Studentin und Unterhalt ...???

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von oomausioo - 29.09.11 - 17:28 Uhr

Hallo ihr Lieben, steh gerade etwas neben mir ...

folgendes - meine Große (fast 20) geht studieren - sie hat seither von ihrem Dad Bar-Unterhalt bekommen - von mir "Kost und Loggie" - wie verhält sich das jetzt, wenn sie in eine WG zieht ... da bekommt sie ja von beiden Elternteilen BAR-Unterhalt ... ihr Dad verdient ca. 1800,- € - ich verdiene ca. 350,- €, bin verheiratet und habe noch ein kl. Kind -
Wie geht das jetzt mit der Berechnung für den Unterhalt?
Jeder hat anteilig Unterhalt zu leisten ... aber, da ich verheiratet bin, fliest da nicht auch ein Teil des Gehaltes meines Ehemanns mit in die Berechnung ein? Da ich nicht Vollzeit beschäftigt bin und den Haushalt für meinen Mann erledige "stehet" mir hier ja auch eine "Gehalt" zu ... das in der Berechnung berüchsichtigt wird?

Wäre lieb wenn uns da jemand weiter helfen könnte -

Danke euch

Beitrag von jogiyoda - 29.09.11 - 17:44 Uhr

dir stehen neben deinen 300€ 5% vom Nettogehalt deines Mannes als Taschengeld zu, danach richtet sich dann der Anspruch

Beitrag von diana2012 - 29.09.11 - 18:24 Uhr

Hallo:)

Das "Problem" kenne ich..
Sie sollte Bafög beantragen.Das bekommt sie sicherlich.Bei mir spielte das Gehalt meines Stiefvaters keine Rolle.Kindergeld bekommt sie und beim Unterhalt gibts doch die Düsseldorfer Tabelle.Mein Vater konnte nie soviel bezahlen wie dort aufgelistet war.Wir haben einen niedrigeren Betrag festgesetzt.Und dann dürfte das Geld reichen.

Viel Glück!

Beitrag von gr202 - 29.09.11 - 21:37 Uhr

Nicht: sie soll Bafög beantragen, sie MUSS es beantragen. Der Barunterhalt eines Kindes ab 18 Jahre beträgt 670 Euro inkl. Kindergeld und Bafög.

Du wirst nichts zahlen müssen, die Differenz wird der Vater aufstocken müssen.

Schau mal in Unterhaltsforen zum Thema Kinder volljährig.

Gruß
GR

Beitrag von zwiebelchen1977 - 29.09.11 - 21:54 Uhr

Hallo

Je nachdem wie alt ihr Kind ist, kann es sein, das sie mehr arbeiten muss, um den Unterhalt zu zahlen.

Denn der Vater muss nicht alles zahlen.

Bianca

Beitrag von manavgat - 29.09.11 - 22:52 Uhr

Blödsinn. Wie so oft.

die gesteigerte Erwerbsobliegenheit gilt nur bei minderjährigen Kindern.

Gruß

Manavgat

Beitrag von oomausioo - 30.09.11 - 17:28 Uhr

... danke euch