Ergänzendes AlgII?

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Beitrag von sandra_und_luca - 29.09.11 - 09:52 Uhr

Guten Morgen,

möchte mal eben eine Frage in den Raum stellen, weil ich immer unterschiedliche Dinge ausgerechnet bekomme..

Bei einem Teilzeitjob, bei dem man ca. 680Euro netto verdient, Miete warm 340Euro, Stadtwerke 120Euro, Kindergeld 184 Euro, Wohngeld für Kind 133euro, Unterhaltsvorschuss 131Euro, bekommt man da noch ergänzendes AlgII? Ist nur ne Frage, wenn nichts zusteht..ok...rechne mich nur für ne Freundin gerade blöd lach u dachte ihr könnt mir viell helfen.

lg
Sandra

Beitrag von wind-prinzessin - 29.09.11 - 10:21 Uhr

Glaube nicht, dass ihr was zusteht. Denn:

- Zusammen verfügen sie über 1.128 €. Abzüglich Miete und Stadtwerke bleiben 668 € übrig. Quasi 334 € p. P. Wobei man so ja nicht rechnen kann, weil Kinder ja nicht wie Erwachsene berechnet werden. Für ein Kind unter 6 Jahren bekommt man beispielsweise 215 €. Einem erwachsenem Paar stehen je Partner 323 € + Mietzuschuss zu. Also gehts deiner Freundin aus meiner Sicht jetzt schon besser als mit ALG II.

- Wohngeld ist vorrangig zu zahlen. Wer Wohngeld bekommt, erhält kein ALG II und anders herum. ALG II ist für Leute, die sich mit ihrem Einkommen (sofern sie eins haben) nicht annähernd selbst über Wasser halten können. Wohngeld ist eher nach dem Motto "Könnte theoretisch bei Wasser und Brot ohne fremde Unterstützung überleben". Wenn das jemand besser ausdrücken kann: Helft mir bitte, mir liegt ein guter Ausdruck auf der Fingerspitze...

Beitrag von windsbraut69 - 29.09.11 - 10:29 Uhr

Du hast den Einkommensfreibetrag und den Alleinerziehendenzuschlag außer Acht gelassen.

Gruß,

W

Beitrag von wind-prinzessin - 29.09.11 - 12:25 Uhr

Dann korrigier mich bitte :-)

Beitrag von sandra_und_luca - 29.09.11 - 10:36 Uhr

ok..danke...hat mir schon etwas geholfen!!!

Beitrag von guppy77 - 29.09.11 - 21:47 Uhr

huhu

was ist denn in den 120 € stadtwerke mit drinnen ?
wenn man stadtwerke mal weglässt erstmal..
dann so in etwa sollte die berechnung aussehen:

680 € netto - 188 € freibetrag inkl. versicherungspauschale
macht einkommensanrechnung von 492 €

wohngeld für kind würde wegfallen, denn alg2 schließt wohngeld aus.

184 € kindergeld + 133 € unterhaltsvorschuss (nicht 131)
= 317 € einkommen des kindes

492+317= 809 € gesamteinkommen

bedarf:

364 € sie
208 € kind
131 € Mehrbedarf wegen alleinerziehung
ca. 320 € mietkosten ( hab mal 20 € wassergeld abgrechnet )
---
1023 € gesamtbedarf

einkommen hat sie bereinigt gesamt 809 €
würde sie also 214 € ALG2 Anspruch haben
und wie gesagt das wohngeld würde wegfallen.

aber schon mit ALG2 hat sie ca. 80 € mehr in der tasche

UND sie kann fahrtkosten absetzen wenn sie hat,
dann wenn sie ein auto hat kann sie die haftplicht absetzen,
und werbungskosten und so..

und wegen stadtwerke muss man schaun, wenns nur strom ist,
dann ist es ihr ding. ist da gas zum heizen bei..dann kann man da auch kosten anteilig angeben die dann übernommen werden.

also du siehst, es lohnt bei ihr auf alle fälle ALG2 zu bekommen.

lg