BAFöG und Unterhalt

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Beitrag von sarahg0709 - 30.09.11 - 13:19 Uhr

Hallo,

mein Sohn macht im kommenden Jahr voraussichtlich Abi und möchte dann gleich studieren.

Nun bekomme ich für ihn zur Zeit vom KV 200 € Unterhalt, wobei dieser bereits angekündigt hat, er würde die Zahlungen einstellen, sobald mein Sohn 18 ist.

Nun meine Fragen:

1. Hat mein Sohn Chancen BAFöG zu beantragen, auch, wenn der KV keine Angaben über sein Einkommen macht?

2. Wie ist es mit dem UH? Der KV hat noch 2 weitere minderjährige Kinder, eines ca. 13 oder 14, das andere müsste so 3 Jahre alt sein. Macht es Sinn, einen Anwalt darauf anzusetzen? Der KV ist selbständig und rechnet sich arm, lebt aber auf großem Fuß.


LG

Beitrag von lavala - 30.09.11 - 13:40 Uhr

Nein, in D sind Eltern unterhaltspflichtig bis zum Abschluss e i n e r beruflichen Ausbildung.
Er kann nach Vollendung des 18. Lebensjahres eine Neuberechnung des Kindesunterhalts fordern, da dann beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet sind.

Bei Bafög-Beantragung wird der zu zahlende Unterhalt beider Elternteile der Berechnung zugrunde gelegt.
Dein Sohn kann die Vorlage der Einkommensunterlagen mit Hilfe des Gerichts durchsetzen, wenn der KV das nicht freiwillig tut.

Beitrag von christinamarie - 30.09.11 - 13:46 Uhr

Hallo,

beim Bafög-Antrag gibt es einen zusätzichen Antrag auf Vorausleistung, - d.h. sollte ein Elternteil Auskunft verweigern bzw. keinen Unterhalt zahlen (unabhängig davon ob er nun müsste oder könnte), so geht - nach Antragstellung u. Prüfung - erstmal ggf. das Bafögamt in Vorleistung und holt/klagt es dann vom Elternteil ein.

LG
C:

Beitrag von manavgat - 30.09.11 - 15:22 Uhr

Anwalt und immer auf die 12!

Dein Sohn bekommt PKH, da er kein Einkommen hat. Bafög kann er zwar beantragen, die fordern dann aber den KV auf und das zieht sich.

Gruß

Manavgat

Beitrag von sarahg0709 - 30.09.11 - 17:55 Uhr

Hallo Manavgat,

i#danke

Ist das mit der PKH auch sicher? Nicht, dass da das Einkommen meines Mannes gerechnet wird und der verdient für PKH sicherlich zu viel.


LG

Beitrag von manavgat - 30.09.11 - 19:05 Uhr

Du gehst mit Deinem Sohn auf das Amtsgericht und lässt ihn einen Beratungsschein für einen Anwalt holen.

Wenn der KV den Rechtsstreit verliert, dann muss er den Anwalt zahlen - ich gehe mal davon aus, dass das bei Unterhaltssachen auch so ist.

PKH ist für Menschen, die sonst ihre Rechte nicht wahrnehmen können. Und der KV ist ja in dem Fall auf der Gegenseite.

Gruß

Manavgat

Beitrag von nightwitch1988 - 30.09.11 - 22:02 Uhr

hi

hat dein sohn die aktuelle adresse des kv? wenn nicht, dann schickt er eine brief an den kv als einschreiben mit rückantwort. ist der kv verzogen, kommt der brief mit entsprechendem vermerk zurück und den schickt er ans bafög-amt mit dem hinweis, die aktuelle adresse des kv nicht zu kennen.
das bafög amt wird nun über argen und finanzamt den einkommens-und vermögensstand usw. ermitteln. dein sohn ist aus dem schneider.

lg

Beitrag von nightwitch1988 - 01.10.11 - 01:09 Uhr

aso: also ich meinte, den brief an die letzte bekannte adresse des vaters schicken.