Kann ich die Miete von ihm einfordern???

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Beitrag von minikittie - 27.09.11 - 10:49 Uhr

Hallo

mein Exfreund und ich haben zusammen gewohnt. Die Miete habe ich komplett allein bezahlt, wir standen aber beide im Mietvertrag. Ich habe weder Geld zur Miete, zu den Nebenkosten oder zum Essen bekommen. Immer hieß es, er hat nichts. Ich war so dumm und hab für ihn mitbezahlt, bis mir der Kragen geplatzt ist und ich ihn rausgeworfen habe. Er ist auch ausm Mietvertrag ausgetragen. Kann ich über einen Anwalt seinen Mietanteil und Nebenkostenanteil einfordern? Dadurch, das ich so blöd war und alles für ihn bezahlt habe, hab ich jetzt nen Arsch voll Schulden an der Backe #aerger

Oder kann ich das nun unter Ulk verbuchen...quasi Lehrgeld???

Danke schonmal für eure Antworten
Nadine

Beitrag von thea21 - 27.09.11 - 10:52 Uhr

Lehrgeld.

PS: Was hast du, außer der (sowieso fälligen Miete) noch für ihn bezahlt?

Beitrag von minikittie - 27.09.11 - 10:54 Uhr

Essen, Benzin...alles eigentlich #klatsch Und ich hab mich immer gewundert wo seine Kohle hin ist... nachdem ich ihn vor die Tür gesetzt habe, hab ich erfahren, das ers verkifft hat das dumme Schwein *sorry*#hicks

Beitrag von thea21 - 27.09.11 - 11:03 Uhr

Mhh, also ich verstehe die Blauäugigkeit nicht, wenn man merkt, der Partner kann nix allein bezahlen (wenn er doch verdient hat), aber geschehen ist geschehen (und ich meins ja nicht böse).

Ansonsten ists leider wirklich Lehrgeld. Das nächste Mal Augen auf bei der Partnerwahl.

Beitrag von vwpassat - 27.09.11 - 11:16 Uhr

Deine Wortwahl zeugt nicht gerade von Weitsichtigkeit.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 27.09.11 - 11:24 Uhr

Hallo

Sorry, auch wenn es hart klingt. Wer so dum ist, muss das Lehrgeld bezahlen.

Du kannst nichts von ihm fordern, denn du hast ja nichts gegen ihn in der Hand.

Bianca

Beitrag von manavgat - 27.09.11 - 10:52 Uhr

Das ist Lehrgeld. Sei froh, dass Du die Zecke los bist und sieh beim nächsten Kerl genauer hin.

Wenn Du Dir die Wohnung nicht leisten kannst, dann musst Du umziehen.

Gruß

Manavgat

Beitrag von minikittie - 27.09.11 - 10:56 Uhr

Nee, die kann ich mir weiterhin leisten! Besser sogar, hab ja jetzt einen weniger durchzufüttern ;-)

Das is doch Sch***, ehrlich....

Beitrag von zwillinge2005 - 27.09.11 - 11:41 Uhr

Hallo,

aber Du schreibst, dass Du jetzt Schulden hast - hat Dein Ex soviel gegessen?

LG, Andrea

Beitrag von thea21 - 27.09.11 - 12:01 Uhr

Nach dem Kiffen fressen die Junkies immer so viel.

Beitrag von siomi - 27.09.11 - 11:23 Uhr


Man kann den Kerl nur beglückwünschen. Jemanden zu finden, der einen so aushält, ist bestimmt nicht einfach.


Lerne daraus!

Beitrag von lavala - 27.09.11 - 11:57 Uhr

ich kann mich meinen Vorrednerinnen nur anschließen: Lehrgeld bezahlt!

Ein kleiner Rat: Erzähl nur absolut niemandem diese Geschichte, denn "Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen."

Beitrag von myimmortal1977 - 27.09.11 - 12:00 Uhr

Du kannst es einfordern, sofern eine mündliche Vereinbarung unter Euch vorgelegen hat. Und diese muss von glaubhaften Zeugen bestätigt werden können, zur Not vor Gericht.

Schriftlich wäre natürlich besser gewesen, da rechtssicher. Mündliche Verträge/Abmachungen sind häufig etwas schwierig in der Beweislage und Du musst beweisen, denn Du forderst ein. Und in dem Falle lässt sich nur mit Zeugen beweisen, die zu Deinen Gunsten aussagen würden.

Vorsicht: Bennest Du Zeugen und die springen vorher ab oder während des Verfahrens, kann es passieren, dass Du auf den Kosten (Kosten für Mahnverfahren, Anwaltskosten, Gerichtskosten) sitzen bleibst.

Daher so ein Vorgehen genau überlegen!

Dir alles Gute, Janette