Wegen Lohnabrechnug

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Beitrag von redbobbel - 30.09.11 - 10:48 Uhr

Hallo,

ich habe einen Minijob, den ich jetzt schon fast 1 Jahr mache. Muss auch sagen macht mir Spass.
Nun ist es so das mein Lohn bis jetzt immer pünktlich war. Aber im Juli kam meine Lohn einige Tage später ( fast ne ganze Woche). Bin mir nicht sicher ob sowas sein darf.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Nach wieviel Tagen muss der Lohn da sein wenn man seinen Lohnzettel erhalten hat?
Würde ich gerne mal wissen irgendwie habe ich schon wieder so ein komisches Gefühl, das er später kommt als er soll.


LG

Beitrag von kathi.net - 30.09.11 - 10:56 Uhr

Kommt drauf an, was vertraglich geregelt wurde. Der Lohnzettel hat damit nichts zu tun.

Beitrag von redbobbel - 30.09.11 - 11:03 Uhr

Es gibt keine Vertrag nur mündlich und da hieß immer zum Ersten jeden Monats.

Beitrag von silberfunken - 30.09.11 - 11:22 Uhr

Hi,

das ist leider wieder so ein Bereich, der ohne weitere Angaben nicht zu 100%
zufriedenstellend zu beantworten ist.

Grundsätzlich gilt der § 614 BGB:
Danach ist die Vergütung nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.

Ist daher im Arbeitsvertrag beispielsweise eine Monatsvergütung vereinbart ist, d.h. wird die Vergütung nach Zeitabschnitten bzw. Monaten bemessen, muss der Arbeitgeber erst nach Ablauf des jeweiligen Monats, d.h. am ersten Tag des folgenden Monats zahlen. An diesem Tag wird also nach dem Gesetz das Monatsgehalt fällig.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zahlungsverzug.html

Der Haken ist jedoch, dass hier sehr oft arbeitsvertraglich und tarifvertraglich anderes geregelt ist.

Wenn deine mündliche Aussage jedoch stimmt, hast du Anspruch auf dein Gehalt zum ersten des Folgemonats.

Damit wäre der 7. eindeutig zu spät.

Viele Grüße,

Silberfunken