Hallo!
Ich hoffe mit meiner Frage jemanden zu finden, der sich etwas mit Arbeitsrecht auskennt und zur folgende Situation bewerten kann:
Mein Mann hat Ende Juni seinen Arbeitsplatz gekündigt und hatte zu diesem Zeitpunkt bereits einen neuen (besser bezahlten) Arbeitsvertrag in der Tasche.
Gestern war sein Abschied in der alten Firma, weil er ab kommenden Dienstag die neue Arbeitsstelle antreten sollte. Kurz vor seiner Abschiedsansprache klingelte sein Handy. Es war seine direkte Vorgesetzte mit der Mitteilung, er sollte dich darauf gefasst machen, dass er entweder in der ersten Woche, oder spätestens nach einem Monat eine Kündigung erhält, weil in dem neuen Unternehmen gerade Leute entlassen werden und er als Neueinsteiger von der Kündigungswelle erfasst wird.
Long story short: Mein Mann verabschiedete sich von seinen Kollegen wohlwissend, dass er gerade vor einem Nichts steht und schilderte daraufhin die Situation seinem Chef.
Er bot ihm an, sich die Kündigung nun noch mal zu überlegen, weil sie ihn ganz gerne behalten würden.
Mein Mann hatte zu diesem Zeitpunkt natürlich nichts Schriftliches, sondern ein unverbindliches Telefonat.
Zu Hause angekommen empfing er die Kündigung von dem neuen Unternehmen per Einschreiben und kurz darauf einen Anruf vom Personalchef dieses Unternehmens, der sich für die Situation entschuldigte und dem Angebot ihm für den Monat freizustellen, und das vollständige Gehalt für den Monat Oktober zu bekommen (was uns im Falle einer Arbeitssuche nächsten Monat ein wenig retten würde).
Heute jedoch hat es sich ergeben nach Rücksprache mit der Leitung des alten Konzerns, dass er dort wieder einsteigen kann und am Dienstag einfach weiter macht.
So, nun die Fragen:
- Ist es überhaupt rechtens, was sich der neue Arbeitgeber geleistet hat? Man weiss doch nicht erst wenige Tage vorm Arbeitsantritt, dass der neue Mitarbeiter nicht tragbar ist? Es ist zwar fair, dass er Gehalt für Oktober erhält, aber mal angenommen seine alte Firma hätte ihn nicht genommen, dann hätte er nur einen Monat Zeit sich etwas Neues suchen zu müssen!
- Ist es überhaupt möglich, dass er Doppelgehalt für Oktober erhält? Mein Mann vermutet, dass durch die Freistellung das Gehalt, was ihm die neue Firma zugesagt hat mit dem Gehalt für Oktober von seiner alten Firma einfach verrechnet wird, was aber auch bedeuten würde, dass die anderen komplett glimpflicht davon kommen würden.
- Ich habe an eine Klage gedacht, aber eigentlich sind wir zum Glück nur mit einem blauen Auge davon gekommen...
Kündigung in der Probezeit - Noch VOR dem Arbeitsantritt
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Beitrag von pati_78 - 30.09.11 - 13:05 Uhr
Beitrag von kathi.net - 30.09.11 - 13:13 Uhr
Aufhebung des Arbeitsvertrages würde mir da ganz spontan einfallen. Dem neuen AG kanns a nur Recht sein.
Kündigungsfrist in der Probezeit (wenn diese vereinbart wurde) gesetzl. 14 Tage. Also wäre die Kündigung dahingehend wirksam.
Beim doppelten Gehalt stell ich es mir so vor, dass einer der beiden AG ja nach Lst.Kl. 6 abrechnen müsste - auch nicht so prall.
Wie schon gesagt: ICH würde eien Aufhebungsvertrag anstreben.
Beitrag von pati_78 - 30.09.11 - 13:19 Uhr
Danke schon mal.
Ein Aufhebungsvertrag trotz Kündigung? Geht es?
Lst.Kl 6 - da muss ich mich erstmal erkundigen, wieviel dabei rausspringen würde.
Muss dazu sagen, dass mein Mann zur Zeit einfach an die Fortsetzung seines alten Vertrages denkt, damit es möglichst lückenlos ist/wirkt.

Beitrag von bruchetta - 30.09.11 - 13:57 Uhr
Na ja, er braucht die Kündigung umgehend schriftlich.
Ein Handytelefonat dient ja maximal der Information.
Oder hat er die schon schriftlich?
Beitrag von pati_78 - 30.09.11 - 15:08 Uhr
Hallo!
Ja, er hat die Kündigung gester schriftlich per Einschreiben erhalten als er vom Abschiedsfrühstück nach Hause kam.
Beitrag von manavgat - 30.09.11 - 15:16 Uhr
Lohnsteuerklasse 6, bedeutet erstmal recht wenig netto.
Aber!!!!! es ist ja nur ein Monat, so dass ihr über den Lohnsteuerjahresausgleich erheblich zurückbekommt.
Gruß
Manavgat
Beitrag von silberfunken - 30.09.11 - 13:17 Uhr
Hallo,
deine erste Frage ist quasi erst gestern gestellt worden. (Stichwort: Kündigung vor Arbeitsbeginn, such mal etwas hier im Forum)
Kurzform:
Ja, man darf vor Arbeitsbeginn kündigen. Und mit dem Angebot des Personalchefs mit der Freistellung und der Gehaltszahlung ist das auf jedem Fall absolut in Ordnung.
Die zweite Frage ist schwieriger:
Es handelt sich jetzt um eine bezahlte Freistellung. Dein Mann muss dort also auch seine 2010´er Lohnsteuerkarte für Zwecke der Abrechnung hingeben. Pauschal würd ich jetzt sagen, ist er in dieser Zeit den Weisungen des Arbeitsvertrages gebunden, bedeutet, dass er es gegen sich gelten lassen müsste, wenn z.b. vertraglich ein zweiter Arbeitgeber ausgeschlossen ist.
Auf der Gegenseite würde er entsprechend bei seinem neuen alten Arbeitgeber für diesen Monat im Zweifelsfall nach Lohnsteuerklasse 6 versteuert werden müssen (oder er reicht die Klasse dem anderen Arbeitgeber ein).
Rein steuerlich und sozialversicherungstechnisch ist diese "Doppelbeschäftigung" also ohne weiteres möglich - arbeitsrechtlich wären es aus meiner Sicht die Bestimmungen des neuen Arbeitgebers wesentlich.
Eine mögliche Lösung, sofern die Doppelbeschäftigung arbeitsrechtlich nicht geht, wäre ein Aufhebungsvertrag mit dem neuen Unternehmen, da dadurch die Fristen umgangen werden.
Viele Grüße,
Silberfunken
Beitrag von pati_78 - 30.09.11 - 13:24 Uhr

Das bestätigt mich in meiner Vermutung.
Im ersten Moment war es gestern einfach ein riesiger Schock für uns alle, weil man mit Vielem rechnet, aber nicht mit so einer Situation.
Beitrag von silberfunken - 30.09.11 - 13:41 Uhr
Verständlich :)
Ich muss ganz offen sagen, ich weiss jetzt auch nicht, wie man sich korrekt bzgl. des zweiten Sachverhaltes richtig verhält.
Denkbar wäre, dass dein Mann sich schriftlich geben lässt, dass er im Rahmen seiner Freistellung bereits ein anderes (ehemaliges) Beschäftigungsverhältnis ausüben darf.
Oder man schenkt dem Personalchef reinen Wein ein.
Ich kann und will nicht ausschliessen, dass ihr ggf. tatsächlich Anspruch auf beide Gehälter habt - aber da würde ich ggf. jemanden Fragen, der sich besser auskennt.
Beitrag von manavgat - 30.09.11 - 15:15 Uhr
Er wird jetzt doppelt bezahlt, was super ist. Und er muss auf dieses Geld nicht verzichten, da wird nix verrechnet. Allerdings braucht er u. U. eine zweite Steuerkarte.
Sein alter Job ist weniger, oder? Wenn da einer Mucken macht, dann sind die schadensersatzpflichtig.
Mach Dir keinen Kopf darum, was wäre wenn.
Ich habt Sch....ßglück gehabt.
Gruß
Manavgat
Beitrag von pati_78 - 30.09.11 - 17:32 Uhr
Hallo!
Ja, wir hatten gottverdammtes Sch%@=!glück gehabt!
Der Ausgang der Geschichte ist noch mal kurz hier nachzulesen:
http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&tid=3322128&pid=21064250&bid=28
für Deine Antwort!
Beitrag von yms79 - 30.09.11 - 16:09 Uhr
Dieser Fall ist schon heftig und das ihn seine alte Firma behalten will, finde ich gut.
Im AV müsste es einen Passus geben der den Schadensersetz bei Kündigung vor Arbeitsbeginn regelt, das gilt auch für den neuen aG.
Dein Partner kündigt wegen dem neuen Job und er kann froh sein, dass es kein Aufhebungsvertrag ist.
Normalerweise müsste der neue AG ihm solange den Ausgleich zahlen bis er einen neuen Job hat.
Dein Partner hätte ja auch mit einer Ablehnung seitens seines alten Unternehmen rechnen müssen.
Deswegen halte ich viel von schriftlichen Zusagen, was nicht jeder AG macht. Vereibarungen auf mündlicher Basis sind einem Vertrag gleichgestellt, aber trotz Allem schwierig zu beweisen, obwohl er ja daraufhin gekündigt hat.
Da habt ihr ja noch einmal Glück gehabt. Ich denke, dass es trotzdem schwer wird, da der alte AG mit einer erneuten Kündigung rechnen muss. Oder?
LG
Beitrag von pati_78 - 30.09.11 - 17:29 Uhr
Hallo!
Nein. Für meinen Mann ist es nun Ehrensache, dass er dort nun für mindestens drei Jahre bleibt (mindestens so lange brauche ich, um mit meinem Studium fertig zu werden und danach müssen wir uns evtl. auch örtlich umorientieren).
In seiner alten Firma wurde er mit offenen Armen empfangen und damit viele Kollegen glücklich gemacht. Sein Gehalt wird demnächst angepasst und in absehbarer Zeit gibt es wieder eine neue Erhöhung, was die Kündigung seitens der neuen Firma irgendwie gut macht.
Das liebe Geld und mangelhafte Aussichten im Bezug auf persönliche und fachliche Entwicklung waren ja auch die Hauptgründe, nie Kollegen oder das Arbeitsklima.
Jetzt bekommt er noch mehr Aufgaben und Verantwortung für neue Bereiche, so dass am Ende wirklich alle glücklich sind.
Es waren keine schönen 30 Stunden. Da wird einem bewusst, wie kostbar ein guter Arbeitsplatz ist und wie verdammt schnell es gehen kann, dass man plötzlich ganz unten ist. Es hätte auch anderes enden können.
Das Ende vom Lied ist, dass er am Dienstag dort zurück kehrt, wo er vielleicht nie hätte aufhören dürfen und wir am Ende des Monats ein Gehalt mehr auf dem Konto haben. Wird zwar arg versteuert, aber who cares...?
Beitrag von silberfunken - 30.09.11 - 17:41 Uhr
Schön :)
Aber klärt das bitte trotzdem bitte mit dem Doppelgehalt nochmal ab.
Viele Grüße,
Silberfunken
Beitrag von silberfunken - 30.09.11 - 17:45 Uhr
Hier nocheinmal aus dem Handbuch Arbeitsrecht ein entsprechender Passus:
Kann der Arbeitnehmer während der Freistellung eine neue Arbeit annehmen?
Ist im Arbeitsvertrag nicht vereinbart, dass Nebentätigkeiten dem Arbeitgeber angezeigt und von diesem vor Aufnahme der Tätigkeit genehmigt werden müssen, und stellt die neue Arbeitstätigkeit keine - bis zum rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses generell verbotene - Konkurrenztätigkeit dar, ist es dem freigestellten Arbeitnehmer erlaubt, während der Freistellungsphase einer anderweitigen Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Unter solchen Umständen kann die neue Tätigkeit nur dann - ausnahmsweise - unzulässig sein, wenn Freistellung und Beurlaubung zusammenfallen, da während des Erholungsurlaubs gemäß § 8 BUrlG keine dem Urlaubszweck bzw. der Erholung widersprechende Erwerbstätigkeit ausgeübt werden darf.
Enthält der Arbeitsvertrag dagegen eine Klausel, dass Nebentätigkeiten dem Arbeitgeber angezeigt und von diesem vor Beginn der Nebentätigkeit genehmigt werden müssen, ist fraglich, ob der freigestellte Arbeitnehmer ohne Beachtung der vertraglich vorgeschriebenen, vorab erfolgten Information des Arbeitgebers mit der neuen Tätigkeit beginnen darf.
Es spricht zwar viel dafür, dass der Arbeitgeber mit der Freistellung zugleich auch konkludent, d.h. durch schlüssiges Verhalten auf sein vertraglich vereinbartes Recht zur Information über sämtliche Nebentätigkeiten des Arbeitnehmers verzichtet hat, da er aufgrund der Freistellung kein vernünftiges Interesse mehr an einem solchen Prozedere haben kann; insbesondere ist eine zeitliche Überbelastung des Arbeitnehmers ist ja ausgeschlossen. Andererseits dient die vertragliche Pflicht zur Information des Arbeitgebers über Nebentätigkeiten auch dazu, den Arbeitgeber in die Lage zu versetzen, etwaige Verstöße gegen das Verbot der Konkurrenztätigkeit zu erkennen und zu verhindern; und in dieser Hinsicht macht die Freistellung das Informationsinteresse des Arbeitgebers nicht automatisch hinfällig.
Vor diesem Hintergrund geht man als Arbeitnehmer auf Nummer sicher, wenn man auf eine Freistellungsvereinbarung dringt und darauf achtet, dass diese die Bestimmung enthält, der Arbeitnehmer solle „in der Verwertung seiner Arbeitskraft frei“ sein.
Beitrag von yms79 - 30.09.11 - 17:48 Uhr
Ahhhhh, was stellst du denn hier rein...Nebentätigkeiten haben mit diesem Fall nichts zu tun.
Was du hier reingesetzt hast, hat was mit einer 2. Tätigkeit zu tun, Neben deiner Haupttätigkeit...darum ging es doch noch
^^ lg
Beitrag von silberfunken - 30.09.11 - 18:01 Uhr
Hi,
bitte den gesamten Absatz noch einmal lesen ;)
Doch das paßt. Die Fragestellung des Absatzes ist, ob man bei der Freistellung bereits eine andere Arbeit ausüben darf.
Während der Freistellung gilt die freigestellte Tätigkeit als Haupttätigkeit, jede andere aufgenommene (in diesem Fall die Tätigkeit beim neuen alten Arbeitgeber) als Nebentätigkeit.
Viele Grüße,
Silberfunken
Beitrag von yms79 - 30.09.11 - 18:07 Uhr
Ich bin mir da gar net so sicher, ob das so hier eintritt, möglich, aber da hätte er erst mit seinem AG sprechen müssen und dann die 2. Stelle annehmen dürfen.
Ich glaube hier ist das ne Art "Sonderfall"...hmmmm
Beitrag von pati_78 - 30.09.11 - 18:11 Uhr
Es ist zwar schon alles wieder in den "trockenen Tüchern" aber sollte sich noch was ergeben, kann ich euch auf dem laufenden halten.
Der Anwalt hat uns nur geraten das zweite Gehalt nicht gleich zu "verprassen", sondern vorsichtshalber wegzulegen für den Fall, dass da noch was kommt.
Unwahscheinlich, aber selbst wenn die SAche aus der Welt ist, hat man dann paar Euro mehr zur Seite gelegt.
Vielen Dank für eure ganzen Tipps!
Beitrag von silberfunken - 30.09.11 - 18:15 Uhr
ah, ihr wart beim Anwalt, sehr gut. :)
Beitrag von silberfunken - 30.09.11 - 18:14 Uhr
Genau da sehe ich das potentielle Problem.
Falls er einen ordnungsgemäßen Arbeitsvertrag von dem neuen Unternehmen (welches ihm gekündigt hat) erhalten hat, so gelten während der Freistellung grundsätzlich erst mal alle dort gemachten Vereinbarungen.
Also auch z.b. wenn ein Verbot einer weiteren Beschäftigung enthalten ist, eine Konkurrenzklausel,...
Sollte so etwas in der Art nicht enthalten sein, hat er denke ich gute Karten, dass das Doppelgehalt rechtlich absolut sauber ist.
Aus diesem Grund war ja auch die Empfehlung im letzten Absatz, dass sich der Arbeitnehmer bei der Freistellung schriftlich zusagen soll, dass er in der Zeit frei entscheiden kann, was er macht (also auch eine andere Beschäftigung ausüben).
Ich sag gleich dazu, ich bin KEIN Jurist. Aber ich kenne mich mit Personal relativ gut aus und in einigen anderen Bereichen des Rechtes auch. Deswegen war meine Empfehlung, ggf. meine Bedenken durch jemanden mit mehr Ahnung abklären zu lassen.
Viele Grüße,
Silberfunken
Beitrag von pati_78 - 30.09.11 - 19:47 Uhr
Noch mal eine kurze Anmerkung zur Konkurrenzklausel: Ja, diese ist im Arbeitsvertrag enthalten, da es sich aber um einen Ausnahmefall handelt, mein Mann da nicht mal fünf Minuten im neuen Konzern gearbeitet hat und es eine ganz andere Branche ist, haben die das alles "aufgehoben" und meinem Mann selbstverständlich eine Erlaubnis erteilt.
All das innerhalb eines einzigen Tages....
