Scheidung - Ex schuldet mir Geld - Alg 2

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Beitrag von happytiger80 - 28.09.11 - 10:34 Uhr

Hallo,

ich hoffe, dass mir jemand hier etwas Klarheit verschaffen kann.
Ich fange mal von vorne an: nachdem mir mein 400€ - Job wegen Firmenschließung gekündigt wurde, habe ich vor 2 Jahren beschlossen, noch eine Ausbildung zu machen. Zwischen Ende des Jobs und Beginn des Studiums war ich 19 Tage arbeitslos gemeldet und habe Alg 2 bekommen (danach Bafög). Damals musste ich meine Scheidungspapiere vorlegen, in denen festgelegt ist, dass mein Exmann mir 5 Jahre lang 200 € als Ausgleich zahlen muss.
Mein ExMann hat dieses Geld nie bezahlt, er lebt im Ausland, verdient umgerechnet 400 € im Monat und hat eine neue Frau und 2 weiter Kinder mit ihr, die er alleine ernährt. Er kann also offensichtlich nicht zahlen, ich habe das hingenommen und ihm mündlich zugesichert, dass ich ihn nicht verklagen werde (meine Anwältin sah die Chancen sowieso als sehr gering).
So weit, so gut, mittlerweile habe ich meine Ausbildung mit Auszeichnung bestanden und aufgrund der sehr guten Noten haben meine Dozenten mir dazu geraten, noch einen Abschluss draufzulegen. Diesen Abschluss kann ich nun durch einen einsemestrigen externen Studiengang an einer anderen Hochschule erwerben und möchte das auch tun, die Aufnahmeprüfung dafür habe ich bereits bestanden.
Das Problem ist, dass ich mich dafür von meiner Hochschule exmatrikulieren muss und in der anderen dann im Oktober einschreiben muss, so lange bekomme ich kein Bafög und nur von meinem Nebenjob kann ich mich und mein Kind diese 3 Monate Übergangszeit nicht ernähren.
Deshalb musste ich mich für diesen zwischenraum wieder arbeitslos melden.
Jetzt kommt mein Problem: mir wurden von der Arge jeden Monat 200€ "abgezogen", die mir ja von meinem EXmann eigentlich zustehen würden.
Allerdings ist der im Scheidungsurteil festgelegte Zeitraum von 5 Jahren, in denen er mir diese Summe zahlen muss, schon vor 16 Monaten verstrichen (Mai 2010).
Ich musste nun an meine für die Studiengebühr und Studienmaterial mühsam angesparten Reserven ran, um diese 3 Monate essen zu können,
was allerdings bedeutet, dass ich ohne das benötigte Material eigentlich gar nicht studieren könnte, bzw. mir das erst mal wieder mit dem Nebenjob ansparen muss, wenn ich wieder Bafög bekommen, dadurch gerate ich aber natürlich in Verzug.

Ich habe mich darüber mit meinem Dozenten unterhalten, der mich betreut und der meint, dass die Arge mir das Geld gar nicht abziehen darf, weil der Anspruch ja schon verstrichen ist, bevor ich hilfebedürftig wurde.

Vielleicht weiß jemand von den Experten hier bescheid. Ich fühle mich sehr unwohl mit der Lage und möchte auch nicht undankbar sein, aber das war für mich jetzt die einzige Möglichkeit, mit dem Studium weiter zu machen.

Danke für alle Tipps und Meinungen!

Beitrag von zwillinge2005 - 28.09.11 - 12:37 Uhr

Hallo,

warum hast Du das nicht sofort, als Dir die Berechnung zuging schriftlich gemeldet? Mit erneuter Kopie des Scheidungsurteils? Warum fällt Dir das erst jetzt auf? Hast Du die Sachbearbeiterin mal darauf angesprochen?

Schön, dass Du Deinen Ex schützen wolltest - aber dann scheint ALGII wirklich ausreichend zu sein, wenn man da locker auf 200,- Euro im Monat verzichten kann (bei Dir waren es nur 19 Tage). Aber jetzt bei drei Monaten sind das dann 600,- Euro - und das fällt Dir erst am Ende der drei Monate auf?

LG, Andrea

Beitrag von happytiger80 - 28.09.11 - 13:00 Uhr

Ich glaube du hast nicht richtig gelesen, oder ich habe mich falsch ausgedrückt #kratz.

"Warum fällt Dir das erst jetzt auf?" Natürlich ist mir das gleich aufgefallen, aber ich dachte, das sei rechtens. Ich habe ja geschrieben, dass ich erst durch das Gespräch mit meinem Dozenten darauf aufmerksam geworden bin, dass das eventuell nicht rechtens ist. Ich kenne mich nicht aus mit Alg 2.

"Schön, dass Du Deinen Ex schützen wolltest - aber dann scheint ALGII wirklich ausreichend zu sein, wenn man da locker auf 200,- Euro im Monat verzichten kann (bei Dir waren es nur 19 Tage)"
Hab ich auch schon geschrieben. Meine Scheidungsanwältin hat mir gleich nach dem Urteil klar gemacht, dass ich das Geld wohl abschreiben muss, denn ich müsste den Schuldentitel in meinem Heimatland einklagen, weil man Ex-Mann dort wohnt. Ich müsste mir dort einen Anwalt nehmen und das kann ich mir nicht leisten, außerdem sind die Chancen sehr gering- er hat ja nichts.
Vielleicht kannst du dir das nicht vorstellen, aber in meinem heimatland sind die Lebensbedingungen teilweise sehr schlecht, viele Menschen leiden Hunger und leben auf der Straße - was soll ich denn mit meinem Ex machen?
Schön für dich, wenn du immer einen vollen Teller und ein warmes Bett hattest, es ist aber nicht überall so.

Natürlich hätten wir mit 200 € zusätzlich besser gelebt, aber mit Bafög und Nebenjob sind wir beide über die Runden gekommen.

Wenn du richtig gelesen hästtest, dann hättest du gesehen, dass Alg 2 nicht ausreichend ist ohne diese 200 €, denn sonst hätte ich ja nicht an das gesparte Geld für die Semestergebühren rangemusst, was mir jetzt fehlt.

Ich bin wirklich dankbar über alle Meinungen, aber richtig lesen sollte man schon, bevor man antwortet.
Eigentlich wollte ich aber nur wissen, ob das nun rechtens ist oder nicht.

Viele Grüße

Beitrag von zwillinge2005 - 28.09.11 - 16:27 Uhr

Hallo "Happytiger80",

ich bin durchaus des lesens mächtig und habe Deinen Thread auch komplett gelesen.

Aus Deiner VK geht nicht hervor, aus welchem ach so schrecklichen Heimatlande Du stammst. Allerdings muss es da so schön sein, dass Dein Ex gerne dorthin zurückgegangen ist, dort geheiratet hat und noch zwei weitere Kinder gezeugt hat, die anscheinend noch nicht verhungert sind.

Ostafrika?

JA, in Deutschland muss man nicht hungern noch verhungern - manche schaffen es aber trotzdem - auch mit ALG II.

Da Du doch auch lesen kannst (nehme ich an, wenn Du studieren möchtest- sollte doch auch Dir der fünfjahreszeitraum aufgefallen sein - erstaunlich finde ich, dass Du Dein Privatleben mit Deinem Dozenten besprichst - hat dieser keine anderen - fachlichen - Probleme um die er sich kümmern muss?

Wieso ist Dir das nicht aufgefallen, bzw. warum war nicht Dir zuerst klar, dass die 5 Jahre bereits um sind? Du hast die Schwidung erlebt - nicht Dein Dozent.

Ob das nun alles so stimmt, kann enteder Deine Sachbearbeiterin oder Deine Anwältin feststellen - uns liegen Deine Unterlagen nicht vor - deshalb können wir Dir keine rechtsverbindliche Aussage geben.

Also - ICH habe richtig gelesen - DU Dein Scheidungsurteil anscheinen nicht.

Also bitte keine unsinnigen Anschuldigungen!

LG, Andrea

PS: Mein Mitleid hält sich in Grenzen.

Beitrag von happytiger80 - 28.09.11 - 19:40 Uhr

Wer bitte sagt , dass irgendjemand auf dein Mitleid angewiesen ist :-[:-[:-[? Das ist wirklich der Gipfel aller Hochnäsigkeit. Niemand, Niemand will dein Mitleid - wie kann man sich das bloss anmassen?


"Aus Deiner VK geht nicht hervor, aus welchem ach so schrecklichen Heimatlande Du stammst. Allerdings muss es da so schön sein, dass Dein Ex gerne dorthin zurückgegangen ist, dort geheiratet hat und noch zwei weitere Kinder gezeugt hat, die anscheinend noch nicht verhungert sind. "

Jetzt gehst du wirklich zu weit. Wer hat behauptet, mein Ex wäre in seine Heimat ZURÜCKgekehrt? Er hat sie noch nie verlassen- du kannst zwar lesen, aber deine Fantasie geht wohl etwas mit dir durch und du interpretierst einfach so drauf los. Schade!
Mein Ex-Mann hat einen Hochschulabschluss und eine ordentliche Arbeit - mit 400€ im Monat kann man dort leben, nur wenn man davon 200 € abgeben muss, dann sieht es schlecht aus.

Ostafrika ist übrigens nicht die einzige Region, in der Menschen Hunger leiden. Das ist einem vielleicht nicht bewusst, wenn man in einem Wohlstandsland aufgewachsen ist. Aber wozu soll man sich damit auseinander setzen, wenn es einem selbst gut geht?

"Wieso ist Dir das nicht aufgefallen, bzw. warum war nicht Dir zuerst klar, dass die 5 Jahre bereits um sind? Du hast die Schwidung erlebt - nicht Dein Dozent."
Natürlich ist mir das aufgefallen, die Sachbearbeiterin hat mir aber gesagt, da ich das Geld ja noch nicht bekommen habe, bestünde der Anspruch weiter.
Wie gesagt, ich kenne mich mit Alg 2 nicht aus und habe das so hingenommen.

Mein Scheidungsurteil habe ich durchaus gut gelesen, das ist aber nicht das Problem.

Also nix für ungut, leb mal weiter in deiner Ach-so-schönen Welt und lass es gut sein, zum Glück haben andere User den Sachverhalt besser verstenden.

Beitrag von zwillinge2005 - 28.09.11 - 20:25 Uhr

Hallo,

warum so aggressiv? Nur weil Kritik und kritische Nachfragen kommen? Du warst mit Deinem Ex verheiratet - wurdest nach deutschem Recht geschieden, aber er hat das Land, in dem Menschen verhungern niemals verlassen, das hört sich sehr interessant an. Hungernde Menschen gib es übrgends auch im "Wohlstandsland" Deutschland. Keine Sorge, meine Allgeimeinbildung und meine Interessen gehen durchaus über meinen eigenen Tellerrand hinaus. Da brauchst DU Dir nicht anmassen darüber zu Urteilen.

Den Sachverhalt im Allgemeinen habe ich durchaus verstanden. Du willst das Geld von Deinem Ex nicht um Ihn zu schützen. Er kann in seinem Heimatland von 400,- Euro problemlos vier Personen versorgen - nenn uns doch bitte mal das Heimatland, in dem aber andere Menschen verhungern - Ostafrika ist es nicht, o.k. War nur ein Tipp. Aber ich mag nicht weiter Rätselraten.

Da Dir (bzw. dem Kind?) das Geld nie zugeflossen ist, kann es doch beim ALGII eigentlich nicht angerechnet werden. Könnte es sein, dass uns da noch ein paar wichtige Details feheln? Wie alt ist z.Bsp. das Kind? Sind die 200,- Euro Kindesunterhalt oder Unterhalt für Dich etc.

Viel Spass noch beim Studium.

LG, Andrea

Beitrag von happytiger80 - 28.09.11 - 22:01 Uhr

"wurdest nach deutschem Recht geschieden"
Wer hat das wieder behauptet? Hör doch bitte auf, irgendetwas zu interpretieren. Ich habe meinen Ex mit 18 an der Uni kennengelernt und wir haben ein paar Monate später geheiratet, nach knapp 1,5 Jahren haben wir uns getrennt. Ich habe ein Stipendium in Deutschland bekommen und lebe seitdem hier. An Scheidung haben wir jahrelang nicht gedacht, weil es sehr kompliziert ist, dass von hier aus zu regeln. Erst als mein Sohn auf dem Weg war, musste ich das Thema endlich in Angriff nehmen und wir wurden DORT geschieden. Die Arge hat damals eine beglaubigte Übersetzung der Scheidungsunterlagen verlangt.
Mein Ex ist nicht der Vater meines Sohnes, es handelt sich nicht um Unterhalt. sondern um eine Art Entschädigung, weil wir ein gemeinsames Haus hatten und er mir praktisch damit meinen Anteil auszahlen sollte.

Es ist nicht so, dass ich das Geld von meinem Ex nicht will, nur wo nichts ist, kann ich auch nichts holen. Was nützt es mir, da etwas einzuklagen? Die Anwältin hier in Deutschlland hat mir davon abgeraten.

"Viel Spass noch beim Studium""
Danke, das Studium hat mir immer viel Spaß gemacht.

LG

P.S. ich komme aus Lateinamerika

Beitrag von oberhuhnprillan - 28.09.11 - 13:25 Uhr

Ich bin nicht ganz sicher, ob ich alles richtig verstanden habe. Genau genommen, habe ich nicht verstanden, ob der Zeitraum, um den es geht in der Vergangenheit liegt und wenn ja, wie lange.

Aber wenn du diese 200 Euro nicht bekommst (und sie dir ja sowieso nicht mehr zustehen), dann können sie dir auch nicht vom Alg abgezogen werden.

Beitrag von lavala - 28.09.11 - 13:36 Uhr

Hallo an Dich, Glückwunsch, dass Du so viel geschafft hast!

1.Gegen dei Anrechnung der nicht erhaltenen 200,00€ hättest Du Widerspruch einlegen sollen, weil Du ja das Geld definitiv nicht bekommen hast, was leicht nachweisbar ist.

2. Da dieser Fakt ja nun sowieso nicht mehr besteht ( 5 Jahre sind rum), kann Dir das auch nicht mehr angerechnet werden. Sollte die ARGE das trotzdem tun, musst Du sofort Widerspruch einlegen. Du darfst allerdings auch nicht so dumm sein, im Antrag auf die Schulden Deines EX-Mannes hinzuweisen.

Ich hoffe, Du hast an keiner Stelle des Antrags bei der ARGE oder im Gespräch mit der ARGE Deinen mündlichen "Verzicht" erwähnt.

Viel Glück!

Beitrag von oberhuhnprillan - 28.09.11 - 14:11 Uhr

Wenn sie alg2 bekommt, kann sie doch gar nicht verzichten. Egal, ob schriftlich oder mündlich ...

Beitrag von happytiger80 - 28.09.11 - 19:41 Uhr

Der mündliche Verzicht (wenn man das VErzicht nennen kann), liegt ja nicht im Zeitraum der Hilfebedürftigkeit.

Beitrag von happytiger80 - 28.09.11 - 19:44 Uhr

Vielen Dank für deine Auskunft. Kann ich den Widerspruch jetzt noch einlegen?

LG

P.S. Danke, es war nicht immer einfach, aber ich möchte, dass mein Kind es mal gut hat und dafür sind mir alle Anstrengungen wert.

Beitrag von lavala - 28.09.11 - 22:41 Uhr

Widerspruch muss man innerhalb 4 Wochen nach Zugang des Bescheids einlegen. Das Steht aber irgendwo auf dem Bescheid.

Ich wünsche Dir eine gute Zukunft!

Beitrag von manavgat - 28.09.11 - 17:19 Uhr

Sorry, aber das ist total bekloppt, dass Du Dir Geld hast anrechnen lassen, was Du nie gesehen hast.

Unterhalt kann nur dann angerechnet werden, wenn er auch fließt. Und in einem aussichtslosen Fall diesen einzuklagen wird auch nicht verlangt.

Bei ALG2 darst Du Ersparnisse haben, Du liegst bestimmt unter den Freibeträgen. Also stell Deinen Antrag und gut ist.

Gruß

Manavgat

Beitrag von happytiger80 - 28.09.11 - 19:48 Uhr

Danke auch für deine antwort.
Ja, vielleicht war es bekloppt, aber ich bin schon immer etwas leichtgläubig gewesen und habe der Sachbearbeiterin geglaubt, dass mir das nicht zusteht, weil mein Ex die Schulden nicht bezahlt hat.
Meine Ersparnisse beliefen sich auf 700 € (500€ waren für die Studiengebühr gedacht :-(), das habe ich auch angegeben.

Viele Grüsse