Morgen ihr Lieben,
ist hier vielleicht irgendwer der einen Vordruck hat für den Antrag über die Elternzeit, die ich beim Arbeitgeber einreichen muss
Ich kann im Netz einfach nix finden 
Entweder für den Beruf der Arzthelferin oder etwas Neutrales.
Liebe Grüße
eure cappuccino.
Vordruck Elternzeit für Arzthelferin
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Beitrag von cappuccino. - 29.09.11 - 09:49 Uhr
Beitrag von ida-calotta - 29.09.11 - 09:51 Uhr
Hallo!
Ganz einfach, da braucht es keinen Vordruck:
Sehr geehrte XXX,
hiermit beantrage ich Elternzeit für mein Kind (Name), geb. am XX.XX.XX für 1, 2 oder 3 Jahre bzw. bis Datum X.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
LG Ida
Beitrag von cappuccino. - 29.09.11 - 09:56 Uhr
Danke Ida.
Dachte nur es schaut etwas besser aus
Beitrag von susannea - 29.09.11 - 11:00 Uhr
DAs würde ich so nciht schreiben, denn man meldet an und beantragt nciht und vor allem nimmt man Elternzeit erst nach dem Mutterschutz aber bis vor einem Tag vor dem jeweiligen Geburtstag (bei ganzen Jahren), die Daten würde ich genau reinschrieben um Mißverständnsisse zu verhindern.
Außerdem um eine schriftliche Bestätigung bitten, die brauchst du meist fürs Elterngeld!
Beitrag von ida-calotta - 29.09.11 - 13:19 Uhr
Ich hab bisher 2x so Elternzeit eingereicht, ohne Probleme. Ebenso muss das Geburtsdatum des Kindes drinstehen. Man kann natürlich noch den Zusatz "nach dem Mutterschutz" mit reinnehmen.
Eine extra BEscheinigung braucht es nicht, die liegt dem EG-Antrag bei und wird vom AG ausgefüllt.
Beitrag von susannea - 29.09.11 - 13:28 Uhr
Du verallgemeinerst wieder, denn du brauchst in vielen Bundesländern eben doch eine Bestätigung vom AG, aber sonst nichts von ihm. DIe IENkomemnsbescheinigung ist meist nicht erforderlich, weil du ja Abrechnugnen hast.
Es ist ja toll, das das bei euch im Budnesland anders ist, mir wäre es zu blöd vom AG abhängig zu sein.
UNd schön, dass dein AG dies so falsch akzeptiert hat, tut aber nicht jeder.
Das das Geburtsdatum drin stehen muss hat doch auch keiner bezweifelt, trotzdem beginnt die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz und dies muss auch drinstehen, meldest du anders an, kann der AG einfach den AG-Zuschuß nicht zahlen.
Möchtest du das allen Leuten, die das haben, weil du ihnen das falsch erklärt hast und darauf bestanden hast, das es aber richtig ist, ersetzten?!?
Also bitte schleiße nicht davon, dass es bei dir trotz vieler Fehler funktioneirt hat darauf, dass es deshalb richtig ist und immer funktioniert!
Es ist und bleibt einfach falsch!
Beitrag von silberfunken - 29.09.11 - 13:47 Uhr
Hallo, da hab ich grade etwas passendes zur Hand. Das hier ist Bundeslandübergreifend und enthält die empfohlenen "Mindestbedingungen".
Interessant im Rahmen dieser Diskussion ist der letzte Absatz.
Viele Grüße,
Silberfunken
Wie muss die Elternzeit angemeldet werden?
Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers – gewisse Regeln sind bei der Anmeldung jedoch einzuhalten. Spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber verlangt werden. Das gilt auch, wenn sich die Elternzeit unmittelbar an die Geburt des Kindes (z. B. Elternzeit des Vaters) oder an die Mutterschutzfrist anschließen soll. Eine frühere Anmeldung der Elternzeit gegenüber der Arbeitgeberseite ist nicht ratsam, da der besondere Kündigungsschutz des Bundeselterngeldund Elternzeitgesetzes mit Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor deren Beginn, besteht. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise auch eine angemessene kürzere Frist möglich (z. B. zu Beginn einer Adoptionspflege, soweit sie sich nicht frühzeitig planen ließ, oder bei Frühgeburten für die Elternzeit des Vaters).
Wird die Anmeldefrist von sieben Wochen bei der Erklärung nicht eingehalten, verschiebt sich der Termin für den Beginn der Elternzeit entsprechend. Eine nochmalige Anmeldung ist nicht erforderlich.Aus Beweisgründen wird empfohlen, die Anmeldung der Elternzeit, z. B. von der Arbeitgeberseite, bestätigen zu lassen oder sie per Einschreiben mit Rückschein zu senden.Damit für Arbeitgeber und Eltern klar ist, für welchen Zeitraum die Elternzeit beansprucht wird, sollten bei der Anmeldung Beginn und Ende der Elternzeit mit genauen Daten angegeben werden. Auf Formulierungen wie „Elternzeit für ein Jahr“ sollte möglichst verzichtet werden
Quelle: Offizieller Leitfaden des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Beitrag von susannea - 29.09.11 - 13:53 Uhr
Was wolltest du mir damit sagen? Das enthält ja genau alles, was ich bereits gesagt habe ;)
Oder wolltest du meine Aussage nur damit unterstreichen?
ida-carlotta wäre da wohl die passendere gewesen um zu sehen, dass sie einige Fehler drin hat ;)
Danke dir!
Beitrag von silberfunken - 29.09.11 - 13:58 Uhr
Das war in der Tat absolut wertungsneutral von mir gemeint.
Jetzt bin ich hier auf der Arbeit und hab einfach bessere Quellen zur Hand.
(als Wiki ;) )
Ich stimme dir aber zu, dass deine Aussagen vollkommen richtig sind.
Aus meiner beruflichen Sicht sind wir allerdings schon froh, wenn überhaupt mal die Anmeldungen schriftlich vorliegen. Leider ist es auch heute noch weit verbreitet, daß sich Arbeitnehmerin und Arbeitgeber darüber "mal eben" mündlich einigen und unsereiner darf dann später versuchen dies rechtlich einigermaßen hin zu bekommen.
(Stichwort: Arbeitnehmerin muss anmelden, aber Arbeitgeber sollte darauf hinweisen..)
Viele grüße,
Silberfunken
Beitrag von susannea - 29.09.11 - 14:03 Uhr
Aus meiner beruflichen Sicht sind wir allerdings schon froh, wenn überhaupt mal die Anmeldungen schriftlich vorliegen.
Verstehe ich, in Brandeburg gehts z.B. aber gar nicht ohne schriftliche Bestätigung, sonst gibts keine Elterngeld. Das geht dann so weit, dass wenn man keine Elternzeitbestätigung hat, man nachweisen muss, dass man keinen AG hat
Beitrag von windsbraut69 - 29.09.11 - 10:18 Uhr
Man beantragt die Elternzeit aber nicht, sondern meldet sie an bzw. informiert den AG.
LG,
W
Beitrag von cappuccino. - 29.09.11 - 10:38 Uhr
Ja du Schlaumeier, immer ein Spruch parat...... So kenne ich dich
schade!
Beitrag von windsbraut69 - 29.09.11 - 10:42 Uhr
Sorry, dass ich nochmal so dämlich war, DIR helfen zu wollen.
Kannst Du mit einer Ablehnung Deines "Antrages" leben?
Dann nur zu - ansonsten melde an, wann Du Dein Recht in Anspruch nimmst.
Beitrag von cappuccino. - 29.09.11 - 10:57 Uhr
Du hast ein Händchen dafür, andere als dumm hinzustellen und das ist traurig. Mag ja sein das du oft auch recht hast, aber deine Art hat was Oberlehrerhaftes. Ich habe den Eindruck du durchforstest die Foren nur um das zu tun. Hat das wirklich etwas mit Hilfe zu tun? Ich finde leider nicht.
Wo ist denn das Problem ob ich Antrag oder Bescheinigung sage? Man weiß was ich meine und das zählt. Mich ärgert es einfach, weil du immer so bist.
Nichts für ungut Windsbraut, mag die Art einfach nicht.
Beitrag von susannea - 29.09.11 - 10:59 Uhr
Der UNterschied ist, das ein Antrag abgelehnt werden kann, eine Anmeldung nicht. EIne Bescheinigung ist noch einmal etwas vollkommen anderes. Der Unterschied ist auch, dass viele AG sich gar nicht auskennen und z.T. versuchen Anträge abzulehnen!
Und sonst wäre von mir die Antwort gekommen, dass man nicht beantragt sondern anmeldet. Aber es sind eh noch mehr Fehler drin, die so nciht gehen!
Beitrag von cappuccino. - 29.09.11 - 11:12 Uhr
Ist ja nicht bös gemeint von mir 
Was ich reinschreiben muss, weiß ich. Dachte das es vielleicht einen Vordruck gibt, so das es formeller ausschaut. Alles gut!
Beitrag von susannea - 29.09.11 - 11:43 Uhr
Nein, einen Vordruck gibts nicht.
Beitrag von windsbraut69 - 29.09.11 - 16:32 Uhr
Ich habe hier niemanden dumm hingestellt, sondern etwas Gravierendes sachlich korrigiert und nicht einmal Dich, sondern die Userin, die Dir geraten hat, die Elternzeit zu beantragen.
Aber Du hast ja bis jetzt nicht begriffen, dass es einen Unterschie macht, ob Du etwas beantragst oder anmeldest bzw. bescheinigst....
Beitrag von cappuccino. - 30.09.11 - 10:45 Uhr
Na dann ist es ja prima, das wir dich hier haben
