Krankgeschrieben und Konzert?

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von martha13 - 29.09.11 - 18:50 Uhr


Hallo,

habe mal folgendes Problem. Bin schon einige Tage krankgeschrieben. Hatte eine ambulante OP (Darm). Nun haben wir schon seit längerem Karten für ein Konzert. Die Frage ist nun: Darf ich denn überhaupt auf das Konzert? OP-bedingt habe ich ja einige Probleme mit dem Sitzen, aber das wird von Tag zu Tag besser. Das Konzert ist nächste Woche und wir haben Platzkarten. Im Netz findet man nur, dass alles was die Genesung nicht behindert erlaubt ist. Auch habe ich gelesen, dass ein Konzert ja gut tut und der Genesung förderlich wäre. Ich möchte mich aber sozusagen rechtlich absichern und würde nur gehen wollen, wenn es legitim ist.
Klar sitze ich dort, aber zu Hause liege ich ja auch nicht den ganzen Tag.

Weiß jemand, ob ich gehen darf?

LG
martha


Beitrag von jogiyoda - 29.09.11 - 18:54 Uhr

da dir zur Zeit längeres Sitzen schadet vergiß das Konzert! Denn es bedeutet zumindest eine Abmahnung.

Beitrag von king.with.deckchair - 29.09.11 - 19:13 Uhr

Quatsch. Im Übrigen gibt es auch Stehplätze.

Beitrag von jogiyoda - 29.09.11 - 19:17 Uhr

sie haben Sitzplätze!

Beitrag von molinalaja - 29.09.11 - 19:48 Uhr

Und damit erübrigt sich die ganze Diskussion auch schon.

Beitrag von sohnemann_max - 29.09.11 - 18:57 Uhr

Hi,

mir würde es sauer aufstossen als Chef. Wer in ein Konzert gehen kann, der gehört auch nicht länger krank geschrieben.

Sicherlich ist es nicht verboten aber es ist schon sehr, sehr unangenehm für Dich, wenn Dich jemand sehen sollte.

Sicherlich "darfst" Du gehen - vielleicht fördert es die Genesung. Aber wie gesagt, ich würde es nicht machen.

LG
Caro

Beitrag von yms79 - 29.09.11 - 19:01 Uhr

Was ist das denn für eine Begründung???? TZTZTZ

AU ist AU und da hast du auch nichts auf einen Konzert verloren, wirst erwischt, kann das sogar zur Kündigung führen, wenn du Glück hast ne Abmahnung.

Konzert hat nichts mit Geneseung zu tun, das ist dein Privatvergnügen.

lg

Beitrag von king.with.deckchair - 29.09.11 - 19:16 Uhr

"AU ist AU und da hast du auch nichts auf einen Konzert verloren, wirst erwischt, kann das sogar zur Kündigung führen, wenn du Glück hast ne Abmahnung. "

Kompletter Unfug.
(Wie so oft.)

"Konzert hat nichts mit Geneseung zu tun, das ist dein Privatvergnügen. "

Widerspruch in sich.
(Wie so oft.)

http://www.linuxforen.de/forums/showthread.php?t=120220

Beitrag von yms79 - 29.09.11 - 19:44 Uhr

Willst du mir irgendetwas sagen, wie ich meine Sätze zu formulieren habe und ob ich Kommas setzte, wie auch immer. Ich formulier sie wenigstens selbt und stelle nicht immer Links rein, das kann Jeder...

Frau vom Amt halt doch einfach mal deine Backen still, wenn ich arbeitsunfähig bin, dann nicht nur für begrenzte Stunden, sondern für 24 h...willst du noch eine ausführliche Erklärung...wieviel Tage und wie man die Krankentage in der LFZ und aus der LFZ rechnet...Willst du mir noch irgendwas über meinen Job erzählen, also Ruhe ...und beleidige Andere...

Und das Weitere ist, was ist, wenn etwas passiert, ein Unfall, Sturz, egal...Wer haftet dann, ganz sicher der AG, hahaha...

Konzert ist Privatvergnügen und hat nichts mit einer Krankschreibung zu tun, dann könnte das Jeder machen, wenn er krank ist...so ein Blödsinn....Dann kann ja der MA auch arbeiten gehen und außerdem Thema U1-Umlage....

Da wären wir wieder bei nem Thema, was dein SGB II übersteigt LOOOOOL

Beitrag von windsbraut69 - 30.09.11 - 08:51 Uhr

Sie ist ARBEITSunfähig geschrieben, nicht Lebensunfähig.

Beitrag von yms79 - 30.09.11 - 15:13 Uhr

Das habe ich gelesen, den Krankenschein gibts wohl aus langer Weile?

Ich weiß auch nicht, wer das Ganze der Lebensunfähigkeit gleich gestellt hat????

Beitrag von king.with.deckchair - 30.09.11 - 22:07 Uhr

Du weißt aber schon, dass ein "Krankenschein" keine AU ist, Schätzelein!

LASS ES! BITTE!

Beitrag von yms79 - 30.09.11 - 22:35 Uhr

Dann gib mir Mal bitte deine Übersetzung ARBEITSUNFÄHIGKEISBESCHEINIGUNG nennt sich das gelbe Ding oder KRANKENSCHEIN!

Stell dich doch nicht so an, du weißt schon ganz genau...also, für blöd halte ich dich nicht...

Beitrag von vwpassat - 29.09.11 - 19:26 Uhr

Unsinn.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 29.09.11 - 20:01 Uhr

Hallo

Das ist völliger Quatsch. Solange du nicht bettlägrig geschrieben bist, kann du auch mit Au shoppen etc.

Eine Kollegin war krank und ist sogar während der Au in Urlaub geflogen. Sie hat bei der KK nachgefragt und es war Ok.

Bianca

Beitrag von jogiyoda - 29.09.11 - 20:16 Uhr

Hallo Madam Äpfel-Birnen -Preisselbeeren.

Die TE kann und darf nicht lange Sitzen aber 2,5 Stunden im Konzert sitzen...bist du blind?

Beitrag von zwiebelchen1977 - 29.09.11 - 20:20 Uhr

Hallo

Auch wenn man einen Sitzplatz hat, muss man nicht unbedingt sitzen.

Ich steh dann auch meistens.

Bianca

Beitrag von king.with.deckchair - 29.09.11 - 20:43 Uhr

"2,5 Stunden im Konzert sitzen"

Süß. Opi geht wohl nur auf Sitzplätze....

Beitrag von windsbraut69 - 30.09.11 - 08:55 Uhr

Darum geht es hier ja gar nicht mehr.

Die Userin hat - wie üblich - pauschalen Schwachsinn geschrieben und den kann man so nicht stehen lassen.

Beitrag von nick71 - 30.09.11 - 11:45 Uhr

"Die TE kann und darf nicht lange Sitzen aber 2,5 Stunden im Konzert sitzen"

Naja...2,5 Std sind noch lange keine 8 Std. (wenn wir von einem Vollzeitjob ausgehen). Ich denke also, dass hier keine Abmahnung o.ä. gerechtfertigt wäre - aber einen guten Eindruck hinterlässt es vermutlich nicht, krankgeschrieben auf einem Konzert gesehen zu werden...und da kann halt passieren.

Beitrag von nick71 - 30.09.11 - 11:47 Uhr

"Die TE kann und darf nicht lange Sitzen aber 2,5 Stunden im Konzert sitzen"

Naja...2,5 Std sind noch lange keine 8 Std. (wenn wir von einem Vollzeitjob ausgehen). Ich denke also, dass hier keine Abmahnung o.ä. gerechtfertigt wäre - aber einen guten Eindruck hinterlässt es vermutlich nicht, krankgeschrieben auf einem Konzert gesehen zu werden...und das kann halt passieren.

Beitrag von yms79 - 29.09.11 - 20:28 Uhr

Mit dem Fliegen, das ist möglich, aber mit dem Shoppen...das kannst du vergessen.

Essen und Getränke, gar kein Thema, aber shoppen, neee, das macht kein AG mit und das hat nichts mit bettlägerig zu tun oder nicht.

Aber wenn du das so sagst, dürfte es ja auch keinen stören, dass ich mal so nebenbei krank mache und dann jeden Tag auf Party gehe...da gibts vielleicht ne Verwarnung, aber sonst, passiert mir ja nichts....und ist das selbe Prinzip

Beitrag von king.with.deckchair - 29.09.11 - 20:42 Uhr

Du hast einfach keine Ahnung und verdrehst den Leuten auch noch dreist das Wort.

Beitrag von yms79 - 29.09.11 - 20:49 Uhr

ja, genau, du hast wieder wie immer recht und ich meine ruhe.

langsam wird es, gähhhhhh, langweilig...wenn ich immer deine selben beleidigungen lese...aber mach nur :-D

so ein richtiger gefrusteter sesselpfurzer.

looooooool

Beitrag von emmy06 - 29.09.11 - 20:58 Uhr

Solch kompletter Unsinn, ich war 6 Wochen AU und in der Zeit sogar im Urlaub, war Möbel und Kleidung shoppen, mit der Familie im Freizeitpark usw....
Kommt ja auch immer darauf an aus welchen Grund die AU erfolgte....