Unterhalt und ALG 2

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Beitrag von -mann- - 27.09.11 - 13:00 Uhr

Hallo,

Ich bezahle 250 € Unterhalt für meinen 6 jährigen (unehelichen) Sohn.
Meine Frau und ich sind seit 4 Jahren verheiratet und haben seitdem versucht ein Kind zu bekommen.
Es klappte irgendwie nicht und wir hatten schon die Hoffnung aufgegeben. Naja, dann verlor sie ihre Arbeit, weil die Firma pleite ging.....

Jetzt bekommt sie im März unser Kind. Das freut mich, aber ich weiß nicht wie es finanziell weitergehen soll.

Da meine Frau kurz vor dem Mutterschutz kein ALG I Anspruch mehr hat, bekommt sie kein Mutterschutzgeld, sondern ALG 2. Mein Gehalt wird da ja angerechnet, wird mir denn der Unterhalt davon abgezogen?

Es besteht ein Titel über 250 €, seit dem ich von der KM getrennt bin.

Danke für eure Antworten.

Gruß M.

Beitrag von silvana88 - 27.09.11 - 13:17 Uhr

Ich bin mir nicht sicher, aber muss der Unterhalt nicht sowieso neu berechnet werden wenn das zweite Kind da ist?

Bei uns kommt das Baby anfang Dezember und ich bin auch aufgrund der SS Arbeitslos geworden und mein Mann zahlt Unterhalt.

Beitrag von -mann- - 27.09.11 - 13:46 Uhr

Bisher habe ich immer nur die Auskunft bekommen, solange dann 300 € Elterngeld gezahlt wird, gilt das als Unterhalt fürs 2. Kind. Deswegen sagt das Jugendamt das sie keine Abänderung vornehmen werden. Und nach einem Jahr könnten wir das Baby auch in die Krippe geben und meine Frau soll arbeiten. Dann kann die für den Unterhalt unseres Kindes aufkommen und ich weiter den vollen Unterhalt zahlen.

Aber laut meiner Krankenkasse, will man für Arbeitslose das Elterngeld abschaffen.

Es geht mir ja nicht darum, dass ich meiner Verpflichtung für meinen Sohn nicht mehr nachkommen will. Aber für meine Familie muss doch auch genug zum Leben bleiben.

Beitrag von silvana88 - 27.09.11 - 14:05 Uhr

Ich verstehe dich schon.

Ist ja bei uns nicht anders, mein Mann verient ja auch nur seine 1600 Brutto und irgendwo muss man als Familie ja auch sehen wo man bleibt.

So Aussagen wie : Und nach einem Jahr könnten wir das Baby auch in die Krippe geben und meine Frau soll arbeiten.
-na dann könnte man das doch von der Ex auch verlangen, aber diese hat doch auch einen Anspruch auf Gled, weil sie beim Kind bleibt und nicht arbeiten gehen kann, solange das Kind unter 2 ist.
Total unfair.

Beitrag von -mann- - 27.09.11 - 14:27 Uhr

Mein Sohn ist 6 und sie war in ihrem Leben noch nicht einmal arbeiten.
Sie bekommt noch nicht mal ein 1 Euro Job zugesprochen oder die Pflicht 400 Euro zumindest zu verdienen.

Meine Ex ist leider eine von den Frauen, die kein Bock haben zu arbeiten.

Ich bin ja auch der Meinung, dass zumindest wenn des Kind in den Kindergarten geht, dass dann beide Elternteile für den Unterhalt zuständig sind, aber irgendwie scheint dies nicht der Fall zu sein.

Ich glaube, es kommt immer drauf an, wen man da hat. Schade, wenn man immer als der böse Vater dasteht, der die Mutter und das Kind verlassen hat und dann noch die Frechheit besitzt eine andere Frau zuheiraten und ein Kind mit der zubekommen. So fühle ich mich! Sorry, dass musste mal raus.

Beitrag von silvana88 - 27.09.11 - 14:47 Uhr

Mein Mann bekommt auch immer nur gesagt, wenn er sich den Unterhalt für seine Tochter nicht mal leisten kann, hätte er kein zweites Kind mehr machen dürfen.

Oder er solle sich noch en Nebenjob suchen. (Er arbeitet von Mo-Fr von 7 bis 17/18 Uhr) Wann soll er denn da noch en NJ machen? Dann hätte er ja gar keine Freizeit mehr.

Zumindstens die Kinder müssen gleich gestellt werden und da hat doch euer Kind genauso das Recht darauf, von Mama betreut zu werden wie dein Sohn auch.

Beitrag von -mann- - 27.09.11 - 15:04 Uhr

Genau! Außerdem würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass die Männer nie wieder eine neue Beziehung haben dürften oder die neue Frau selber keine Kinder bekommen darf. Aber die Mütter dürfen sich die nächsten Kerle anlachen!

Aber wenn die Kindsmutter vom ALG 2 lebt, kann die sich ein Kind auch nicht leisten, wieso hat die dann eins bekommen oder noch nen 2. und 3. von anderen Partnern?

Euer Kind hat ebenfalls die selben Rechte wie die Tochter, bzw du solltest auch die selben Rechte wie die Ex haben. Zumindest sollte das so sein, aber die Realität sagt da leider was anders.

Halt mich mal auf dem Laufenden, wie es bei euch weitergeht und wie das alles bei euch berechnet wird.

Erstmal alles Gute für die SS und alles weitere!

Beitrag von silvana88 - 27.09.11 - 15:19 Uhr

Oh ja da bin ich auch sehr gespannt:-)

Ich sehe das ganze nur so, mein Mann wird natürlich weiterhin für seine Tochter aufkommen, ist ja klar, nur müsste man eben danach gehen wie viel Geld steht monatlich zur Verfügung und wie viele Kinder sind da.

Bei anderen Familien, in denen die Eltern nicht getrennt sind, hat man ja auch nur so viel Geld zur Verfügung wie man verdient...und das sind im Monat sicher nicht immer 250 Euro pro Kind oder sehe ich das falsch?

Beitrag von -mann- - 27.09.11 - 17:49 Uhr

Nein, es sind bestimmt keine 250 € für ein Kind in einer Familie über. Meine Frau sagt immer, du kannst den Unterhalt gerne weiterbezahlen, wenn ich Unterhaltsvorschuss bekomme, da du mir ja keinen fürs kind zahlen kannst.

Wir lassen uns mal überraschen. Werde mal schauen, wie das mit dem Amtsgericht läuft und was dann der Anwalt sagt.

Beitrag von silbermond65 - 27.09.11 - 18:09 Uhr

Bist du für ein weiteres Kind unterhaltspflichtig ,kannst du den Unterhalt neu berechnen lassen.
Das JA ist nicht unbedingt allwissend.

Aber laut meiner Krankenkasse, will man für Arbeitslose das Elterngeld abschaffen.

Auch Blödsinn.ALG 2-Bezieher bekommen weiter Elterngeld.Haben sie jedoch vorm Elterngeldbezug nicht gearbeitet,wird das Elterngeld voll angerechnet.

Beitrag von elladavid2011 - 27.09.11 - 16:48 Uhr

Das JA erzählt Unsinn. Unterhalt muss neu berechnet bzw der Titel geändert werden,wenn das zweite Kind da ist und zuwenig für alle da ist. Außerdem gibt es mehr Unterhaltberechtigte und da ändert sich evt. auch die Einstufung in der DT. Von alleine wird sich da aber nichts tun. Ihr solltet euch um Prozesskostenhilfe bzw Beratungsschein beim mtsgericht kümmern damit ihr zu einem Anwalt gehen könnt,der eine Abänderungsklage des Titels anstrebt (möglichst bald,denn solange Titel besteht,muss nach diesem gezahlt werden,egal wieviel geld da ist oder nicht). Das Jugendamt kann keinen Titel einfach so ändern,wenn nicht die Mutter zustimmt. Den neuen Titel sollte man auch zeitlich beschränken.

Bei ALG 2 wird zu zahlender Unterhalt,sofern tituliert und auch nachweisbar gezahlt, einkommensmindernd berücksichtigt.

Beitrag von elladavid2011 - 27.09.11 - 16:54 Uhr

Noch zum Elterngeld: das ist eine Ersatzleistung für Lohnausfall ! Einkommen deiner Frau. Deswegen darf das JA nicht sagen der Unterhalt für kind nr 2 muss davon gedeckt werden. Erstens wird Elterngeld ja eh mit d Leistungen für deine Frau verrechnet und zweitens bist du beiden Kindern unterhaltspflichtig und nicht nur dem ersten,weil deine Frau das zweite ja von ihrem Elterngeld alleine unterhalten könnte. Die Argumentation ist Unsinn. Da legt sich das JA die sache so zu rceht wie es asst und am wenigsten arbeit macht. Lasst euch das nicht gefallen- beide Kinder haben dieselben Rechte! Bittet die Sachbearbeiterin euch diese Auskunft schriftlich zu bestätigen mit Hinweis auf die Rechtsgrundlage-Das sollte sie beschäftigen und ihr den Kopf zurecht rücken.Wenn ihr solche einen Schrieb tatsächlic erhalten solltet, bei ihrem Abteilungsleiter Beschwerde einreichen samt Kopie! #winke

Beitrag von -mann- - 27.09.11 - 17:52 Uhr

Ich danke dir für deine Antwort. Werde mich dann mal um diesen Schein bemühen und zum Anwalt gehen.

Meinst du, dass dauert so lange bis der Titel abgeändert ist, dass ich sobald ich den Schein habe, einen Termin beim Anwalt machen sollte, oder erst kurz vor der Geburt?

#winke

Beitrag von elladavid2011 - 27.09.11 - 19:04 Uhr

Ich denke schon,dass das länger dauern kann. Wann kommt das Baby denn? Ist aber sicherlich kein Problem,wenn man alles fix erledigen konnte,den abgeänderten Titel dann zum Geburtsmonat des Babys beginnen zu lassen. Das sollte der Anwalt wissen. Ich würde versuchen,den Titel auf ein Jahr befristen zu lassen oder bis ein Kind in die nächste Altersklasse rutscht. Das ist einfach fair und kostengünstiger als jedesmal einen Anwalt bemühen zu müssen,um einen Titel ändern zu lassen.

Beitrag von -mann- - 27.09.11 - 22:44 Uhr

Im März ist der ET.
Werde morgen zum Amtsgericht gehen und dann einen Termin beim Anwalt machen.
Und dann lassen wir uns mal überraschen. Vielen Dank noch mal!

Beitrag von silvana88 - 27.09.11 - 17:57 Uhr

Das mein ich aber auch, ansonsten wäre der Vater ja auch bei dem ersten Kind ein Jahr lang von den Unterhaltszahlungen zu befreien, solange die KM Elterngeld bekommt.

Aussagen die vom JA kommen sind meiner Meinung nach eh nicht ernst zu nehmen...die drehen immer alles zum gunsten der Mutter (so zumindest meine Erfahrung)

Beitrag von king.with.deckchair - 02.10.11 - 01:57 Uhr

Ja, der Unterhalt wir einkommensmindernd beim ALG II berücksichtigt, sofern ein Titel vorliegt und er nachweislich gezahlt wir.

Ch.
Mitarbeiterin in einem Jobcenter

Beitrag von -mann- - 02.10.11 - 10:52 Uhr

Guten Morgen!
Danke, dann ist da ja schonmal eine Sache wo ich sicher sein kann. :)

Gruß

Beitrag von miekee - 03.10.11 - 21:13 Uhr

Der Unterhalt wird neu berechnet, dabei steht euer Baby an erster Stelle, womöglich wird Deine Ex dann weniger zustehen oder ergänzend Unterhaltsvorschuss vom JA beantragen müssen...

Beitrag von angelie1968 - 09.04.12 - 15:19 Uhr

Ich glaube du must dann eine Minderungsklage einreichen.Lg

Beitrag von s.bahr - 10.04.12 - 08:47 Uhr

Das geht bei ALG II Bezug nicht, da die Unterhaltszahlung mit eingerechnet und aufgerechnet wird.