Lohnsteuerklasse???!!!

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Beitrag von almostmama - 27.09.11 - 15:05 Uhr

Hey!!!

Brauche für meinen neuen Job eine Lohnsteuerbescheinigung!!!

Brauche sie bis Ende der Woche, sonst wird mit Steuerklasse 6 abgerechnet!!!#kratz

Weiß auch net wieso!!!

Jetzt hat das Finanzamt bei uns aber bis zum 4. Oktober geschlossen,und nu?

Arbeite nur auf 400euro basis, kann mir das dann net egal sein welche Steuerklasse die nehmen?

Bin echt Planlos!!!

Danke

LG

Beitrag von darkblue81 - 27.09.11 - 17:24 Uhr

Hallo,

das Einzige was mir spontan einfällt:
Frag doch mal auf deiner Gemeinde nach, vielleicht können die dir weiter helfen.

LG

Beitrag von sini60 - 27.09.11 - 17:35 Uhr

Wenn du eine Lohnsteuerkarte abgibst zahlst du Lohnsteuer. Für einen 400,-- € Job brauchst du keine Karte. Frag am besten nochmal nach.

Beitrag von lavala - 27.09.11 - 20:56 Uhr

Ich glaube, der AG ist verpflichtet, sich die Lohnsteuerkarte zeigen zu lassen, um sich zu überzeugen, dass keine weitere Beschäftigung vorliegt. Wird keine Lohnsteuerkarte vorgelegt, m u s s der AG den AN nach Steuerklasse VI berechnen.

Beitrag von silberfunken - 28.09.11 - 11:29 Uhr

nicht ganz korrekt.

Grundsätzlich ist ein 400,00 Job für den Arbeitnehmer frei von Beiträgen und der Arbeitgeber zahlt 30% pauschal an die Bundesknappschaft.
In diesen 30% sind 2% pauschale Lohnsteuer enthalten, mit denen in den MEISTEN Fällen der Lohnsteuerabzug dann abgegolten ist.

Aber:
Nicht immer kann mit 2% pauschal versteuert werden. Hat man beispielsweise zwei kleine Jobs, die zusammen die 400,00 € überschreiten, werden die Beschäftigungsverhältnisse zusammengerechnet und dann nach den Merkmalen der Gleitzone/ eines normalen Beschäftigungsverhältnisses abgerechnet.

Hat man hingegen ein Hauptbeschäftigungsverhältnis, kann zusätzlich ein Nebenjob mit bis zu 400,00 € mit dem Pauschsteuersatz von 2% steuerlich abgegolten werden.

Es kann aber auch sein, daß der Arbeitgeber nicht die 2% pauschal tragen möchte. Auch wenn dies flächendeckend üblich ist, ist er dazu nicht verpflichtet. Er hat die Option, daß der Arbeitnehmer die Lohnsteuer zu tragen hat - und dafür wird selbstverständlich eine entsprechende Lohnsteuerbescheinigung benötigt, die das Finanzamt ausstellt (Anmerkung: Seit 2011 werden keine Lohnsteuerkarten mehr ausgestellt).

Sollte der Arbeitgeber 2 Monate nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses diese Bescheinigung nicht erhalten, ist er verpflichtet, nach den Merkmalen der Lohnsteuerklasse 6 abzurechnen.

Viele Grüße,

Silberfunken