alter AG rückt LSK nicht raus...

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Beitrag von sweetmami88 - 29.09.11 - 15:04 Uhr

Hallo alle zusammen...

ich muss mal dampf ablassen...

bin seit Februar bei einem neuen Arbeitgeber und mein alter rückt bis heute die Lohnsteuerkarte nicht raus...

habe ihn nun mehrmals gedroht mit Anwalt und werde Dienstag auch zu einem gehen...

seit ein halben Jahr werde ich nach LS6 bezahlt und das geht wirklich gar nicht...

sry fürs blabla#bla

Beitrag von frlagathenieselpriem - 29.09.11 - 15:06 Uhr

Es gibt doch seit diesem Jahr gar keine Lohnsteuerkarten mehr #kratz?????

Was soll der AG denn da "rausrücken"????

http://lohn-und-gehalt-aktuell.com/?sid=s992404

Agathe

Beitrag von silberfunken - 29.09.11 - 15:16 Uhr

Korrekt, aber in diesem Fall nicht zielführend.

"Was muss man tun, wenn die Lohnsteuerkarte 2010 beim Arbeitgeber liegt?

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt bei einem fortbestehenden Dienstverhältnis die Verpflichtung, für das Kalenderjahr 2011 eine neue Lohnsteuerkarte vorzulegen. Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende vernichten, sondern muss die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zugrunde legen.

Was muss man tun, wenn man 2011 den Arbeitgeber wechselt?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fordern ihre Lohnsteuerkarte 2010 von ihrem bisherigen Arbeitgeber an und händigen sie dem neuen Arbeitgeber aus."
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53530/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Arbeit__und__Steuererklaerung/Lohnsteuerkarte-2011.html?__nnn=true

Es ist also in der Tat so, daß die TE die Lohnsteuerkarte 2010 (!) von ihrem alten Arbeitgeber braucht, da diese auch für 2011 gültig ist. Leider muss der neue Arbeitgeber erst einmal nach Lohnsteuerklasse 6 abrechnen.

Im Zweifelsfall könnte man darüber nachdenken, die 2010´er Karte als verloren anzusehen und sich dann von dem Finanzamt eine entsprechende Bescheinigung ausstellen zu lassen.

"Wo bekommt man eine Lohnsteuerkarte, wenn man noch keine besitzt?

Während des Jahres 2010 wird eine Lohnsteuerkarte wie bisher von der Gemeinde ausgestellt. Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt grundsätzlich das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung anstelle einer Lohnsteuerkarte aus."

Vielleicht Finanzamt anrufen und den Fall schildern.

Viel Erfolg !

Beitrag von yms79 - 29.09.11 - 17:38 Uhr

Das ist nicht richtig, die 2010-er gilt noch für 2011..

LG

Beitrag von freyjasmami - 29.09.11 - 15:59 Uhr

DAS ist nicht dein Ernst, oder?

Ein simpler Anruf beim FA und die schicken Dir Unterlagen zu um eine neue zu beantragen.

Das dauert keine 6 Monate.

Gruß, Linda

P.S. Genau aus dem Grund haben wir die LSK immer kopiert, bevor wir sie abgegeben haben.

Beitrag von bowh - 29.09.11 - 16:47 Uhr

Hey,

das dauert KEINE 5 TAGE !!! :-)

Beitrag von sweetmami88 - 29.09.11 - 18:32 Uhr

das FA hat mir genau aus diesem Grund nur die LSK für die 6 gegeben, da ich ja meine LSK nicht verloren habe...

Beitrag von king.with.deckchair - 29.09.11 - 19:11 Uhr

#pro

Beitrag von nobility - 29.09.11 - 16:45 Uhr

Viele AN haben bei ihrem AG ihre Arbeitspapiere abgegeben, ohne sich diesen Erhalt durch Quittung bestätigen zu lassen. Das hatte mitunter zur Folge, dass manche AG nach Beendigung des Arbeitsverhältnises die Papiere des AN erstmal einbehielten. Aus welchen Gründen auch immer. Oft aber nur deshalb, um diesen zu ärgern.

Hätte das Finanzamt von deinem Problem gewußt, so hätten sie dir längst eine Ersatzbescheinigung geschickt. So aber hast du diese Unterlassung mit der Höchstklasse 6 bezahlt. Auch nicht schlecht.

Ein E/R an deinen AG mit der Aufforderung per Fristsetzung zur Herausgabe deiner Unterlagen nebst dem ausdrücklichen Hinweis Schadenersatzforderung bei Unterlassung einzuklagen hätten da schon längst gefruchtet.

Beitrag von silberfunken - 29.09.11 - 16:51 Uhr

"Hätte das Finanzamt von deinem Problem gewußt, so hätten sie dir längst eine Ersatzbescheinigung geschickt. So aber hast du diese Unterlassung mit der Höchstklasse 6 bezahlt. Auch nicht schlecht. "

*g* Ach, kurz vor Oktober kann man das auch positiv sehen.

Einkommensteuererklärung 2011 im Januar 2012 machen, auf eine schnelle Bearbeitung hoffen, und sich im Februar über eine nette Erstattung freuen.

Rein steuerlich geht ja nichts verloren ;)

Beitrag von sweetmami88 - 29.09.11 - 18:34 Uhr

habe ich alles getan...ist ihn alles anscheinend egal...

Wert Dienstag zum Anwalt gehen und dies alles einklagen

Beitrag von bowh - 29.09.11 - 16:53 Uhr

Hey Sweetmami88,

hier fülle einfach den Antrag aus. Schicke ihn hin und 2-3 Tage später hast du deine Bescheinigung dann im Briefkasten. :-)

Hier ist der Antrag, ganz simpel:

http://www.finanzamt.bayern.de/informationen/formulare/Lohnsteuer/Arbeitnehmer/Antrag_auf_Ausstellung_einer_Bescheinigung_fuer_den_Lohnsteuerabzug_2011.pdf


Und einfach ein Kreuz machen bei: Verlust der Lohnsteuerkarte 2010 oder der bereits ausgestellten Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011:
Ich erkläre wahrheitsgemäß, dass die Ersatzbescheinigung nicht für ein zweites oder weiteres Beschäftigungsverhältnis
benutzt wird. Mir ist bekannt, dass ich mich bei missbräuchlicher Benutzung der Ersatzbescheinigung strafbar mache. Sollte
die Lohnsteuerkarte 2010 oder die Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 wieder aufgefunden werden, werde ich die
ausgestellte Ersatzbescheinigung unverzüglich zurückgeben.


Ich habe die Bescheinigung am 22.09.11 abgeschickt und am 27.09.11 bekommen. :-) Meine ist nämlich irgendwie abhanden gekommen. :-) Ich habe auch überall gesucht, aber nichts gefunden.


Und schon ist das Problem erledigt. Und deinen alten AG einfach nochmal anschreiben, eine Frist setzen und gut ist. Mach dir da kein Stress. Die Bescheinigung reicht locker aus. :-)

LG Sara

Beitrag von sweetmami88 - 29.09.11 - 18:42 Uhr

das hab ich doch alles gemacht...war persönlich beim FA und die haben mir nur ein LSK mit 6 ausgestellt, da meine andere ja nicht verschwunden ist sondern noch im Umlauf und somit dürfen sie mir keine Ersatzkarte ausstellen...

ERSATZKARTEN GIBT ES NUR BEI VERLUST; NICHT BEI FIESEN EX AG´S!!!!!

sonst könnte ja jeder zum FA gehen und sich ne Ersatzkarte holen obwohl er ein 2.Job hat und würde beide Jobs mit der selben Lohnsteuer haben...

Beitrag von king.with.deckchair - 29.09.11 - 19:10 Uhr

Man braucht doch schon länger keine Lohnsteuerkarte mehr. Du kannst dir auch eine Bescheinigung vom Finanzamt (oder sogar nur von der Meldebehörde) ausstellen lassen.

Bei was für eine Klitsche arbeitest Du denn? Ich habe im Februar bei einem neuen Arbeitgeber angefangen, der hat keine Lohnsteuerkarte von mir gesehen und ich bekommen ganz normal mein Gehalt mit Steuerklasse IV.

Beitrag von silberfunken - 29.09.11 - 20:11 Uhr

Hallo und frohen Abend,

das mag ja sein, dass dies bei euch so gemacht wird.

Aber dies entspricht NICHT dem Gesetzesstand.

Ich verweise da auf meinen vorher geschriebenen Beitrag. Der Inhalt ist von der offiziellen Seite und entspricht damit auch der aktuellen Regelung.

Viele Grüße,

Silberfunken