400 Euro job und nun ein beschäftigungs verbot. Bitte um hilfe

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Beitrag von schnitte106 - 27.09.11 - 13:39 Uhr

Hallo weiss nicht ob ich hier richtig bin. Meine frage an euch: Bin ihn der 10 woche schwanger und ich darf von meinem Arzt nicht mehr aus arbeiten naj es ist nur ein 400 euro job aber ich brauche das geld. Bekomme ich irgendeine stütze vom amt???
War noch nie da und kenne mich auch nicht aus.
Bitte um Antwort :-)

Beitrag von susannea - 27.09.11 - 13:40 Uhr

Du bekommst vom Ag ganz normal dienen Verdienst im Durchschnitt der letzten 3 Monate vor dem Eintreten der Schwangerschaft weiter. Dürftest also nicht weniger haben als jetzt!

Beitrag von schnitte106 - 27.09.11 - 13:42 Uhr

Bin in der gastro und habe immer unterschiedlichen dienst mal bekomme ich 400 manchmal auch nur 300 euro. Ich denke der wird mich dann eher kündigen

Beitrag von susannea - 27.09.11 - 13:49 Uhr

Man kann dich nicht kündigen, denn du hast Kündigungsschutz. Gucke einfach, was du in den 3 Monaten vor Eintreten der Schwangerschaft verdient hast und das musst du auch weiter erhalten, ansosnten über einen Anwalt einfordern (Beratungshilfeschein solltest du wahrscheinlich auch bekommen)!

Beitrag von schnitte106 - 27.09.11 - 13:55 Uhr

Danke dir. Schönen Tag noch :-)

Beitrag von angelika2112 - 28.09.11 - 09:50 Uhr

Schließe mich an, das BV gibst du deinem AG, er muss dir das durchschnittliche Gehalt der letzten 3 Monate weiter zahlen.
Er kann sich das aber von der KK erstatten lassen, vielleicht weist du ihn nochmal darauf hin, damit er nicht das Gefühl hat verluste zu machen (wobei eigentlich auch sein Problem...).

Kündigen kann er dich nicht, in der SS genießt du zahlreiche Vorteile als Arbeitnehmer, auch den Kündigungsschutz.

Beitrag von silberfunken - 28.09.11 - 11:44 Uhr

Hi,

die Antworten sind allgemein richtig, aber bei Minijobs etwas gefährlich.

Richtig ist, daß der Minijobber im Krankheitsfall für die ersten 6 Wochen der Krankheit (ich unterstelle, daß dies beim Beschäftigungsvebrot ähnlich ist) einen Anspruch auf Weiterzahlung der bezüge hat.

Richtig ist auch, daß sich dies der Arbeitgeber - sofern er am Umlageverfahren teilnimmt - bei der Bundesknappschaft mit einem Erstattungsatz von ca. 70%-80% wiederholen kann.

Danach ist aber erstmal der Arbeitgeber raus. Bei einem "normal" Beschäftigten würde jetzt Krankengeld einspringen, aber:

Die Lohnfortzahlung ist beim Minijob allerdings nur bis zum 42. Krankentag gewährleistet. Wer über den 42. Krankentag hinaus noch krankgeschrieben ist, der hat keinen Anspruch mehr auf eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. In diesem Fall springt auch die Krankenkasse nicht ein, die Tagesgeldregelung gilt hierbei nur für festangestellte Personen, aber nicht für Minijobber. Dies hat den Hintergrund, dass der Arbeitgeber zwar für seinen Minijobber Krankenkassenbeiträge leistet, allerdings ist der Minijobber dadurch nicht automatisch auch krankenversichert. Genau deswegen entfällt auch der Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse, was vom Gesetzgeber her so festgelegt worden ist.
http://www.nettolohn.de/magazin/krankenversicherung/minijob-lohnfortzahlung-im-krankheitsfall.html

Da die TE in der 10 Woche ist, hat dies NICHTS mit dem Mutterschaftsgeld zu tun, das kommt erst deutlich später.

Also bitte auf jeden Fall nochmal bei der Krankenkasse oder einem anderen kompetenten Ansprechpartner schlau machen !!!

Viele Grüße,

Silberfunken

Beitrag von silberfunken - 28.09.11 - 12:19 Uhr

Mutterschutzlohn
Werdende Mütter dürfen nicht mehr beschäftigt werden, wenn für die ausgeübte Beschäftigung ein Verbot nach dem Mutterschutzgesetz vorliegt. Für diese Zeit zahlt der Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Bei gleichbleibenden Wochen- oder Monatsverdienst entspricht der Mutterschutzlohn grundsätzlich dem bisherigen Arbeitsverdienst.

Die Erstattung beträgt 100 Prozent des durch den Arbeitgeber fortgezahlten Entgelts während der Zeit von Beschäftigungsverboten bis zum Beginn der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zuzüglich der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge.

Mutterschutzlohn wird nicht für die Zeit der Mutterschutzfristen gezahlt.
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10782/DE/2__AG/5__arbeitgebervers/4__Erstattungsverfahren_20bei_20Schwangerschaft_20und_20Mutterschaft/Erstattungsverfahren_20bei_20Mutterschaft.html

Geht doch. Ich entschuldige mich für ggf. Verwirrung aufgrund meines ersten Postings.