Rechnung der Krankenkasse 1 Jahr später -ist das rechtens ?

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Beitrag von nicole0779 - 28.09.11 - 20:47 Uhr

Guten Abend,

habe heute eine Rechnung meiner Krankenkasse bekommen und habe dazu eine Frage.
Folgender Sachverhalt :

Habe vom 06.05.2010 bis zum 09.08.2010 eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse gestellt bekommen.

Jetzt - also über 1 Jahr später - bekomme ich eine Rechnung über die Zuzáhlung.

Nun meine Frage : Ist das normal das die Krankenkasse sich für eine Rechnung soviel Zeit läßt ? Dürfen die mir das auch noch nach über einem Jahr berechnen ?

Schönen Abend noch und vielen Dank für eure Antworten

Beitrag von sonnenstrahlen2010 - 28.09.11 - 21:28 Uhr

Ich wurde mal mit dem Krankenwagen transportiert, 1 Jahre später bekam ich dann auch eine Rechnung, habe mich auch gewundert, ist aber wohl nicht unüblich

Beitrag von hoeppy - 28.09.11 - 21:29 Uhr

Hallo,

die Verjährungsfrist für Rechnungen beträgt (meines Wissens nach) 3 Jahre. Die Krankenkasse hat ihre Rechnung also rechtzeitig geschickt.

Ich verstehe allerdings nicht, wie man auf die Idee kommt ob es rechtens ist. Selbst wenn 2 Jahre vergangen sind...

Wenn man etwas in Anspruch nimmt sollte die Begleichung der Rechnung eigentlich selbstverständlich sein.

Sollten für Krankenkassen andere Fristen gelten dann korrigiert mich bitte.

LG Mona

Beitrag von king.with.deckchair - 28.09.11 - 21:53 Uhr

"die Verjährungsfrist für Rechnungen beträgt (meines Wissens nach) 3 Jahre."

Das stimmt für den Bereich Sozialgesetzbuch nicht:

"(4) Der Erstattungsanspruch verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Verwaltungsakt nach Absatz 3 unanfechtbar geworden ist. Für die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs sinngemäß. § 52 bleibt unberührt."

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__50.html

Beitrag von hoeppy - 28.09.11 - 21:57 Uhr

Dankeschön...

Beitrag von king.with.deckchair - 28.09.11 - 21:55 Uhr

"Dürfen die mir das auch noch nach über einem Jahr berechnen ?"

Ja, dürfen "die". Siehe auch meinen anderen Beitrag.

"Ist das normal das die Krankenkasse sich für eine Rechnung soviel Zeit läßt ?"

Angesichts der Tatsache, dass überall Personal eingespart wird: Leider ja.

Aber sei doch froh - andere plärren immer herum, dass ein Sozialleistungsträger (und die Krankenkasse ist einer) bei Bewilligungen lahm und bei Forderungen blitzschnell reagiert.

Beitrag von tigerbaby1976 - 28.09.11 - 22:13 Uhr

das kommt ja auch darauf an, wann die Haushaltshilfe mit der Kasse abgerechnet hat.
Erst dann kann ja auch die Kasse mit Euch abrechnen.

Beitrag von hebigabi - 28.09.11 - 22:27 Uhr

Darf ich mal fragen warum du eine hattest- spielt evtl. eine Rolle?

LG

Gabi

Beitrag von susannea - 28.09.11 - 22:37 Uhr

Ist denn sicher, dass du wirklich zuzahlen musstest? Das würde ich erstmal überprüfen!