Umschulen? Wenn ja, wie?

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Beitrag von lavy - 30.09.11 - 09:35 Uhr

Guten Morgen zusammen,

ich habe schon ein wenig gegoogelt, bin aber nicht auf ein direkte Antworten gestoßen, die mir meine Fragen beantworten könnten.
Daher wend ich mich mal an euch vllt. kann mir ja jmd. helfen :-)

Und zwar geht es um meinen Mann. Er ist seit ca. 19 Jahren als Maurer tätig (nicht durchgehend - Arbeitslosigkeit).
Vor ca. 2 1/2 Jahren wurde bei ihm durch ein MRT die Diagnose "Arthrose im rechten Sprunggelenk" diagnostiziert. Er litt damals schon unter extremen Schmerzen und mit den Jahren nun, wird es leider immer schlimmer.
Ohne Schmerzmittel (Voltaren Resinat) geht so gut wie gar nix mehr.

Bisher hat er sich eigentlich nix anmerken lassen, immer Augen zu und durch, weil ihm immer im Hinterkopf hängt "Wir brauchen das Geld".

Bei seinem jetzigen Arbeitgeber gibt es keine geregelten Arbeitszeiten, er ist in der Regel mind. 12 Stunden außer Haus, macht viel Überstunden und rackert sich aus meiner Sicht wirklich ab.
Gestern nach einem extrem langen Arbeitstag (5-30-21:00Uhr) kam er völlig erschöpft Heim und meinte zum 1. mal zu mir, er könne nicht mehr. Die Schmerzen wären fast unerträglich und ihm gehen die Gedanken einer Umschulung durch den Kopf.
Persönlich finde ich diesen Gedanken sehr gut, da ich sehe wie oft er schmerzvoll leidet. Würde ihn diesbzgl. 100% unterstützen!

Meine Fragen, wie würde der Weg bishin zur Umschulung aussehen?
Müßte er sich erst dauerhaft krankschreiben lassen?
Müßte er Arbeitslos sein?
An wen müßte er sich wenden? Arbeitsamt?
Würde ihm überhaupt eine Umschulung zustehen wegen dem Krankheitsbild?

Ihn schreckt wohl die Angst des finanziellen ab. Dauerhaftes krankschreiben würde demnach weniger Geld bedeuten. Wobei ich so die Chance bekäme, den Job anzunehmen, den ich bisher leider immer ablehnen mußte durch die tägl. Kinderbetreuung hier daheim.

Wenn mir jmd. erklären könnte, wie der Weg aussehen würde, würde ich mich sehr freuen.

Ansonsten wünsche ich allen noch einen schönen #sonne igen Tag.

LG Lavy

Beitrag von wind-prinzessin - 30.09.11 - 10:00 Uhr

Huhu,

ich finde den Gedanken an eine Umschulung echt gut. Meine Mutter hatte nach einem Unfall eine komplizierte Sprunggelenksfraktur (links) und eine Arthrose. Mittlerweile ist ihr Gelenk versteift, da sie nicht auf Besserung hoffen konnte.

Sie hat von der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Umschulung bekommen, nachdem sie vom Arzt berufsunfähig geschrieben wurde (Krankenschwester, ohne sicheren Halt jemanden aufs Klo heben geht eben nicht, viel laufen ging damals überhaupt nicht). Sie hat eine Maßnahme in Bürokommunikation gemacht, aber keine Stelle gefunden. Finanziert wurde es. Ich kanns nicht genau sagen, aber meine, einen Betrag von etwa 1000 Euro gehört zu haben.

Wie das genau in Gang kam, weiß ich nicht. Wie gesagt, sie musste berufsunfähig sein, nicht arbeitsunfähig. Das heißt, sie konnte ihren Beruf aus Sicht des Arztes nicht mehr ausüben.

Mit einer zwischendurch angefangenen und aus gesundheitlichen Gründen abgebrochenen Ausbildung zur Logopädin (die ebenfalls gefördert wurde) und der Maßnahme war sie ca. 10 Jahre nicht mehr in der Pflege tätig. Jetzt arbeitet sie in der ambulanten Pflege - aber hat durch die Versteifung kaum noch Schmerzen (wenn überhaupt, zumindest hat sie keine mehr erwähnt). Es war ein langer Prozess, aber es hat sich gelohnt!

Alles Gute euch #blume

Beitrag von lavala - 30.09.11 - 13:27 Uhr

Wenn Dein Mann sich in solch akut schlechte körperlicher Verfassung befindet, muss er zum Arzt und arbeitsunfähig geschrieben werden. der Arzt wird entscheiden, welche Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ergriffen werden müssen.

Du schreibst, Dass Dein Mann bisher seinen eigenen Zustand nicht richtig ernst genommen hat. Das sollte er aber schleunigst tun, denn das Leben mit Arthrose ist kein Zuckerschlecken und äußerst schmerzhaft. man kann auch nicht geheilt werden, aber einen erträglichen Zustand erreichen.

Anstreben solltet Ihr im Einvernehmen mit dem behandelnden Arzt, dass letztlich seine Berufsunfähuigkeit festgestellt wird. Das wird sich eine Weile hinziehen, auf keinen Fall sollte Dein Mann aber zwischendurch wieder arbeitenm, damit macht er selbst alles zunichte.

Nach erfolgter Feststellung der Berufsunfähigkeit hat er Anspruch auf eine berufliche Reha-Maßnahme. Die Rentenversicherung ( Kostenträger in so einem Fall) wird zusammen mit ihm nach einer geeigneten Maßnahme suchen.

Es ist nicht verkehrt, sich inzwischen schon mal über unterschiedliche Umschulungs- oder berufliche Weiterbildungsmaßnahmen zu informieren, sowie sich mit den beruflichen Aussichten in solchen Bereichen vertraut zu machen.