Kündigung in Elternzeit

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Beitrag von die-babsy - 30.09.11 - 16:32 Uhr

Hallo,

ich MÖCHTE mich zum Ende meiner Elternzeit hin kündigen lassen, da ich mich gerne Selbständig machen möchte.
Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten das es rechtens ist? Will den Gründerbonus beantragen und deshalb ist es für mcih besser wenn sie mich kündigt und nicht ich, da ich sonst 4 Monate gesperrt bin... aber ich weiß halt nciht ob das irgendwie geht ohne das das Arbeitsamt blöde Fragen stellt und ich nachher gar nichts bekomme.

Wäre über Tipps und TRicks sehr dankbar.

Liebe Grüße
Babsy

Beitrag von ujn1 - 30.09.11 - 20:33 Uhr

Hi,

das wird so einfach nicht gehen. Während der Elternzeit kann Dir Dein Arbeitgeber nicht (bzw. nur in seltenen Ausnahmefällen mit Zustimmung der zuständigen Behörde) kündigen. D.h. Dein Chef kann Dir erst am 1. Tag nach der Elternzeit kündigen mit der für Dich geltenden Kündigungsfrist. Zumindest für die Zeit der Kündigungsfrist müsstest Du also noch im alten Job verbleiben. Falls Du eine längere als die gesetzliche Kündigungsfrist vertraglich vereinbart hast, könntet ihr höchstens den Vertrag dahingehend abwandeln, dass für die Beendigung die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten.
Kündigen zum Ende der Elternzeit kann nur der Arbeitnehmer.

LG

Beitrag von windsbraut69 - 01.10.11 - 09:03 Uhr

Nee, gibts nicht.

Gruß,

W