" eben nicht! Sollte man in vielen auch nicht!

"Warum also hast du diese Aufgabe nicht übernommen?"

Was geht dich das an?! Man, wie ich solche dusseligen Fragen hasse!

Ch.
...deren Mutter auch seit über 15 Jahren einen Betreuer hat - jawohl einen familienfremden Betreuer!

Beitrag von felidae01 - 26.09.11 - 12:29 Uhr

Hallöle!

Ich kann Dir zwar nicht viel zu den gesetzlichen Betreuern sagen. Aber das hier zumindest:

Mit einer Betreuung wird Deine Mutter nicht entmündigt. Sie hat genauso ein Mitspracherecht wie jeder andere auch und die Betreuerin hat ausschließlich im Interesse und zum Wohl Deiner Mutter zu agieren. Das heißt, dass sie durchaus Deiner Mutter auch die Kontoauszüge vorlegen muss, wenn diese das will!

Du kannst Dich hier aber erst einmal an die Betreuungsbehörde oder das Amtsgericht (Betreuung) wenden und Deine Beobachtungen vorbringen. Dann werden die Mitarbeiter Dir ja irgendwas sagen.

Wichtig aber ist: Mach Dir am besten vorher mit Zeitpunkt etc Notizen, schreib Dir Deine Fragen alle auf, damit alles schneller beisammen ist. Insbesondere das Verhalten bei den Kontoauszügen würde mich persönlich stutzig machen. Muss nichts heißen, aber da sollte jemand drüber gucken. Im Übrigen sind auch Betreuer angewiesen, alles konkret nachweisbar zu machen...

Und dann solltest Du Dir vorab überlegen, ob Du als Tochter das machen möchtest, das geht mit einer beglaubigten Vorsorge-Vollmacht, die Dich rechtlich dem Betreuer gleichstellt. Oder ob Du erneut einen amtlichen Betreuer bestellen lassen möchtest. Da gibts auch Büros, vielleicht einfach mal googlen in Eurer Ecke. Aber die haben alle recht wenig Zeit und viel zu viele Klienten. oder beim AG fragen. Die können Dir da auch schon viele Auskünfte geben.

Ob du nun ein Anrecht auf einen russisch-sprachigen Betreuer hast... na ja, ich weiß ja nicht. Die Amtssprache ist hier immer noch Deutsch. Alternativ kannst Du ja auch bei den entsprechenden Büros anfragen, ob da jemand mit entsprechenden Kenntnissen ist.
Ich weiß ja auch nicht, wie lange Deine Mutter schon hier wohnt - aber mindestens doch 7 Jahre. Ich schätze eher länger. Warum hat sie dann die Sprache hier nicht gelernt? Bitte, versteh das nicht als Vorwurf. Aber die Frage stellt sich mir halt. Ich empfinde es halt immer irgendwie... unmöglich. Immerhin ist doch bekannt, dass hier deutsch gesprochen wird - und wenn ich da leben möchte, muss ich mich verständigen können. Oder gab es berechtigte Gründe, warum kein Deutsch gelernt wurde?

Liebe Grüße
#katze

Beitrag von zwillinge2005 - 26.09.11 - 13:44 Uhr

Hallo,

wie lange wirst Du denn noch bei Deiner Mutter wohnen? Oder zieht Dein Partner dann zu Euch, wenn Du entbunden hast?

LG, Andrea

Beitrag von tigaluna - 26.09.11 - 17:47 Uhr

Wenn niemand aus der Familie sich in der Lage sieht die Betreuung zu übernehmen, dann bestellt das Gericht nunmal einen Berufsbetreuer. Und dort werden nun oft welche genommen, mit denen in vielen Fällen zusammen gearbeitet wird. Wenn also keine Berufsbetreuerin zur Verfügung steht, die Russisch spricht, dann kann das Gericht auch keine hervorzaubern.
Wenn du mit der Betreuerin deiner Mutter also nicht einverstanden bist, dann bring dies in einem persönlichen Termin beim Richter vor. Also Termin machen.
Du hast das Recht einen Betreuer für deine Mutter auszusuchen. Wenn du also einen Russischsprachigen für deine Mutter möchtest, kümmere dich drum. Wenn das Gericht der Meinung ist, das dieser fähig ist, das Amt zu übernehmen, dann spricht auch nichts dagegen.
Wenn du die Betreuerin nicht leiden kannst, dann ist das dein Problem.
Sofern deine Mutter nichts gegen die Betreuerin hat, ist alles ok. Eine Betreuerin muss auch deiner Mutter nicht immer das Geld nach Hause bringen, sofern sie der Meinung ist, das deine Mutter dazu noch in der Lage ist. Sollte deine Mutter nicht in der Lage sein, das Geld zu holen, das sprich die Betreuerin darauf an. Sie bringt dann das Geld und bekommt die Extrastunde dann auch vergütet.
Natürlich kann deine Mutter die Kontoauszüge sehen, das kann sie auch einfordern. Ändern kann sie aber an den Vermögensverhältnissen trotzdem nichts. Die Betreuerin muss jährlich genauestens mit Belegen über die Vermögenssituation bei Gericht berichten und auch die Kontoauszüge einreichen. Da betreibt also keiner einfach Mist.
Das die Post zuerst auch an die Betreuerin geht ist richtig und auch sinnvoll. Wie sonst soll diese sich um die Bezahlung und Verwaltung der Sachen kümmern? Wenn dich etwas betrifft, dann bekommst du eine Kopie, das reicht doch.
Das sie deine Mutter nur 1 mal alle 6 Monate besucht halte ich für zu wenig, auch wenn sie offenbar nur Vermögenssorge und Behördenangelegenheiten zu regeln hat. Da solltest du die Gründe erfragen.

"Vorgehen" brauchst du nicht gegen die Betreuerin, denn sie hat ja nichts verbrochen. Du solltest lediglich ein Gespräch mit ihr führen, warum sie gewisse Dinge nicht so erledigt, wie man es sich vorstellt. Dabei sollten aber nicht persönliche Interessen im Vordergrund stehen, sondern die Sachen, für die sie wirklich bestellt wurde.
Sollten diese Aufgabenkreise nicht ausreichen, dann kannst du auch eine Erweiterung des Aufgabenkreises beantragen.

Also erstmal ein Gespräch mit der Betreuerin führen und Grundsätzliches klären. Ist man sich dann immer noch nicht einig, dann einen Termin für ein Gespräch mit dem Richter führen.