Unterhalt für Kindsmutter?

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Beitrag von fairy-apple - 26.09.11 - 13:53 Uhr

Hallo an alle,

ich bin einwenig verwirrt. Eben hab ich gelesen das mir als Mutter auch Unterhalt in den ersten 3 Jahren zusteht? Welche Regeln muss man da beachten? Irgendwie blick ich bei den ganzen geschrieben nicht durch...

Viele Grüße,

Fairy

Beitrag von windsbraut69 - 26.09.11 - 13:59 Uhr

Ja, in den ersten 3 Jahren steht der Mutter Betreuungsunterhalt zu.

Vielleicht fragst Du mal konkreter?

Gruß,

W

Beitrag von thea21 - 26.09.11 - 14:01 Uhr

JA, der steht dir zu, sofern du nicht arbeitest, weil die Betreuung deines Kindes nicht gesichert ist.

Allerdings hat der Kindesunterhalt Vorrang und ist danach nichts mehr übrig, bekommst du nix.

Beitrag von fairy-apple - 26.09.11 - 14:05 Uhr

z.B. was meine Person angeht - wenn ich auf meinen vorigen Betrag mit Elterngeld, Kindesunterhalt und - geld auf meinen voriges Einkommen komme, steht mir nichts zu?

Beitrag von thea21 - 26.09.11 - 14:10 Uhr

Ganz genau, dann steht dir nichts zu.

Wenn du Einbußen hast, müsste er allerdings "auftstocken", aber wie gesagt nur zweitrangig, nach Kindesunterhalt.

Beitrag von manavgat - 26.09.11 - 14:20 Uhr

Mindestens in den ersten 3 Jahren. Auch darüber hinaus, wenn es die besondere Situation des Kindes erfordert oder Du keine/keine ausreichende Betreuung findest. (was nachzuweisen ist). Diesen Unterhalt über den 3. Geburtstag hinaus gibt es nur, wenn der KV freiwillig zahlt oder eine Gericht diesen Anspruch feststellt.

Gruß

Manavgat

Beitrag von fairy-apple - 26.09.11 - 14:31 Uhr

Das ganze wird dann auch am Durchschnittlichen Verdienst des letzten Jahres gemessen und wenn ich 4 Monate vor Geburt Arbeitssuchend war fällt das mit 0 rein?

Beitrag von thea21 - 26.09.11 - 14:34 Uhr

Das weiß ich nicht.

Beitrag von fairy-apple - 26.09.11 - 14:39 Uhr

Schade - aber vielen lieben Dank für deine Antworten :)

Beitrag von susannea - 26.09.11 - 17:37 Uhr

Das kann ich mir nicht vorstellen, da es hier ja wirklich um Einkommen geht und dazu eben auch ALGI zählen sollte. Dieses fällt ja dann durch das zu betreuende Kidn auch weg!

Beitrag von comapo - 26.09.11 - 22:50 Uhr

Hi,

der Mindestanspruch der ledigen Mutter bis zum 3. Geburtstag des Kindes beträgt 770 Euro.

Wenn Du bspw. 600 Euro Elterngeld hast, dann muss er mindestens 170 Euro aufstocken, maximal so viel, bis Du wieder den Verdienst aus der Zeit vor der Geburt hast.

Begrenzt ist das durch einen Selbstbehalt des Vaters von 1.050 Euro Dir gegenüber. Mal angenommen, der Vater verdient 1499 netto bereinigt, dann muss er 225 Euro Unterhalt fürs Kind zahlen, bleiben 1274 Euro. Wenn Du Deinen eigenen Bedarf nicht gedeckt hast, dann muss er weitere 224 Euro an Dich zahlen.

LG

Beitrag von fairy-apple - 27.09.11 - 08:43 Uhr

Also fällt Kindergeld und -unterhalt weg und nur das Elterngeld und/oder sonstige Einkünfte wären relevant für diese Berechnung?!

Beitrag von comapo - 27.09.11 - 20:13 Uhr

Ja. Weil Kindergeld und Kindesunterhalt kein Einkommen der Mutter darstellen.