Bafög und Kindergeld trotz eigenem Kind ???

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Beitrag von muekke19 - 29.09.11 - 19:58 Uhr

Hallo zusammen,

ich bekomme den Höchstsatz Bafög und bis jetzt auch Kindergeld für mich, da ich mich ja noch in Ausbildung befinde. Nun habe ich Kindergeld für meinen Sohn angemeldet und prompt kam ein Schreiben der Familienkasse, dass ich keinen Kindergeldanspruch mehr für mich habe, da nun der Vater des Kindes mir gegenüber unterhaltspflichtig ist.

Da ja eigentlich das Bafög mein Unterhaltsersatz ist - bedeutet das jetzt dass mir der theoretisch zu zahlende Unterhalt meines Partners auf mein Bafög angerechnet wird?

Oder bekomme ich ganz normal weiterhin mein Bafög und mein Kindergeld? Wer hat da Erfahrungen??

Liebe Grüße !

Beitrag von yms79 - 29.09.11 - 20:09 Uhr

Hä??? Kindergeldanspruch hat doch nichts mit dem Unterhalt zu tun. Du müsstest Kindergeld für dich und deinen Sohn bekommen, da du ja noch keine 25 bist...

Mit dem Bafög könnte das schon stimmen, es gibt die Variante elternunabhängiges Bafög, d.h. du musst schon 6 Jahre gearbeitet haben oder elternabhängiges Bafög und da werden deine Eltern vom Einkommen geprüft, ob sie dir Unterhalt zahlen müssen.

Was deinen Sohn betrifft, kann das möglich sein, dass der Kindsvater Unterhalt zahlen muss.

lg

Beitrag von gh1954 - 29.09.11 - 20:13 Uhr

>>>Was deinen Sohn betrifft, kann das möglich sein, dass der Kindsvater Unterhalt zahlen muss.<<<

Das kann nicht nur möglich sein, das ist auf jeden Fall so.

Beitrag von letoline - 29.09.11 - 20:30 Uhr

Hallo!

Ich bin zur Zeit auch in Ausbildung und bekomme Bafög und auch Kindergeld für mich. Für den kleinen bekomme ich aber nur Unterhaltsvorschuss, da der Vater zu erst zu wenig Geld hatte und jetzt auch eine neue Ausbildung angefangen hat.

Lg daniela

Beitrag von dabe77 - 29.09.11 - 21:50 Uhr

Hallo!

Ja, das ist richtig, der Vater deines Sohnes ist verpflichtet dir in den ersten 3 Jahren Unterhalt für die Betreuung des Kindes zu zahlen. Wenn er das nicht kann, solltest du mit Nachweis auch weiter dein Kindergeld beziehen können.

LG