hallo,
kurz zur Vorgeschichte.
Mein Sohn kam im Dezember '99 zur Welt. Die Vaterschaft ist anerkannt, aber die Sorge lag damals nur bei der Mutter, weil es irgendwelche Vorteile mit sich brachte.
Als mein Sohn drei Jahre alt war ging die Beziehung zwischen mir und der Mutter auseinander und ein weiteres Jahr später ging ich für 6 Jahre ins Ausland und konnte den Kontakt zu meinem Sohn nur sehr bedingt halten, was Besuche anging.
Jetzt bin ich seit 1.5 Jahren wieder in Berlin und sehe meinen Sohn alle 2 Wochen und unsere Beziehung ist sehr gut. Er freut sich jedesmal riesig auf die Zeit, die er mit mir verbringen kann. ist ja klar, schliesslich war ich lange genug weg.
Da ich nun wieder für lange in Berlin bleiben werde möchte ich gerne meinen Teil der gemeinsamen Sorge beantragen, da ja nun auch die Teilnahme am Leben meines Sohnes wieder regelmässig ist.
wie gehe ich denn da am besten vor? Es ist gut möglich, dass die Mutter da nicht unbedingt erfreut drüber ist.
Ich möchte aber auch für den Fall, dass mein Sohn irgendwann bei mir und meiner Familie leben will, dem Eindruck vorbeugen, ich hätte mich nicht gekümmert.
An den Umständen, wie wir jetzt leben, wird sich allerdings erstmal nix ändern. Also Unser Sohn wird weiter bei seiner Mutter und deren neuen Partner leben.
Danke für die Antworten...
gemeinsame Sorge
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Beitrag von falkster - 27.09.11 - 01:09 Uhr
Beitrag von papa2907 - 27.09.11 - 01:22 Uhr
Guten Abend,
dank der geänderten Gesetzeslage wirst du das gemeinsame Sorgerecht auch bekommen wenn du es beantragst. Das besprichst du am besten mit einem Anwalt. Die "Alte" wird da nicht viel gegen machen können. Denke daran: als Vater war man mal der Zahlmeister und hatte sonst keine Rechte - das war einmal. Einige Glucken werden Sich in den nächsten Jahren noch schön wundern wenn Mama und Papa gleichberechtigt sind.
Gute Nacht und Gruß in unsere Hauptstadt papa2907
Beitrag von karna.dalilah - 27.09.11 - 07:06 Uhr
moin moin,"Alter"....
die Km hätte den Kv nach den 6 Jahren im Ausland auch zum Teufel schicken können(ein bisschen geschickt angestellt hätte das Erfolg), stattdessen scheint sie sich zumindest gegen den Umgang entgegenzustellen, denn hier klingt es nach einem regelmäßigen Umgang!
Möchte echt mal wissen , was dich so abfällig über eine Km reden läßt die du sicher nicht kennst...
Die Aussage dass er das Sorgerecht bekommen wird ist ein eher ein Wunsch, eine Hoffnung, auf gar keinen Fall so sicher wie es hier dagestellt wurde.
Dem Vater ist die Möglichkeit eingeräumt die gemeinsame elterliche Sorge zu beantragen und nicht die Garantie das er die gemeinsame elterliche Sorge bekommt.
So weit ist es noch nicht die Mühen der Justiz mahlen langsam.
Beitrag von papa2907 - 27.09.11 - 07:16 Uhr
Morgen!
warum abfällig?
Väter werden doch auch als Erzeuger herabqualifiziert.
Wenn er das geteilte Sorgerecht will bekommt er es auch. Ende.
LG
Beitrag von karna.dalilah - 27.09.11 - 07:54 Uhr
Na da pauschalisiert hier einer....
Und manche Väter sind auch nicht mehr als das- aber eben MANCHE und NICHT alle!
Nur weil der Vater meines einen Sohnes eine absolute Nullnummer als Vater ist, ist nicht jeder andere Vater auch so.
Nur weil ich dem Vater das erwünschte Sorgerecht nicht gegeben habe- heißt das nicht das ich bei dem Vater meiner 2 nachfogenden Kinder auch so gehandelt habe (der hat auf mein Bestreben) schon vor der Geburt die SR- Erklärung unterschrieben.
Ich glaube dir gefällt die Opferrolle!
Ich schenk dir mal eine Dose extra Mitleid für Opfer 
LG Karna
Beitrag von sternenschnee - 27.09.11 - 10:44 Uhr
Wenn er will Ende!Fall nicht zu tief weil Hochmut kommt vor dem Fall.
Beitrag von redrose123 - 27.09.11 - 11:54 Uhr
Hoffen wir das der TE ein besseres Verhältniss zu seiner Ex hat als du Frauen gegenüber. Du scherst hier alle über einen Kamm.
Beitrag von lunacy - 27.09.11 - 12:05 Uhr
Lass doch jedem sein Eckchen - im AE-Forum läufts doch meist auch nicht wesentlich besser. Die Väter sind doch eh alle unzuverlässig, drogensüchtig, alkoholabhängig, kriminiell, gewalttätig
Beitrag von karna.dalilah - 27.09.11 - 13:18 Uhr
oder haben eine doofe Freundin... 
Beitrag von silbermond65 - 27.09.11 - 12:05 Uhr
Wenn er das geteilte Sorgerecht will bekommt er es auch. Ende.
Das entscheiden hoffentlich nicht solche Pappnasen wie du.
Beitrag von falkster - 27.09.11 - 09:24 Uhr
Danke für die Antwort.
Von der geänderten Gesetzeslage habe ich auch schon gehört.
Ich dachte es gäbe vllt einen Weg ohne Anwalt, übers Jugendamt oder so.
Anwälte kosten ja immergleich Geld, mit dem ich momentan nicht soo üppig gesegnet bin...
Beitrag von sporty1980 - 18.10.11 - 11:02 Uhr
Dann beantrage doch Beratungshife/Prozesskostenhilfe. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, bekommst Du sie bewilligt, der Rechtsanwalt wird Dir dann beigeordnet und bekommt seine Vergütung aus der Staatskasse.
Beitrag von sternenschnee - 27.09.11 - 10:43 Uhr
So wie du dich ausdrückst würde ich dir niemals das sorgerecht zu sprechen.Alte Glucke tut mir leid,da sieht man doch schon was du deinem Kind für ein bild seiner mutter vermittelst.Und dann wundert man sich hier wenn die Frauen hoche gehen weil solche Männer sich nicht mal vernünftig ausdrücken können.
Beitrag von sporty1980 - 18.10.11 - 11:12 Uhr
Ich glaube so einfach ist das mit dem gemeinsamen Sorgerecht nicht. Diese gemeinsame Sorge gilt soweit ich weiß nur für "Neufälle" und nicht für "Altfälle". Bei den "Altfällen" muss wohl noch nach wie vor die Mutter zustimmen oder eben über den gerichtlichen Weg. Das dürfte vorliegend nicht ganz so einfach sein, da es dem Jungen wohl an nichts fehlt. Gerichtliche Sorgerechtsentscheidungen werden immer unter dem Aspekt "Kindswohl" gefällt.
Beitrag von karna.dalilah - 27.09.11 - 07:27 Uhr
Moin moin,
wie ist denn euer Verhältnis zueinander als Eltern?
Wenn es gut ist, würde ich VORHER mit der Mutter über den Wunsch und das geplante Vorgehen reden.
Das läßt nichtdas Gefüh aufkommen, dass du "hinter ihrem Rücken" agierst.
Dein Sohn ist ja auchkein Kleiner mehr und auch mit ihm würde ich NACH dem Gespräch mit der Mutter reden.(Teil der Mutter mit, dass du mit ihm reden wirst, besser ihr redet beide mit dem Kind)
Anschließend würde ich den rechtlichen Teil in Angriff nehmen.
Fachanwalt/Fachanwältin für Familienrecht konsultieren und diese alles Notwendige in die Wege leiten lassen.
Ps::das Argument "Ich möchte aber auch für den Fall, dass mein Sohn irgendwann bei mir und meiner Familie leben will, dem Eindruck vorbeugen, ich hätte mich nicht gekümmert. "
Lass besser weg.
Zum einen brauchst du dafür nicht zwingend das SR (es wäre nur von Vorteil)
Zum anderen das SR zu haben bedeutet nicht gleichzeitig dass das Et sich um das Kind gekümmert hat.
Es kann durchaus dir vorgeworfen werden, dass du dich mind.6 Jahre nicht/kaum um das Kind gekümmert hast- auch wenn Gründe nachvollziehbar wären ändert es nichts an der Tatsache.
Ich kann dir aus Sicht einer Mutter nur raten in der Sache nicht wie eine Axt im Wald vorzugehen. Beschreite zuerst den Weg auf der elterlichen und menschlichen Ebene und anschließend die rechtliche.
Argumente wie ich möchte gern in wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes miteinbezogen werden.
oder Wenn Mama etwas passiert oder es Probleme in der Pubertät geben sollte, wilst du sicherstellen dass der Junge nicht in einer Einrichtung untergebracht wird bis die SR Frage geklärt ist in dem Fall....
Entscheidungen des täglichen Lebens entscheidet eh das Et bei dem das Kind lebt (wie Sportverein, ärztliche akute Geschichten, Zensuren unterschreiben,ect)
Viele liebe Grüße
Karna
Beitrag von lunacy - 27.09.11 - 08:49 Uhr
Das kann ich so unterschreiben!
Wenn mein Ex vorher zu mir kommen und mit mir darüber reden würde, gäbe es sicherlich auch keinen Grund nicht zuzustimmen. Glaube ich - bei uns stellt sich die Frage nicht, er hat auch das Sorgerecht
Beitrag von falkster - 27.09.11 - 09:39 Uhr
Das klingt alles sehr vernünftig, was Du sagst.
Leider ist das Verhältnis zur KM sehr ambivalent und ihre Reaktion eher unberechenbar. Im Grunde stellt sie natürlich das Kindeswohl immer in den Mittelpunkt, aber manche Sache lässt mich zweifeln, ob sie nicht ab und an ihr Ego voranstellt.
Sie fragte auch schon vorsichtig an wegen möglicher Einbenennung des Sohnes, der den Trennungsgrund (ihren neuen Partner) auch als Vater akzeptiert. Mein Sohn kann sehr wohl unterscheiden, wer Vater und wer Papa ist. Ihre Argumentation dabei ist, dass sollte Ihr etwas passieren möchte sie sicher stellen, dass Ihr Partner auch etwas zu entscheiden hat, was mit unserem Sohn passiert (das ginge aber eigentlich nur über die Adoption so weit ich weiss).
Ich war in der Vergangenheit immer sehr gutmütig, um Konflikte zu vermeiden, habe aber auch ein wenig Angst, dass mir auf diese Art mehr und mehr Einfluss entzogen wird.
Es ist richtig. Der neue Partner hat sich in der Vergangenheit sehr liebevoll um meinen Sohn gekümmert und ist ihm so etwas wie ein zweiter Vater geworden und dafür bin ich sogar dankbar, denn es hätte ja auch ganz anders kommen können...
Unser Sohn ist und bleibt aber eben auch mein Sohn, deswegen das Signal "gemeinsames Sorgerecht"...
Ich werde sicher mit der KM drüber sprechen, aber sollte sie dort einmal mehr ihre "dunklere" Seite offenbaren, müsste ich eben gegen den Widerstand angehen.
Ich hoffe es kommt nicht soweit.
Eine andere Sache. Muss man unbedingt über einen Anwalt gehen? Die greifen aus Erfahrung einfach immer sehr viel Geld ab, welches im Moment einfach nicht zur Verfügung steht, da ich als Alleinverdiener schon fast Probleme habe meine kleine Familie jeden Monat über die Runden zu bekommen...
Bitte nicht falsch verstehen, im Sinne von, dass "es mir das nicht Wert wäre", aber wenn ich irgendwo ein paar Cent sparen könnte, täte ich das gerne.
Vielen Dank für Deine empathische Antwort übrigens!
Beitrag von karna.dalilah - 27.09.11 - 10:41 Uhr
Wenn die Mutter mit dir zusammen die Sorgerechtserkärung beim JA unterschreibt, geht alles fix.
Allerdings bin ich was das JA betrifft etwas skeptisch durch folgende Erfahrung.
Der Kv und ich sind vor der Geburt unseres Sohnes zum JA um eben diese SR-Erklärung zu unterschreiben. Das JA bestand auf ein Einzelgespräch mit mir in dem man mir eindringlich abriet das SR mit dem Vater zu teilen, da dies schwer rückgängig zu machen sei und es dann nur Probleme mit dem Vater gäbe. Mit dem KV gab es kein Einzelgespräch und er mußte sich jede Info über seine Rechte aus der Nase des SB ziehen.
Aber probieren kannst du das ja dennoch, es gibt ja schließlich nicht nur solche Sb wie der mit dem wir zu tun hatten.
Wenn alles gut läuft wäre das die kostenfreie Version.
Bei einem gerichtlichen Verfahren besteht in diesem Fall kein Anwaltzwang, du kannst dein Anliegen allein vorbringen.
Bei geringen Einkommen kannst du Prozesskostenbeihilfe und einen Beratungsschein beantragen, der übernimmt auch Anwaltskosten.
Was die Ängste deiner Ex betrifft gibt es ja Lösungen.
Zum einen kann man ja ein Schriftstück hinterlegen in dem im Falle eines Falles der Mann deiner Ex weiterhin am Leben des Sohnes teilhaben soll.
Das könnt ihr beide unterschreiben. Rechtlicher könnt ihr es eh nicht machen, da ihr Mann kein Sorgerecht bekommen kann auch nach ihrem evt Tod nicht. Dann ist der leibliche Vater sowieso 1.Wahl.
Ein gemeinsamer Familienname ändert daran nichts.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen
Karna
Beitrag von lunacy - 27.09.11 - 11:10 Uhr
Das, was Dir da beim Jugendamt passiert ist, ist ja hart
Bei uns (Teilung des Sorgerechts unmittelbar nach der Geburt) ist es ganz anders gelaufen, da wurde niemand über irgend etwas besonders aufgeklärt, wir haben unterschreiben dürfen und gut wars.
(Nur mal zur Beruhigung des TE)
Beitrag von sternenschnee - 27.09.11 - 10:46 Uhr
Hallo,
versuche mit der Mutter zu sprechen das du gerne das gemeinsame Sorgerecht möchtest.Du kümmerst dich ja regelmäßig und es scheint da ja keine Probleme zu geben.Dann könntet ihr das gemeinsam beim Jugendamt machen und es kostet keinem was.
Beitrag von marion2 - 27.09.11 - 13:01 Uhr
Hallo,
du willst also schlafende Hunde wecken?
Dein Sohn wird in wenigen Wochen 12 Jahre alt sein. Es ist so, dass er demnächst ein paar Entscheidungen allein treffen darf. Niemand würde ihn davon abhalten können, bei seiner Mutter aus- und bei dir einzuziehen.
Angesichts der Tatsache, dass so ein Wochenendvater sicher besser beim Kind wegkommt, als die Mutter, die sich verstärkt um die unangenehmen Regelungen kümmert - weil sie ja auch muss, könnte das Kind früher bei dir auf der Matte stehen, als dir lieb ist.
Sprich doch einfach mit der Mutter. Sie scheint doch recht kooperativ zu sein.
Sag ihr, was du über die Situation denkst, dass du dir Gedanken machst, was so alles noch kommen könnte und FRAG sie, was sie dazu meint.
Gruß Marion
Beitrag von lavala - 27.09.11 - 21:43 Uhr
Was versprichst Du Dir vom gemeinsamen Sorgerecht? Glaubst Du, dass sich im Verhältnis zwischen Dir und Deinem Sohn dadurch etwas ändert? Oder willst Du hier der KM gegenüber mal so ein wenig die "Muskeln" spielen lassen?
Wenn es Dir dann einfällt, wieder wegzuziehen, gibst Du das Sorgerecht wieder ab, weil ja nicht mehr benötigt, oder?
Dannn kann der Partner der KM wieder alle Aufgaben übernehmen, wie er es ja die Jahre vor Deinem Wiedererscheinen getan hat.
Beitrag von sky-diver - 27.09.11 - 22:35 Uhr
Warum gibt es hier eigentlich immer so "blöde" Unterstellungen wenn Männer sich nach ihren Rechten erkundigen?
Das ist mir in vielen Beiträgen hier aufgefallen, die Frauen werden fast immer sofort unterstützt wenn es darum geht Rechte durchzusetzen, bei den Männern heißt es so oft "warum willst du das denn überhaupt",oder wie hier "Muskeln spielen lassen" oder "Wenn es Dir dann einfällt, wieder wegzuziehen, gibst Du das Sorgerecht wieder ab, weil ja nicht mehr benötigt"
Warum sollte ein Vater der sich um sein Kind kümmert NICHT das Sorgerecht mit der Mutter teilen? Das müsste doch der Diskussionsansatz sein.
Nick
Beitrag von silvana88 - 27.09.11 - 23:59 Uhr
Ja stimmt Männer müssen sich immer rechtfertigen wenn es um das gemeinsame Sorgerecht geht.
Dabei müsste es meiner Meinung nach von Anfang an geteiltes geben und nur wenn einer der Eltern unfähig ist, egal ob Vater oder Mutter, kann man immer nich dem anderen das alleinige Sorgerecht zu sprechen.
Beitrag von karna.dalilah - 28.09.11 - 07:29 Uhr
"Was versprichst Du Dir vom gemeinsamen Sorgerecht? "
Lies den Beitrag vom TE und es wird sich dir eröffnen.
"Glaubst Du, dass sich im Verhältnis zwischen Dir und Deinem Sohn dadurch etwas ändert?"
Auch die Antwort kannst du dem Beitrag entnehmen. Das Verhältnis zwischen Sohn und Vater wird als gut und stabil beschrieben.
"Oder willst Du hier der KM gegenüber mal so ein wenig die "Muskeln" spielen lassen? "
Auch diese Frage beantwortet sich durch die Antwort auf deine erste Frage.
"Wenn es Dir dann einfällt, wieder wegzuziehen, gibst Du das Sorgerecht wieder ab, Wieder mal...Text lesen! Er hatte das Sorgerecht in der Zeit vor und während des Auslandsaufenthalts nicht! Er schreibt ja auch das er ausreichend lang in D bleibt (sofern man verlässlich planen kann- denn es kommt manches anders als man plant)
Abgeben des SR ist nicht so einfach wie von dir dargestellt!
Gut das er nicht schon während seines Auslandaufenthaltes das SR hatte, so konnte die Mutter problemlos agieren, weil er nicht immer verfügbar war.Nun ist er da und will da bleiben.
"Dann kann der Partner der KM wieder alle Aufgaben übernehmen, wie er es ja die Jahre vor Deinem Wiedererscheinen getan hat. "
Was soll ich sagen?...Text lesen!!!
Der Partner der KM wird als Vaterfigur für das Kind dargestellt, der im Alltag auch die Aufgaben eines Vaters übernimmt und dem der TE auch dankbar ist. Es wird beschrieben das der Junge mit der Situation gut klar kommt 2 Väter zu haben.
Der TE will nichts an der Situation ändern nur sicherstellen, dass er an wichtigen Entscheidungen im Leben seines Kindes teilnehmen kann.
Er ist ja nun wieder im Leben seines Kindes und hat es wieder kennengelernt.
Warum reagierst du in dem Fall so sauer?
Das er Jahre im Leben seines Kindes gefehlt hat, darüber wird er Rechenschaft vor seinem Kind ablegen müssen- aber nicht HIER!!!
Es ist Sache von Vater und Kind und auch der Vater muss es mit sich ausmachen.
Lieben Gruss
Karna
