Hilfeee hartz 4, weiß jemand was zutun ist? Verzweiflung :(

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Beitrag von bebichen008 - 28.09.11 - 23:43 Uhr

Hallo! Hab heut schonmal geschrieben, aber bzgl. meiner Frage hat sich etwas geändert...
Ausserdem bekam ich ziemlich dumme Antworten ;)

Am 21.10. werden mein Freund (von dem ich schwanger bin) und ich heiraten...Und NEIN, ES IST NICHT SO WIE MANCHE HEUT MITTAG DACHTEN! IHR finanziert NICHT UNSERE HOCHZEIT!!Das machen wir (ich vom ersparten und er von seinem Lohn) selbst!:-[ Er lebt NICHT bei mir und das weiß die Arge. Ich bin 21, wohne allein und bin über meine Mutter versichert.. Mein zukünftiger geht arbeiten, verdient sehr gut und somit möchte und brauche ich Gott sei Dank ab 21.10. eigentlich keine Leistungen mehr und bin ab dann eh bei meinem Mann versichert, was ja nix zur sache tut... Jedenfalls gehts mir um folgendes... Mein Problem ist das das Geld (Miete,etc.) Ja monatlich im Vorraus gezahlt wird, was ja heißt das nun am 30.9./01.10 die Miete für den gesamten Oktober an den Vermieter und die Regelleistung für den gesamten Oktober an mich gezahlt wird.. Wie schaut es nun aus? Ich weiß ja das ich verpflichtet bin der Arge bescheid zu sagen, sobald sich was ändert... Wenn ich den Regelsatz für die 10 Tage (21.-31.10) zurückzahlen müsste wäre das ja nicht schlimm, aber was ist mit der schon gezahlten Miete??? Ich würd ja direkt bei meiner Sb nachfragen, aber die ist immer so ekelhaft zu mir, das ich echt panik hab dahin zu gehn.. Ich hatte eigtl. vor die Leistungen schriftlich zum 1.11. zu "kündigen" ohne Grund, aber das wär einerseits betrug und ich will die 7 letzten Wochen meiner Schwangerschaft ohne Stress, Ärger und die Arge überstehen...

Beitrag von thea21 - 28.09.11 - 23:58 Uhr

<<<Ich hatte eigtl. vor die Leistungen schriftlich zum 1.11. zu "kündigen" ohne Grund, aber das wär einerseits betrug und ich will die 7 letzten Wochen meiner Schwangerschaft ohne Stress, Ärger und die Arge überstehen... >>>

Antwort haste dir selbst schon gegeben.

Ansonsten: Falsches Forum.

Beitrag von hedda.gabler - 28.09.11 - 23:59 Uhr

Hallo.

Du wirst auf alle Fälle Leistungen an die Arge zurückzahlen müssen, bzw Dein Mann ... der ist nämlich für Dich ab dem Mutterschutz für Dich zum Unterhalt verpflichtet und Dein Mutterschutz beginnt ja in ca. 2 Wochen.

Die ARGE wird ganz normal zum 1.10.11 die Gelder anweisen und Du bekommst dann ab Eingang Deiner Veränderungsmitteilung, was Du zurückzuzahlen hast. Da Du ja korrekterweise angeben wirst, wer der Vater Deines Kindes ist, wird dieser dann auch überprüft werden, inwiefern er ab Mutterschutz für Dich leistungsfähig ist.

LG

Beitrag von bebichen008 - 29.09.11 - 00:11 Uhr

Ist er nicht erst zum unterhalt verpflichtet, wenn wir schon verheiratet wären und der muschu beginnt?!
Und was bitte machn dann Mädels, die so asozial sind und nicht mal wissn wer der Vater ist?!
Versteh mal einer die Welt...

Beitrag von hedda.gabler - 29.09.11 - 00:20 Uhr

Hallo.

Nein ... die Unterhaltspflicht der Mutter gegenüber hat nichts mit ehelich oder unehelich zu tun:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html

Und bei den von Dir erwähnten Mädels wird der Vater des Kindes nachträglich in Regress genommen, sobald er feststeht ...

... ich finde übrigens, das Du Dich als 22-Jährige schwangere Alg II-Bezieherin mit solchen Kommentaren nicht zu weit aus dem Fenster lehnen solltest ...

LG

Beitrag von bebichen008 - 29.09.11 - 00:25 Uhr

Ja genau.. :-) Du kennst mich nicht und weißt nicht warum ich Alg2 beziehe..Vor allem nicht wie lange schon :-)
Und ich glaub mit 22 bin ich alt genug, vor allem weil ich Arbeit habe ab April nächsten Jahres !
Spar dir doch einfach deine blöden Kommentare, wenn du keine Ahnung vom Leben anderer hast#winke

Beitrag von hedda.gabler - 29.09.11 - 00:31 Uhr

Werd erwachsen ...

Beitrag von bebichen008 - 29.09.11 - 00:34 Uhr

Bin schon dabei...Du wohl auch noch mit 39,hm?

Beitrag von carrie23 - 29.09.11 - 08:57 Uhr

Weißt du, und versuche das jetzt mal nicht subjektiv zu sehen und dich nicht angegriffen zu frühlen, hedda hat schon recht.
Du bist noch lange nicht erwachsen denn du benimmst dich wie ein kleiner asozialer Prolet mit deiner Art hier.
Man kann schon über Menschen urteilen die hier schreiben, denn mit dem was sie wie schreiben zeigen sie auch was für eine Art Mensch sie sind.
DU gehst auf jemanden los der, wenn er sehr früh angefangen hätte, deine Mutter sein könnte was auf mich einen sehr unerzogenen, proletenhaften Eindruck macht.
Übrigens: Ist es nciht so dass ein Kind zwei Menschen enger zusammen schweißt als ein Ring?
Wieso gehst du dann davon aus dein Zuckünftiger wäre dir nur dann zu Unterhalt verpflichtet WENN ihr schon verheiratet wärt?
Als mein Mann und ich damals zusammen gezogen sind war noch kein Kind geplant und auch nicht unterwegs, wir planten die Hochzeit.
Wir waren beide damals noch arbeitslos darum wäre ein Kind vorläufig nicht in Frage gekommen und obwohl ich krank war ( so weit dass es hätte sein können dass die Pille nicht mehr wirkt ) bin ich nicht schwanger geworden sondern habe doppelt verhütet.
Und obwohl wir damals nicht verheiratet und ich nicht schwanger war, sind wir zum Amt als wir zusammen gezogen sind und er nen Job hatte und ich habe auf die Leistung verzichtet.
WEIL wir vorhatten zu heiraten und wir der Meinung waren dass wir dann auch finanziell füreinander einstehen und weil ich kurz darauf auch nen Job hatte war ich dann sowieso nicht mehr angewiesen.
DU entbindest bald und träumst hier einen von "ich gehe eh ab April".
Schätzchen, lass dir von einer dreifachen Mutter sagen dass gerade das erste Kind das schwerste ist.
DA muss man sich erst komplett umstellen, damit muss man erstmal fertig werden bevor man von "ich geh dann sofort wieder arbeiten" träumt.
Dein Kind ist dann 5 Monate, also im perfekten "ich kriege den ersten Zahn" Alter.
Und wenn du Glück ( oder Pech wie mans nimmt ) hast, kriegt dein Kind alle Zähne auf einmal.
Glaub mir dann gehst du auf dem Zahnfleisch mit zusätzlich arbeiten gehen ist dann nicht und das sag ich dir weil mein drittes gerade von einem Zahn in den nächsten gerutscht ist und zusätzlich Impfmasern hatte und zusätzlich wir alle 5 krank waren.
Also lass dir von erwachsenen Frauen die sicher auch schon arbeitslos waren, die ihre Kinder zT schon groß haben, die den ganzen Alltag kennen, ruhig was sagen dann wirst du vieleicht auch bald erwachsen sein.

Beitrag von ajl138 - 29.09.11 - 09:18 Uhr

Unterstreiche ich voll und ganz!!!!

#pro

Beitrag von king.with.deckchair - 29.09.11 - 19:23 Uhr

Und dummfrech bist du auch noch. Grünschnabel!

Beitrag von vwpassat - 29.09.11 - 01:30 Uhr

"" vor allem weil ich Arbeit habe ab April nächsten Jahres ! ""

Du solltest wirklich erstmal erwachsen werden.

Solche Sprüche "dann und dann wird das und das passieren" sparst Du Dir dann von selbst. Es kommt immer alles anders...................

Beitrag von nightwitch - 29.09.11 - 08:33 Uhr

Mach dir nix draus...

in ein paar Monaten finden wir sie wahrscheinlich unter Partnerschaft, Trennung und Allein erziehend wieder :-)

Aber zum Glück hat sie ja ab April Arbeit, welche sie dann natürlich nicht mehr ausüben kann, weil der Vater des Kindes nicht mehr bereit ist, den gemeinsamen Sprössling zu hüten.

Unterhalt zahlt der gut verdienene Vater dann aber auch nicht, weil plötzlich sein Gehalt weniger geworden ist.

Das dürfte wieder eines der Fälle sein, wo der Ausgang fast vorprogrammiert ist.

Beitrag von windsbraut69 - 29.09.11 - 05:53 Uhr

Du lebst von ALGII, bist familienversichert und bis exakt zum Tag der Hochzeit wohnt Dein "sehr gut verdienender" Freund, von dem Du hochschwnger bist, natürlich nicht mit Dir zusammen....
Denkst Du wirklich, andere als "asozial" bezeichnen zu können?

Beitrag von king.with.deckchair - 29.09.11 - 19:22 Uhr

#pro

Beitrag von fionala - 29.09.11 - 08:09 Uhr

Aber du darfst über andere urteilen die du nicht mal kennst?

Findest du ein solches Verhalten erwachsen?? Ich stimme Hedda in jeglichem
zu was sie schrieb.

Du solltest dich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Werd erwachsen, du wirst nämlich bald Mutter...

Beitrag von zwiebelchen1977 - 29.09.11 - 10:38 Uhr

Naja. LAnge genug wohl schon. Denn vor ALG II kommt ALG I. Wenn man gearbeitet hat.....

Beitrag von zwiebelchen1977 - 29.09.11 - 10:44 Uhr

Sorry, du schreibst nur Müll

Im August warst du angeblich noch arbeiten????

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=complete&bid=2&id=3249643

Werd mal erwachsen

Beitrag von sandra7.12.75 - 29.09.11 - 08:14 Uhr

Hallo

Was die anderen Mädels machen die nicht wissen wer der Vater ist:

Vaterschaftstest
Unterhaltsvorschuss
Alg beziehen,oder


sie gehen ganz einfach arbeiten.

Dein Beitrag ist mehr als dämlich.

Werd erwachsen.

S.

Beitrag von nicole1508 - 29.09.11 - 08:37 Uhr

Mit dieser Antwort stellst Du dich mit diesen asozialen,(so wie Du es ausdrückst) auf einer Stufe!Warum bist Du denn Hartz4 Empfänger????Mit 21 hat man eigentlich noch genug Möglichkeiten es nicht zu werden.
Aber jedem das seine...nur eben erst denken dann schreiben!

Beitrag von 1familie - 29.09.11 - 09:13 Uhr

ich finde dich asozial.

Mein Tante wurde in jungen Jahren vergewaltigt und bekam ein Kind von diesem Mann, sie wusste nicht wer es war.
Damals bekam sie dann Sozialhilfe - bis sie sich wieder aufgerappelt hatte!

Beitrag von zwiebelchen1977 - 29.09.11 - 10:37 Uhr

Hallo

Sorry, du bist auch jung, lebst von ALG II und bist schwanger. Nur, weil du einen Vater für dein Kind hast, der euch demnächst ernährt, bist du nicht besser.

Im übrigen wirst du die Leistungen zurückzahlen müssen.

Bianca

Beitrag von king.with.deckchair - 29.09.11 - 19:22 Uhr

"Ist er nicht erst zum unterhalt verpflichtet, wenn wir schon verheiratet wären und der muschu beginnt?!"

Nein, für Unverheiratete gilt das selbstverständlich auch!

Ich welcher Welt lebst du bitte?! Unfassbar, so viel Naivität!

"Und was bitte machn dann Mädels, die so asozial sind und nicht mal wissn wer der Vater ist?!"

Meine Güte Mädel, du bekommst eine KIND! Werd' erwachsen, hör' auf, Unterschichten-TV zu glotzen, was dir vorgaukelt, es würde haufenweise "asoziale Mädels" geben, die quer durch alle Bette poppen!


Beitrag von stellamarie99 - 29.09.11 - 08:11 Uhr

Hallo,

"kündige" schriftlich zum 21.10. und zahl die 7 Tage an die Arge wenn von denen ein Schreiben kommt dazu!

Alles Gute fürs Eheleben!

Beitrag von schullek - 29.09.11 - 10:10 Uhr

wann du 'kündigst' und wann nicht, bestimmst nicht du. du schickst eine veränderungsmitteilung hin und die arge sagt dir dann, welche unterlagen sie braucht um zu bestimmen, wieviel geld du eventuell zurückzahlen musst. das wird dir danach mitgeteilt.