Sozialgericht - Klage? Ganz viele Fragen

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Beitrag von johanna1972 - 27.09.11 - 22:00 Uhr

Guten Abend zusammen,

wer hat schon mal beim Sozialgericht geklagt und kann mir ein paar Fragen zum prozedere beantworten?

Wie läuft das ganze ab? Benötige ich einen Anwalt und falls - auf was muss es spezialisiert sein? Wie hoch sind die Kosten, die auf mich zukommen würden etc. Vielleicht könnt ihr ja mal hier berichten.

Bei uns geht es darum, dass unser Sohn chronisch Krank ist - die Krankenkasse bezahlt nicht alle Medikamente und wir bleiben auf ca. 150 - 200 Euro jeden Monat sitzen - alle Widersprüche haben nichts gebracht - nun habe ich heute von der KK Post bekommen, dass der Widerspruch mal wieder für die nicht zählt und wir binnen Eines Monats gegen den Widersprchsbescheid Klage beim Sozialgericht erheben sollen. Nun sind wir am überlegen ob wir es machen sollen und ob es Aussicht auf Erfolg hat - denn wir reden hier über einen Betrag von ca. 2000 Euro, die wir von der KK noch bekommen würden plus die zukünftigen Medikamente. Es wäre natürlich ein leichtes die KK zu wechseln, da ist nur die Frage ob andere KK die Medikamente zahlen bzw. ob sie mich mit einem chronisch Kranken Kind überhaupt nehmen würden.

Schon mal vielen lieben Dank -

LG Johanna

Beitrag von kati543 - 27.09.11 - 22:07 Uhr

Hallo,
Seid ihr bzw. Dein Kind im VdK Oder einem aehnlichen Verein? Habt ihr es schon mit der Schiedsstelle versucht? Um welche Medis geht es denn? Koennte es sein, dass das Medis Sind, die Von der Pflegekasse uebernommen werden. Hast du es Dort schon versucht?
Bist du bei rehakids.de angemeldet?

Beitrag von johanna1972 - 27.09.11 - 22:16 Uhr

Nein wir sind nicht im VdK oder ähnlichen Verein. Es geht um Medikamente für Rheumakranke - die in Deutschland NICHT MEHR als Saft sondern nur noch als Tabletten zugelassen sind. Die Tabletten gehen zu sehr auf den Magen und sind nicht so gut dosierbar wie der Saft - der Saft muss aus der Schweiz importiert werden - da die Schweiz nicht in der EU ist - sieht die KK hier ein Problem. Es gibt KK, die dieses Medikament für Kinder anstandslos übernehmen nur die DAK halt nicht (ist eine der wenigen KK die das nicht zahlen).

Wir sind Mitglied bei der Rheumaliga - die konnten leider auch nicht viel für uns tun - desweiteren ist das Prolem, dass Kinderrheuma nicht weit verbreitet ist - somit hat man noch nicht genug Erfahrung damit und auch ein Ärzte und Klinikmangel.

Beitrag von kati543 - 27.09.11 - 22:34 Uhr

Mmh...in welcher Klinik seid ihr? Ich weiss, dass das Clemi in Frankfurt das macht.
Oh diese Probleme kenne ich Von Medis gegen Epilepsie. Da wurde gerade eines vom Markt genommen (zu unrentabel fuer den Hersteller....ja und die Kinder???). War aber ein retard-Medikament. Da konnte auch nichts gemacht werden bei der Tablettenform. Koennte man denn bei euch die Tabletten in der Apotheke genau teilen lassen Oder vielleicht aufloesen in Wasser?
Gibt es den Saft nicht auch in einem anderem Land?

Beitrag von johanna1972 - 27.09.11 - 22:42 Uhr

Wir sind in der Kinderrheumatologie in der Uni Düsseldorf.

Den Saft gibt es leider nur in der Schweiz - bzw. die Apotheken können den nur daher beziehen - ja und von den Tabletten raten die Ärzte halt ab - weil die für Kinder zu stark sind und die Kinder nicht nur Rheuma haben sondern in 2 Jahren dann auch den Magen kaputt.

Alles super - und dafür zahlt man dann horrende KK Beiträge!

Beitrag von kati543 - 27.09.11 - 23:06 Uhr

Naja, dein Kind ist beitragsfrei versichert....;-)
Ich war hier nur mal stationaer MIT meinen Sohn und bei uns lag noch ein kleiner Junge mit Rheuma. Aber er hat dann die Tabletten bekommen. Da hast du recht, der Saft ist Luxus.
Aber meld dich mal bei rehakids an und Stelle Dort deine Frage. Da bekommst du garantiert gleich die Klageschrift ALS Muster.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 28.09.11 - 09:06 Uhr

Hallo

Dein Kind ist kostenlos versichert, nur soviel dazu.

Wechselt die KK. ERkunduge dich, welche dieses Medikament bezahlt und geht dahin.

Bianca

Beitrag von felidae01 - 28.09.11 - 07:56 Uhr

"Es gibt KK, die dieses Medikament für Kinder anstandslos übernehmen nur die DAK halt nicht (ist eine der wenigen KK die das nicht zahlen). "

Warum wechselt Ihr dann nicht in eine KK, die das zahlt? Unter Umständen könntet ihr dann sogar noch die Zusatzbeiträge einsparen? Ist doch heute alles möglich ohne Probleme. Warum also in einer KK bleiben, mit der man so nur Ärger am Hals hat und solche Nebenkosten?

Aus so einem ähnlichen Grund hab ich damals auch gewechselt - von der DAK wegen Zusatzbeiträgen - meinen Mann von der AOK weggeholt wegen unserem Sohn, die wollten immer Rezeptpausen machen, was bei unserem Sohn aber so nicht funktioniert.

Ansonsten: Anwalt für Sozialrecht. Bezahlung unter Umständen über Beratungskostenbeihilfe (und später Prozesskostenbeihilfe). Anwaltspflicht jedoch besteht beim Sozialgericht nicht, ist aber immer ganz gut, wenn da jemand dabei ist, der Ahnung von den ganzen Dingen hat ;-) Denke mal, das Sozialgericht kann Euch da Anwälte in Eurer Nähe benennen.

LG #katze

Beitrag von johanna1972 - 28.09.11 - 08:11 Uhr

Wir hätten schon längst die KK gewechselt - jedoch zog sich das mit den Widersprüchen über 1 1/2 Jahre her - 2000 Euro sind ja auch kein Papenstiel und ich würde ungerne darauf verzichten. Wobei es ja nicht heisst, dass wir beim Sozialgericht gewinnen und wir das Geld wiederbekommen).

Desweiteren ist die Frage - ich habe mich noch nicht erkundigt - ob mich denn auch die KK nehmen wenn sie wissen dass ich ein chronisch krankes Kind habe und was für monatliche Kosten da auf die Krankenkasse zukommen (zu den Medikamenten sind es Krankengymnastik, regelmäßige Arztbesuche, stationäre und ambulante Aufenthalte in der Uni - grade wenn akut wieder ein Schub ist und der Kleine Mann ganz starke und unerträgliche Schmerzen hat). Also alles nicht so einfach!

Beitrag von felidae01 - 28.09.11 - 09:15 Uhr

"Wir hätten schon längst die KK gewechselt - jedoch zog sich das mit den Widersprüchen über 1 1/2 Jahre her - 2000 Euro sind ja auch kein Papenstiel und ich würde ungerne darauf verzichten."

Die bisher angelaufenen Ansprüche würden Dir damit doch nicht verloren gehen. Nur jede Menge Ärger könntest Du Dir sparen. Alles, was bisher an Kosten beantragt wurde, kannst Du nach wie vor einklagen. Wäre ja auch schlimm sonst, wenn das dann einfach abkippen würde. Tut es aber nicht, denn alles, was in der Vertragslaufzeit anläuft, kannst Du einklagen etc. wie überall sonst auch.

Aber irgendwo muss auch eine KK sicher irgendwann mal die Quittung für ihr Verhalten bekommen. Ich war von der DAK übrigens immer begeistert. Die haben mir durch manch schwere Zeit hindurch sehr weitergeholfen. Aber in den letzten Jahren haben sie ganz schön nachgelassen und als der Zusatzbeitrag kam, hab ich gewechselt - ich zahle als chronisch Kranke eh schon jede Menge drauf (auch mit Rabatt noch ziemlich viel Geld :-() . Da wollte ich wenigstens das sparen.

Aber Du könntest Dir jeden weiteren Ärger mit der Beantragung, den Widersprüchen und den schlimmstenfalls notwendigen Klagen ersparen. Wenn Du durch Dein krankes Kind eh schon eingespannt bist (und das bist Du ganz sicher), dann würde Dir eine KK, die alles zahlt, sicher eine ganz große Last von den Schultern nehmen. Meinst Du nicht auch? ;-)

"ob mich denn auch die KK nehmen wenn sie wissen dass ich ein chronisch krankes Kind habe "

Das ist eine Pflichtversicherung. Die gesetzliche Krankenkasse ist verPFLICHTet, Dich aufzunehmen. Als Beispiel: Ich bin chronisch krank, mein Sohn schwer behindert. Dennoch habe ich die KK gewechselt, weils insbesondere für meinen Sohn so besser war. Jetzt bekommt er die Therapien, die für ihn zwingend sind, ohne dass ich die KK ständig betteln muss.

Die KK wird Dich nicht fragen, ob irgendwer irgendwelche Gebrechen oder Erkrankungen hat. Ggf. kannst Du das auch gern bei der KK Deiner Wahl ansprechen. Aber die werden Dir nix anderes sagen ;-)

Was ganz anderes wäre das, wenn Du in die Private Krankenversicherung wollen würdest. Die wiederum könnten Dich ablehnen (oder auch nur Dein Kind).

Mach Dir da keine so großen Sorgen. Frag bei einer KK Deiner Wahl einfach mal an und leite dann, wenn Du Dir sicher bist, alles in die Wege.

Ich persönlich jedenfalls würde NICHT in einer KK bleiben, die nur kostet - aber wirklich wichtige Dinge nicht erbringen will/kann und mir dadurch nur zusätzlich Kummer und Arbeit bereitet.

Ganz liebe Grüße
#katze

Beitrag von ujn1 - 27.09.11 - 22:22 Uhr

Hallo Johanna,

in der ersten Instanz benötigst Du - wie auch vor anderen Gerichten - keinen Vertreter, erst in der Berufung vor dem Landessozialgericht besteht Vertretungspflicht. Ohne Anwalt würde ich aber nur empfehlen, wenn Du bereits gerichtserfahren bist und schon mal einen einschlägigen Schriftsatz gesehen hast. Aus einer solchen Vorlage kann man sich seine Anträge ganz gut selber zusammenbasteln.

Klage kannst Du schriftlich einreichen, oder auch mündlich zur Niederschrift direkt bei der Geschäftssteile des Gerichts. Alle Unterlagen müssen üblicherweise in doppelter Ausführung (eine fürs Gericht, eine für die gegnerische Partei) eingereicht werden. Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist für Versicherte gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).

Zu Deinen Erfolgsaussichten kann ich natürlich nichts sagen, da geht es wirklich um die Details des Einzelfalls. Was aber das Verfahren vor dem Sozialgericht einfacher macht, ist der Amtsermittlungsgrundsatz. Das heißt, das Sozialgericht hat nicht nur wie im Zivilprozeß die von Dir erhobenen Einwände zu beachten (Beibringungsgrundsatz), sondern hat von sich aus den gesamten Fall zu prüfen.

LG

Beitrag von lavala - 27.09.11 - 22:22 Uhr

Du brauchst keinen Anwalt und es kostet nichts. Da es ja eilt, solltest Du vielleicht hingehen und die Klage dort von einem Mitarbeiter zu Papier bringen lassen. Manchmal beschleunigt persönliches Vorsprechen.
Viel Glück!

Beitrag von anna031977 - 27.09.11 - 22:24 Uhr

Ruf morgen dort an und lass Dich beraten.

Meine Mutter hat schon wegen einer Herzsache (auch DAK) beim Sozialgericht geklagt. Sie hat sich selbst vertreten, weil die Sache glasklar war. Sie hat dem Richter einfach alles ganz klipp und klar erzählt und der wunderte sich dann, warum die DAK so ein Aufhebens macht und einen ihrer Leute aus Hamburg in eine Kleinstadt nach Bayern vors Sozialgericht schickt, wo es doch eigentlich klar ist, dass sie zahlen müssen. Zum Wohle des Patienten...

Keine Angst, ruf dort an und frag wie das abläuft und was Du wann machen musst.

lg

Beitrag von johanna1972 - 27.09.11 - 22:32 Uhr

Danke Euch - werde mich morgen mal beim Sozialgericht erkundigen wie ich es am besten mit der Klage anstelle.

Wir nagen zwar nicht am Hungertuch - gehen beide arbeiten - aber ein paar Euros mehr jeden Monat in der Tasche kann ja nicht schaden. Ich möchte eigentlich auch nur für mein Kind kämpfen damit es ihm gut geht - und für andere, deren Eltern nicht in der Lage sind die Medikamente zu bezahlen und die diese Behandung nicht bekommen. Ich frage mich da wirklich wie es sozialschwache Familien machen sollen so einen Betrag jeden Monat zu erübrigen, nur damit es den Kindern gut geht und diese Schmerzfrei sind!

Beitrag von anna031977 - 27.09.11 - 22:39 Uhr

Egal ob ihr es euch leisten könnt oder nicht - was Recht ist, muss auch Recht bleiben und dafür gibt es ja solche Verfahren.

Alles Gute!