Hallo...
Momentan beziehe ich noch alg 2...
Am 21.okt heirate ich und will kein alg 2 mehr beziehen..
Ich werde nen Brief aufsetzen, dass ich in Zukunft auf alle Leistungen verzichte und ich nen Aufhebungsbescheid möchte..
Nu meine Frage...
Muss ich ab 21.okt reinschreibn? Möchte keine Gründe angeben, brauche aber diesen monat trotzdem noch mein geld...
Reicht es wenn ich reinschreib das ich ab 31.okt/01.nov keine leistungen mehr möchte?
Bin verwirrt...
Sorry für die Rechtschreibung, aber bin mit dem Handy unterwegs 
Lg
Brauche dringend hilfe, alg2
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Beitrag von bebichen008 - 28.09.11 - 16:24 Uhr
Beitrag von papa2907 - 28.09.11 - 16:39 Uhr
Hallo,
so kannst du es schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit verzichte ich ab dem 01.11.2010 auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Bitte senden Sie mir eine Bestätigung postalisch zu.
Mit freundlichen Grüßen
bebichen008
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Es ehrt dich dass du nicht mehr von Steuergeld leben willst.
LG papa2907
Beitrag von jennychrischi - 28.09.11 - 16:43 Uhr
ach und wieso reicht euer geld dann plötzlich? und jetzt nicht? klar brauchst du das geld noch, ne hochzeit kostet geld. wünsche euch viel spaß auf der hochzeit die ich freundlicherweise mitfinanziere *kotz*
Beitrag von arkti - 28.09.11 - 16:46 Uhr
Das habe ich auch gedacht.
Beitrag von bebichen008 - 28.09.11 - 17:05 Uhr
Äh sorry ich leb derzeit allein, mein verlobter arbeitet und lebt noch bei seinen eltern :-/...
Ich würd eh nix mehr vom amt bekommn, da er zuviel verdient und wir dann zusammn ziehen ..
Beitrag von lavala - 28.09.11 - 18:18 Uhr
Ich denke, dass Du ab dem Tag der Hochzeit keine Ansprüche mehr hast. Wenn ich mich recht erinnere, bist Du verpflichtet, dem Amt alle Veränderungen in Deiner persönlichen Situation mitzuteilen, eine Heirat gehört definitiv dazu. Deshalb mach eine Veränderungsmitteilung ( nach erfolgter Heirat) und warte ab.. Wenn Dir nach erfolgter Abrechnung zuviel gezahlt wurde, musst Du zurückzahlen.
Beitrag von windsbraut69 - 29.09.11 - 07:21 Uhr
Erstaunlich, wieviele junge Leute heute zwar ein Kind zusammen planen, aber erst exakt am Tage der Eheschließung zusammen ziehen.
Gruß,
W
Beitrag von windsbraut69 - 28.09.11 - 16:53 Uhr
Hättet Ihr denn nach dem 21.10. noch Anspruch oder ändert sich Deine Situation so, dass Du Ihr dem Tag der Hochzeit über dem Bedarf liegt?
Zieht Ihr an dem Tag zusammen oder was ändert sich finanziell?
Beitrag von zwillinge2005 - 28.09.11 - 18:31 Uhr
Hallo,
willst Du dann kein ALGII mehr beziehen, oder sthet Dir/Euch dann kein ALGII mehr zu?
Dann sei doch ehrlich und gib an, wann Du heiratest - dann würde eine Neuberechnung anstehen, die Du aber gar nicht mehr haben willst.
Da Du aber schwanger bist wird man Dir wahrscheinlich Deinen "single"-Status nicht abnehmen. Denn egentlich ist ab Beginn des Mutterschutzes Dein Verlobter für Dich unterhaltspflichtig - oder? Und das wäre noch deutlich vor dem Zeitpunkt der Eheschliessung. Willst Du deshalb die Hochzeit verschweigen? Weil Du weisst, dass Dein ZUkünftiger bereits vorher zahlen müsste?
LG, Andrea
Beitrag von allybabe - 28.09.11 - 19:12 Uhr
Zitat: "-Denn egentlich ist ab Beginn des Mutterschutzes Dein Verlobter für Dich unterhaltspflichtig - oder? Und das wäre noch deutlich vor dem Zeitpunkt der Eheschliessung. Willst Du deshalb die Hochzeit verschweigen? Weil Du weisst, dass Dein ZUkünftiger bereits vorher zahlen müsste? -"
GENAU DAS habe ich mir eben auch gedacht
