Folgendes Problem ist bei uns aufgetreten:
Unsere Tochter wurde in diesem Sommer vorzeitig eingeschult, was aber mit Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011 noch nicht abzusehen war. Nun haben wir fleißig Kindergartenbeiträge bezahlt, sollen diese aber nun auf Antrag erstattet bekommen, weil bei uns das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei ist. Wir haben bei der Steuererklärung angegeben, dass die Kinderbetreuung gezahlt wurde, aber wir konnten noch keine Nachweise mit einreichen, weil das Ganze ja noch nicht neu berechnet wurde. Außerdem muss auch erst noch geklärt werden, ob die Kindergartenbeiträge für das Geschwisterkind trotzdem weiterhin ermäßigt bleiben.
Wir haben jetzt den Steuerbescheid bekommen und die Betreuungskosten sind für beide Kinder nicht berücksichtigt worden. Darauf habe ich pauschal erstmal Einspruch eingelegt.
Wer hatte dieses Problem auch und wie habt ihr es gelöst?
vorzeitige Einschulung, Absetzen der Kinderbetreuung von der Steuer
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Beitrag von hopsi2005 - 27.09.11 - 16:25 Uhr
Beitrag von arkti - 27.09.11 - 16:45 Uhr
Hier ist es so das immer nur ein Kind ermässigt ist.
Muss ein Kind aus irgendwlchen Gründen wie z. letzte Jahr beitragsfrei nicht mehr zahlen, dann muss halt für das andere Kind der normale volle Beitrag gezahlt werden.
Alles andere weiß ich nicht
Beitrag von kati543 - 27.09.11 - 18:49 Uhr
Also bei uns ist nicht das gesamte letzte Kigajahr beitragsfrei, sondern nur die Halbtagsbetreuung. D.h. Wir zahlen nur noch den Aufpreis fuer die Ganztagsbetreuung und das Essen. Das Geschwisterkind bekommt trotzdem die Ermaessigung. (Wir reden doch Von der Ermaessigung die es gibt, weil mindestens 2 Kinder einer Familie in eine Kita gehen, Oder?).
Beitrag von hopsi2005 - 27.09.11 - 22:16 Uhr
Ja genau, ich hatte beide Kinder im Kindergarten, jetzt ist die Große eingeschult worden.
Beitrag von zwillinge2005 - 27.09.11 - 19:44 Uhr
Hallo,
warum habt Ihr bei der Steuererklärung nicht die tatsächlich bezahlten Gebühren angegeben und belegt?
LG, Andrea
Beitrag von kati543 - 27.09.11 - 21:57 Uhr
Wahrscheinlich Weil das FA den Nachweis der Kita will und den bekommen sie nicht, solange die Neuberechnung nicht durch ist.
Beitrag von hopsi2005 - 27.09.11 - 22:20 Uhr
Weil mir der Typ vom Jugendamt gesagt hat, dass es dann Steuerhinterziehung wäre, wenn wir das erst von der Steuer absetzen und uns dann wieder erstatten lassen würden.
Beitrag von lavala - 27.09.11 - 22:23 Uhr
Der Mann hat keine Ahnung, wovon er spricht!
Beitrag von zwillinge2005 - 28.09.11 - 12:32 Uhr
Hallo,
das ist aber doch völliger Unsinn. Ihr müsstet dann nur für 2011 die Neuberechnung mit einreichen.
Für 2010 zählen die tatsächlich entstandenen Gebühren.
LG, Andrea
Beitrag von zwillinge2005 - 28.09.11 - 12:31 Uhr
Hallo,
welchen "Nachweis der Kita"?
Bei uns werden die Gebühren an den Träger/Stadt bezahlt und von unserem Konto abgebucht. Der Kindergarten selber hat damit nichts zu tun - die bekommen doch insgsamt die Kosten vom Träger erstattet - je nachdem wieviele Kinder sie haben etc.
Und bei der Steuererklärung 2010 geht es doch um die tatsächlich entstandenen Kosten.
LG, Andrea
Beitrag von anja1968bonn - 27.09.11 - 20:16 Uhr
Also, so ganz verstehe ich das jetzt nicht. Wenn es um die Steuererklärung für 2010 geht, habt ihr doch Beiträge entrichtet, die ihr angeben könnt. Die Erstattung, die ihr für das ältere Kind bekommt, wird ja mit den Beiträgen für das Geschwisterkind (das dann nicht mehr ermäßigt sein wird) im Jahr 2011 verrechnet.
Für die Steuerklärung zählt das, was in dem entsprechenden Kalenderjahr tatsächlich gezahlt wurde, unabhängig davon, ob die Berechnung nur vorläufig ist oder nicht. Wenn es dann zu Änderungen kommt, werden die eben im Folgejahr berücksichtigt.
LG
Anja
Beitrag von hopsi2005 - 27.09.11 - 22:36 Uhr
Ob der Geschwisterrabatt noch bleibt oder rausgerechnet wird, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich, deswegen habe ich bisher höchstens die mündliche Aussage der Jugendamtsmitarbeiterin, dass der Rabatt auch nach der Einschulung noch bestehen bleibt, weil es das zweite Kind in der Familie ist, das in den Kindergarten geht. Es muss auf jeden Fall für beide Zeiträume geklärt werden, also fürs letzte Kindergartenjahr und für ab August 2011.
Normalerweise gibt es mit Beginn des beitragsfreien Jahres auch ein Schreiben, dass man künftig keine Beiträge mehr zahlen muss. Im Juni bekamen wir ebenso ein Schreiben, dass die Geschwisterermäßigung für die Kleine auch ab 1.8.2011 noch gilt. Dann müsste es doch rückwirkend fürs letzte Jahr auch gelten oder nicht?
Beitrag von anja1968bonn - 28.09.11 - 07:42 Uhr
Wenn ihr ein Schreiben bekommen habt, dass die Geschwisterermäßigung auch ab 1.8.2011 noch gilt (und der Schreiber auch wusste, dass das ältere Kinder nicht mehr in den Kindergarten geht), ist schon anzunehmen, dass sich an dem ermäßigten Beitrag für 2010 für das jüngere Kinder nichts ändert.
Aber wie dem auch sei: All diese Verrechnungen fallen ja erst in das Jahr 2011, für die Steuererklärung 2010 ist relevant, was ihr tatsächlich gezahlt habt - reicht doch einfach die 2010er-Zahlen ein, damit da etwas berücksichtigt werden kann.
LG
Anja
Beitrag von lavala - 27.09.11 - 20:53 Uhr
Der pauschale Widerspruch war erst einmal vollkommen korrekt, innerhalb von ca. 4 Wochen danach sollte man die Begründung nachreichen. Beantrage einfach, dass die im Jahr 2010 gezahlten Kinderbetreuungs-kosten in einem geänderten Bescheid zu berücksichtigen sind.
Das Finanzamt stellt in der Steuererklärung die Einnahmen und Ausgaben eines Kalenderjahres gegenüber. Wofür und wann diese entstanden sind, ist unwichtig. Es zählt nur das Datum des Zu- und Abflusses.
So wie ich es verstehe, wirst Du erst in diesem Jahr , also 2011, evtl. eine Rückzahlung bzw. Verrechnung vom Kindergarten bekommen. Diese Tatsachen gehören dann in die Steuererklärung für das Jahr 2011.
Beitrag von ujn1 - 27.09.11 - 22:42 Uhr
Hi,
wieso konntet Ihr keine Nachweise mit einreichen? Da das ganze ja üblicherweise monatlich vom Konto abgebucht wird, kopiere ich immer die Auszüge mit den Abbuchungen von Januar und Dezember, und im Anschreiben erläutere ich, dass ich selbstverständlich bereit bin, die Belege für Februar bis November auch noch beizubringen. Das hat bis heute immer gereicht und die Betreuungskosten wurden immer in voller Höhe anerkannt.
LG
